Grundsätzliches zur Weiterbildung

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Hoher Handlungsbedarf - aber ein Bundesministerium ohne (weiter-)bildungspolitisches Konzept

Zu den Ergebnissen der Weiterbildungs-Anhörung des Bundestagsauschusses für Bildung und Forschung am 29.Januar 07

Für Zwecke von „Weiterbildung und lebenslangem Lernen“ ist vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und der dieses jetzt tragenden breiten Koalition für das Jahr 2007 die grandiose Summe von 38,4 Mio € in den Bundeshaushalt eingestellt worden ( was zudem noch deutlich unter den Ist-Ausgaben des Jahres 2004 liegt). Gleichzeitig werden, auch von der Bundesministerin Schavan, hochfliegende Pläne und Erwartungen zu „Weiterbildung und lebenslangem Lernen“ verkündet und damit Erwartungen geweckt, vor denen die Fachöffentlichkeit angesichts der traurigen Realität nur erschaudern kann. Weiterbildung soll zur Vierten Säule des Bildungswesens ausgebaut und eine „Weiterbildung mit System“ in Deutschland etabliert werden – so heißt es etwa im gültigen Koalitionsvertrag vom November 2005.

Dabei sind sich über die wachsende Bedeutung dieses Bildungsbereichs zur Sicherstellung (und laufenden Anpassung) eines in Wirtschaft und Gesellschaft wachsenden Qualifikationsbedarfs nicht nur alle beteiligten ExpertInnen einig , und Konsens besteht auch über den hohen Handlungsbedarf zur Realisierung der vorstehend zitierten Ziele sowie den Nachholbedarf, den die Bundesrepublik Deutschland diesbezüglich in verschiedener Hinsicht (siehe unten) gegenüber anderen EU- und OECD-Staaten aufweist. Von diesen Grundpositionen war auch die Sachverständigen-Anhörung des BT-Ausschusses für Bildung und Forschung am 29.Januar 2007 geprägt, bei der insgesamt 16 ExpertInnen aus Wissenschaft, Bildungsverbänden, Wirtschaft und Gewerkschaften geladen waren und im Verlaufe eines Tages ein eindrucksvolles (auch sehr repräsentatives) Bild über Zustand und Handlungsbedarf in der /für die deutsche Weiterbildungslandschaft abgaben. Offiziell ging es in zwei Diskussionsabschnitten (einem „Grundsatzteil“ über Bedarf und konzeptionelle Fragen, einem weiteren Teil zur Finanzierung von Weiterbildung) um zwei Oppositionsanträge, einen der FDP und einen der LINKEN (BT-Drs. 16/785 und 16/ 2702) , faktisch aber kam das Parlament einem bezeichnenderweise fast „vergessenen“ Beratungsgegenstand nach, nämlich den seit Sommer 2004 dem BMBF und dem Deutschen Bundestag vorliegenden Bericht der ExpertInnen-Kommission „ Finanzierung lebenslanges Lernens – der Weg in die Zukunft“ (nach ihrem Vorsitzenden kurz „Timmermann-Kommission“ genannt) (BT-Drs. 15/3636) zu diskutieren und daraus angemessene bildungspolitische Schlussfolgerungen für Parlament und Regierung vorzubereiten.

In der Zustandsbeschreibung überwogen deutlich kritische Töne am Handeln der Regierenden (nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern): Die Bundesrepublik verliere in zahlreichen bildungspolitischen Handlungsfeldern, so auch in der Weiterbildung, seit Jahren an Terrain; die öffentlichen Aufwendungen würden von allen Beteiligten – besonders massiv durch die Bundesagentur für Arbeit – immer weiter zurückgefahren; Angebote nachholender Qualifikation - neuerdings „Programm Zweite Chance“ genannt – fehlten weitgehend und die Weiterbildungsbeteiligung sinke seit einigen Jahren, auch weil bildungsbenachteiligte Bevölkerungsgruppen (wie Analphabeten, Personen ohne formale Abschlüsse oder MigrantInnen) von Weiterbildung in Deutschland – unter anderem durch zunehmend steigende Eigenbeiträge – immer weniger erreicht werden.

Auch bei den Detailfragen der Abgeordneten zur Verankerung der Weiterbildung im Bildungssystem, zur Erreichbarkeit von (welchen?) Zielgruppen, zum Bildungsmarketing und –beratung(sbedarf), zu Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle gab es unter den Sachverständigen (SVen) zwar manche Unterschiede im Detail, aber doch ein hohes Maß an Konsens.

So wurde mehrheitlich von Wissenschaftlern, Verbandsvertretern und den VertreterInnen der Gewerkschaften die vorrangige Verantwortung der Öffentlichen Bank (Bund, Länder, Kommunen) für die angemessene Angebotsgewährung, Steuerung und Qualitätssicherung usw. gesehen, die die Weiterbildungsangebote und auch deren Inanspruchnahme eben nicht dem reinen Marktprinzip unterworfen sehen wollten. Von etlichen der SVen wurde sogar die Notwendigkeit eines (Bundes-)Gesetzes für Rahmenregelungen in der Weiterbildung gesehen („Bundesweiterbildungsgesetz“), wobei die Detaillierung dieses Punktes leider in der Anhörung deutlich zu kurz kam; zahlreiche der ExpertInnen waren, sei es auch in vorauseilendem Gehorsam, auf „das Machbare“ unter den Bedingungen der großen Koalition konzentriert.

Die Interessenvertreter der Wirtschaft ( BDA, DIHK, DHKT) argumentierten in vielen Fragen zwar erstaunlich pragmatisch, verabsäumten es aber dennoch nicht, eigene Akzente der Wirtschaft einzubringen, die (auch finanzielle) Verantwortung der einzelnen WB-TeilnehmerInnen mit Priorität einzufordern, keine Zielgrößen, keine strukturgestaltenden Rahmengesetze und auch kein „Erwachsenenbildungsförderungsgesetz“ (EBiFG) – ein solches war von der „Timmermann-Kommission“ nach schwedischem Vorbild vorgeschlagen worden - für notwendig zu halten; hingegen wurde das Marktprinzip hochgehalten, das Rationalisierungs- und Schrumpfkonzept der Bundesagentur für Arbeit unter dem Motto „Wirkung und Wirtschaftlichkeit“ (nicht sehr überzeugend) verteidigt und vor allem die Effizienz der angebotenen (beruflichen) Weiterbildung für die Beschäftigungsfähigkeit und Qualifikationssicherung am Standort D eingefordert. Unklar blieb dabei, was die „subsidiäre Förderung“ der WB durch den Staat (so der BDA-Vertreter) oder „die Einhaltung der Rahmenbedingungen sowie die Errichtung (!!) von Supportstrukturen“ (DIHK/DHKT) in den Augen der Wirtschaft konkret bedeutet – und welche Rolle – auch im Unterschied zur gegenwärtigen Praxis - sie der von ihnen proklamierten „Triparität“ der Weiterbildungs-Verantwortung bei Staat, Wirtschaft und Weiterbildungs-Teilnehmern beimessen.

In den Argumenten der Wirtschaftsvertreter wurde zudem eine Schlagseite der Anhörung (und auch der öffentlichen Debatte) deutlich, die die gesamte Ausgestaltung des Weiterbildungsbereichs am liebsten komplett auf die berufliche, bisweilen sogar betriebliche Weiterbildung beschränkt sehen wollen; die Vertreter des Volkshochschulverbandes und des DGB (auch der GEW in ihrer schriftlichen Stellungnahme) waren die einzigen, die dieser Sichtweise, unter anderem mit dem Hinweis auf den erheblichen gesellschaftlichen Bedarf an allgemeiner kultureller und auch politischer Bildung das (notwendige) erweiterte Verständnis entgegensetzten.

Dass (weniger der B+F-Fachaussschuß, aber ) vornehmlich das BMBF ein eigenes und zwar sehr beschränktes Interesse an der Debatte und ihrem Fortgang in den nächsten Monaten hat wurde nicht nur in der sehr reservierten Haltung gegenüber dem Timmermann-Gutachten aus 2004 deutlich, sondern auch an dem Tatbestand, dass gezielt wenige Tage vor der Anhörung zwei vom Ministerium in Auftrag gegebene Gutachten präsentiert wurden, die sich ausschließlich mit dem Instrument des Bildungssparens und seiner Ausgestaltung beschäftigen, und von denen eines immerhin vom Vorsitzenden des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dem Darmstädter Ökonomen Bert Rürup (mittlerweile einem Allroundberater der Bundesregierung) mit einer Mitarbeiterin erstellt worden ist und das im wesentlichen auf einer Erweiterung des Vermögensbildungsgesetzes für Zwecke des „Bildungssparens“ und die Gewährung einer Weiterbildungsprämie für Geringverdienende (bis zu 154 €) hinausläuft. Das zweite Gutachten des Berliner Bildungsökonomen Dieter Dohmen (FIBS) mit MitarbeiterInnen kommt zu einem ähnlichen Ergebnis, stellt allerdings auch deutlich hinaus, dass unter der Vorgabe der Haushaltsneutralität eine stärkere Förderung arbeitsloser Personen oder von Maßnahmen zur Nachqualifizierung von Personen ohne Schulabschluss nicht möglich sei. Von der Mehrheit der Sachverständigen wurde daher in der Anhörung das dort von den beiden gen. Ausgangsgutachtern nochmals erläuterte Gutachten als kleiner Schritt in die richtige Richtung bewertet, das dem vorher festgestellten weiterbildungspolitischen Handlungsbedarf wenn, dann nur in geringem Maße entsprechen könne. Etliche ExpertInnen (vornehmlich aus den Reihen der Gewerkschaften) formulierten noch deutlichere Einwände gegen Finanzierungsformen für Lebenslanges Lernen, die im wesentlichen als Subjektfinanzierung ausgestaltet und daher nur eng begrenzte Wirkungen entfalten können.

Dass das BMBF in seiner Gesamtwürdigung der Anhörung dennoch eine „breite Unterstützung für seine Initiative zur Förderung der Weiterbildung“ über die in den beiden Gutachten vorgestellten Finanzierungsinstrumente zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung registriert haben will stellt eine höchst eigenwillige Wahrnehmung des Anhörungsverlaufs dar, die das selektive Interesse des Ministeriums, aber auch seinen beschränkten konzeptionellen Gestaltungswillen deutlich unter Beweis stellt (PM 15/2007 des BMBF vom 29.01: „Expertenanhörung begrüßt Förderinstrumente des BMBF zur beruflichen Weiterbildung“).

Mit ganzen vier (neben dem Parl. Staatssekretär) in der zweiten Reihe vertretenen Fachbeamten oder –angestellten (darunter auch VertreterInnen des BMAS und des BMFSFJ) während der gesamten Anhörung wurde seitens der Bundesregierung nochmals der geringe politische Stellenwert demonstriert, der dem Thema Weiterbildung zur Zeit gewidmet wird.

Trotz zahlreicher klarer und präziser Nachfragen (im übrigen auch aus den Reihen der SPD) sind bei der SV-Anhörung Ende Januar aber auch eine Reihe von konzeptionellen (von politisch-strategischen einmal ganz abgesehen) Fragen nur randständig verhandelt oder gar völlig offengeblieben:

Das vom DVV ins Gespräch gebrachte Investitionsprogramm für die (gesamte) Weiterbildung in Höhe von 3 Mrd. € in fünf Jahren fand ebenso wenig Konkretisierung wie die neuen Vorschläge zu den Grundsätzen einer Weiterbildungs-Finanzierung in dem neuen Impulspapier von ver.di, IG Metall und GEW (vgl. FR-Dokument vom 17.01.07, Seite 7) hätten ausführlicher beleuchtet werden können.

Die Ausgestaltung von (betrieblicher) Weiterbildung durch Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen wurde zwar im Prinzip begrüßt (über 200 Regelungen existieren bereits), aber zur konkreten Ausformung gibt es dann doch – nicht zuletzt in den Betrieben selbst – noch weiteren Klärungsbedarf, so dass hierin jedenfalls kein genereller strategischer Hebel zur Stärkung der Weiterbildung zu sehen ist. Die – mit am dringendsten notwendige - Weiterbildung für Erwerbslose würde zum Beispiel damit überhaupt nicht erfasst.

Und ob nun ein „Erwachsenenbildungsförderungsgesetz“ in Weiterführung/ Ergänzung des ABFG (und indirekt auch des BAFöG) als „erster Schritt“ (so die Timmermann-Kommision) oder gleich ein umfassenderes „Bildungsförderungsgesetz“ vom Gesetzgeber (und sei es auch als Kontrastprogramm zu einer nicht eben ideenreichen oder gar tatkräftigen Bundesregierung) auf den Weg gebracht werden soll ist nun als Hausaufgabe an die Ausschussmitglieder weitergereicht.

Das „Bundesweiterbildungsgesetz“ (in Ausführung von Art 74 Nr. 11, Recht der Wirtschaft oder weitergehend als Bundesrahmengesetz) ist zwar als Idee nunmehr auch im parlamentarischen Raum gelandet, befindet sich nach der Föderalismusreform aber in der Umsetzung bis auf Weiteres auf der ganz langen Warte-Bank.

Dass nicht nur die Fachöffentlichkeit von neuen Programmen des BMBF nicht viel wird erwarten dürfen ist in den gut 15 Monaten Amtszeit von Ministerin Schavan nunmehr mehr als deutlich geworden; bei der Vorstellung der oben genannten Gutachten ist klar verkündet worden, dass das BMBF neben der „Förderung der privaten beruflichen Fortbildung ab 2008“ in erster Linie auf flotte Sprüche wie „Weiterbildung muss sexy werden“ (Ministerin Schavan) setzt.


Henning Schierholz

Quelle: Reader Zukunftsaufgabe Weiterbildung der Bundestagsfraktion DIE LINKE

Die können den gesamten Reader hier als doc-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 12.06.2007