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Entwicklungstendenzen in der beruflichen Weiterbildung für Erwerbslose – Umfang und Maßnahmedauer

Unter der Überschrift „Weiterbildungssektor zieht kräftig an“ berichtete der Pressedienst des Deutschen Bundestages am 6. Juni 2007 über die Förderung der beruflichen Weiterbildung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). In einer Antwort au eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE erklärte die Bundesregierung, im Jahr 2006 fast doppelt so viele neue Weiterbildungen als im Vorjahr gefördert zu haben. Die Ausgaben für die berufliche Weiterbildung sind dagegen nur von 850 Millionen in 2005 auf 904 Millionen Euro gestiegen. Wie passt das zusammen?

Schauen wir uns die Antwort der Bundesregierung genauer an. Gegenüber den Ausgaben von 2001 sind die Ausgaben für die berufliche Weiterbildung bei der BA um 1.874 Millionen Euro oder 67,5 % gefallen. Mit 54 Millionen Euro in 2006 fällt der Anstieg da recht gering aus.

Die BA selber hat dagegen ihre Ausgaben im fünften Jahr in Folge reduziert. Die Erhöhung geht allein auf das Konto der ARGEn, die ihre Ausgaben von 196 Mio. auf 378 Mio. Euro gesteigert und damit fast verdoppelt haben. Die BA selber gab in 2006 lediglich 527 Mio. Euro für die Weiterbildung aus. Gegenüber 2001 hat die BA in ihrem eigenen Geschäftsbereich die Ausgaben um 2.251 Mio. Euro oder 81 % abgesenkt. Von einer Trendwende kann daher keine Rede sein.




Trotz geringer Mittel steigt die Zahl der TeilnehmerInnen deutlich an

Tatsächlich hat die Zahl der Neueintritte von 131.521 auf 246.789 TeilnehmerInnen oder um 87,6 % zugenommen. Die Ausgaben steigen dagegen nur um 6,3 % an. Der Widerspruch zwischen den unterschiedlichen Steigerungsraten lösst sich auf, wenn man die Struktur der geförderten Maßnahmen ansieht.

Langfristige Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen, sind von 2000 an massiv zugefahren worden. 2000 befanden sich 95.852 TeilnehmerInnen in berufsqualifizierenden Maßnahmen, 2001 waren es lediglich noch 16.183. Nachdem zwischen 2002 und 2005 viele langfristige Maßnahmen ausgelaufen waren, wurden die freigewordenen Gelder in kurzfristige Maßnahmen zwischen 1 Monat und bis zu 6 Monaten umgeschichtet. Da solche Maßnahmen mehrmals in einem Jahr vergeben werden können, steigt auf’s Jahr gerechtet die Teilnehmerzahl an, ohne dass die Ausgaben für die Weiterbildung ansteigen müssen. In 2006 sind in diesem Bereich 82.756 mehr TeilnehmerInnen gezählt worden. Berufsqualifizierung ist out, kurze Anpassungsqualifizierung sind in. Von einem kräftigen Anstieg im Weiterbildungssektor kann hier nur sprechen, wer die Zahlen nicht wirklich gelesen hat.



DIE LINKE wollte von der Bundesregierung zudem wissen, ob sie zumindest in der Zukunft wieder verstärkt berufsqualifizierende Weiterbildungsmaßnahmen verstärkt fördern will. Bis auf Worthülsen von der sogenannten Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit bekommt der Leser geboten. Von einer Änderung der BA-Politik bei der beruflichen Weiterbildung ist nichts zu spüren. Die angeblichen Erfolge entpuppen sich als PR-Kampagne.


Hier die Fragen 7 und 8 im Original.

Frage 7 Im Evaluationsbericht wird festgehalten, dass vor allem lange Maßnahmen mit einem Abschluss in einem anerkannten Beruf arbeitsmarktpolitisch erfolgreich sind – insbesondere für Langzeiterwerbslose –, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?


Antwort der Bundesregierung: Die Reform der Weiterbildungsförderung hat nach den Ergebnissen der Begleitforschung bei fast allen Maßnahmetypen der beruflichen Weiterbildung zu einer deutlichen Verbesserung der Effektivität geführt. Die Agenturen für Arbeit bzw. Arbeitsgemeinschaften haben im Einzelfall und unter Berücksichtigung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen, ob und ggfs. mit welcher Förderung eine möglichst rasche und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt erreicht werden kann.


Frage 8. Wie haben sich die Durchschnittskostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung jährlich seit dem Jahr 2000 bis 2006 entwickelt?

Wie hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung von Bildungsgutscheinen auf die Entwicklung der Durchschnittskostensätze ausgewirkt?

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Durchschnittskostensätze im Zusammenhang mit der Sicherstellung von qualitativ hochwertigen Maßnahmen und angemessenen Entlohnungs- und Beschäftigungsbedingungen für die in dieser Branche Beschäftigten?

Antwort der Bundesregierung: Teilnehmer an beruflicher Weiterbildung mit Bildungsgutschein erhalten von der Agentur für Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende eine volle Übernahme der Weiterbildungskosten. Sie können unter den zugelassenen Weiterbildungsanbietern frei wählen. Eine Beschränkung auf die preisgünstigsten Anbieter besteht nicht, so dass auch höherpreisige Weiterbildungsangebote in Anspruch genommen werden können. Für die Weiterbildungsförderung können allerdings nach den gesetzlichen Regelungen nur solche Maßnahmen zugelassen werden, bei denen eine fachkundige Stelle festgestellt hat, dass sie nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und durchgeführt werden, insbesondere die Kosten angemessen sind (§ 85 Abs. 1 SGB III). Die Prüfung der Angemessenheit der Kostensätze von Weiterbildungslehrgängen erfolgt durch zugelassene Zertifizierungsagenturen auf Grundlage der zum 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Anerkennungs- und Zulassungsverordnung (AZWV) unter Berücksichtigung von Durchschnittskostensätzen und ergänzenden Empfehlungen des Anerkennungsbeirates bei der Bundesagentur für Arbeit. Insbesondere können auch die mit der Einführung und Überprüfung von Qualitätsmanagementsystemen verbundenen Kosten im Rahmen der Gesamtkalkulation der Weiterbildungsanbieter berücksichtigt werden. Angaben zur Entwicklung von vergleichbaren Durchschnittskostensätzen in der genannten Zeitreihe sind der Bundesagentur für Arbeit nicht möglich.



Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 16/5458 –


Sie können die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage mit einem ausführlichen Tabellenteil hier als pdf-Datei herunterladen.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.07.2007