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Bildungsgutscheine in der Beruflichen Weiterbildung

Bildungsserver-Informationen für Interessenten und Bildungsträger

Es sind komplexe Verfahren, die mit dem im Jahr 2003 eingeführten Bildungsgutschein verbunden sind: Eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte berufliche Weiterbildungsmaßnahme erhält nur, wer einen Bildungsgutschein vom jeweils zuständigen Arbeitsamt bekommt; eingelöst werden kann der Bildungsgutschein wiederum nur bei Weiterbildungsanbietern, die von sogenannten fachkundigen Stellen (FKS) als Bildungsträger anerkannt wurden; und auch diese Stellen unterliegen einem eigenen Anerkennungsverfahren. Mit dem neuen Informationsmodul Berufliche Weiterbildung mit Bildungsgutschein nach SGB III bietet die Redaktion des Deutschen Bildungsservers einen Einstieg in das nicht immer leicht verständliche Verfahren.

Der Bildungsgutschein als Instrument zur Steuerung in der beruflichen Weiterbildung ist nicht einfach zu handhaben. Das Thema ist vielschichtig und wirft einige Fragen auf – für Interessenten an Weiterbildungen und für Bildungsträger : Welche Voraussetzungen genau muss der Antragsteller erfüllen, um einen Bildungsgutschein zu bekommen? Wie können sich Bildungsträger akkreditieren lassen? Welche Einrichtung kann sich als fachkundige Stelle anerkennen lassen, und was wird dazu benötigt? Erste Reflexionen zu diesem System – wie effektiv es ist und wie hilfreich es für Menschen ist, die sich für Weiterqualifizierungen interessieren – sind in der Zusammenstellung von Studien und Evaluierungen zu finden.

Alle Informationen finden Sie auf dem Deutschen Bildungsserver.


Quelle: Pressemeldung des Deutschen Bildungsservers vom 3. Juli 2007


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 05.07.2007