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Neue Förderkonzepte strittig - Müntefering will Kopfprämien -

Berufsbildungsexperten legen neun Vorschläge für ein sinnvolles Förderprogramm vor

In der Bundesregierung wird derzeit über zwei neue Programminitiativen für die Bereiche Aus- und Weiterbildung beraten.

Da geht es einmal um das Konzept "Jugend, Ausbildung und Arbeit", als Teil der Nationalen Qualifizierungsinitiative. In Meseberg, der letzten Kabinetts-Klausur wurde verabredet, dass geprüft wird, was ob durch einen (1) Ausbildungsbonus für überdurchschnittlich ausbildende Betriebe was bewirkt werden kann, (2) ob Ausbildungskostenzuschüsse für die Ausbildung bestimmter Gruppen von benachteiligten Altbewerbern helfen und wieweit (3) der Einsatz von Ausbildungspaten hilft und (4) wie Verstärkung der personellen Ressourcen der Berufsberatung aussehen kann.

Neu aufgelegt werden soll ein Konzept zur Humanisierung der Arbeitswelt. Dabei geht es um Prävention, um Gesundheitsschutz, um alters- und alternsgerechte Arbeit, um Möglichkeiten zur Qualifizierung, um familiengerechte Arbeitswelt.

Zwischen den Ministerien gibt es da noch unterschiedliche Positionen. Deshalb konnte Franz Müntefering in seiner Regierungserklärung zur Arbeitsmarktpolitik an dieser Stelle nur das bereits Bekannte wiederholen. Im Kern geht es um die Frage, ob es mit Hilfe der Bundesagentur für Arbeit eine neue Kopfförderung geben soll. Die Erfahrungen in den Länden, die jahrelang diesen Weg gegangen sind, sprechen eindeutig dagegen: Da gibt es dann auch die schöne Anekdote, dass ein Kleinunternehmer in der Behörde anruft und fragt, wo denn seine Prämie bleibe. Er wolle in Urlaub fahren und brauche deshalb das Geld.

Jetzt haben einige Experten der beruflichen Bildung, unter Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit Förderprogrammen, neun Eckpunkte und Ideen für das Konzept "Jugend, Ausbildung und Arbeit", entwickelt. Hier einige Punkte aus dem Vorschlag:



1. Jede Form von Kopfförderung geht in die falsche Richtung.

Begründung: Nur Mitnahmeeffekte und sehr teuer - erst ab 8.000 € bewegen sich die Betriebe (laut BIBB-Erhebung).

2. Ein Beitragsnachlass für Betriebe (Ausbildungsbonus), die überdurchschnittlich ausbilden ist ebenfalls in der Umsetzung problematisch. Bei Halbierung des Arbeitgeber-Anteil: pro Jahr und Beschäftigten entstehen 240 € Beitragsersparnis. Fazit: Geringer Anreiz, sehr hoher bürokratischer Aufwand, große Abgrenzungsprobleme.

3. Alle Förder-Varianten sollten in jedem Fall kooperative Modelle sein: möglichst die Hälfte der Ausbildungszeit muss betrieblich organisiert werden (Grundlage Kooperationsvertrag: Bildungsträger mit Betrieben)

4. Bei Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf vergibt die Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein an die Betriebe, die diese Jugendlichen zur Ausbildung einstellen. Damit sollen die Kosten abgedeckt werden, die bei der Beseitigung der individuellen Problem/Defizite entstehen. Nur dafür kann der Gutschein verwandt werden.

5. Für die Gruppe der Altbewerber könnte eine Ausweitung der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) auch auf Marktbenachteiligte (§ 241 erweitern) helfen

6. Ausbildungspaten/-lotsen zur Unterstützung der Betriebe über die gesamt Ausbildungszeit die Angst vor Bürokratie, Überforderung etc. haben. (Konzept der Kümmerer). In jedem Fall entsteht dadurch: wenig Bürokratie, relativ große Wirkung.

7. Neu-Auflage und Ausrichtung der Verbund-Ausbildung

Dabei geht es geht um zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze insbesondere auch für Altbewerber. Im Kern geht es um den Aufbau eines regionalen Ausbildungsengagement Voraussetzung dafür ist allerdings: Alle machen mit – Kammer, Agentur, Gewerkschaft, Arbeitgeberverbände, Berufsschulen etc. Ein gutes Beispiel wie man das machen kann, gibt es in Wolfsburg.

8. Für die Gruppe der jüngeren-älteren Arbeitslosen (23-30 Jahren) wird das vorhandene Instrument der Voll-Umschulung in einem anerkannten Beruf (Förderung der beruflichen Weiterbildung) ausgebaut. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und wird bei Bildungsträgern durchgeführt, die aber einen betrieblichen Ausbildungsanteil (50%) gewährleisten müssen. Dies Konzept muss auch bei den ARGEN umgesetzt werden.

9. Neue Konzepte für die Berufsberatung/-orientierung in den Schulen entwickeln.


Quelle: WAP, Homepage der IG Metall

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 16.10.2007