Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant ausgehend von den Festlegungen im Koalitionsvertrag eine gesetzliche Neuregelung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll.

Die Zielrichtung erklärt das BMAS im Entwurf der „Eckpunkte für ein Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ vom 9. April 2008. Demnach soll die Anzahl der bestehenden Arbeitsmarktinstrumente von 52 auf 25 verringert werden. Es ist vorgesehen, unwirksame Instrumente abzuschaffen. Geplant wird, eine Vielzahl der bisherigen in fünf neue Instrumente zusammen zu fassen.

Als unwirksam werden insbesondere Instrumente definiert, die in den letzten Jahren wenig genutzt wurden und die Eingliederung in reguläre Beschäftigung beeinträchtigen.

Die Neuordnung der Fördermöglichkeiten im Dritten und Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III und SGB II) erfolgt mit dem Ziel, die öffentliche Arbeitsvermittlung effektiver und effizienter zu gestalten und die Handlungsspielräume der Arbeitsvermittler und Fallmanager vor Ort klarzustellen. Zugleich soll ausgehend vom ganzheitlichen Charakter der Arbeitsmarktpolitik künftig eine rechtskreisübergreifende integrative Arbeitsmarktpolitik besser gewährleistet werden.

Die Vorbereitung eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erfolgt vor dem Hintergrund der Forderung von CDU/CSU, „aus dem ganzen Bereich der Arbeitsmarktpolitik eine Summe von drei Milliarden Euro“ einzusparen.


Frage 1.
Aus welchen Gründen berücksichtigt die Bundesregierung bei der Vorbereitung eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente nicht die grundlegende Forderung aus der wissenschaftlichen Evaluierung von Hartz I bis Hartz III, dass bei den anvisierten politischen Korrekturen der Arbeitsmarktpolitik die Notwendigkeit einer einheitlichen, rechtskreisübergreifenden Arbeitsmarktpolitik und einer entsprechenden Steuerung durch die Bundesagentur für Arbeit in den Mittelpunkt gerückt werden sollte, da die Trennung der Trägerschaft arbeitsmarktpolitischer Leistungen nach den Rechtskreisen SGB II und SGB III aus Sicht der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine der größten Achillesfersen der deutschen Arbeitsmarktpolitik darstellt (Deutscher Bundestag (2006): Bericht 2006 der Bundesregierung zur Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Bundestagsdrucksache 16/3982, S. 159)?

Frage 2.
Durch welche konkreten Maßnahmen im Rahmen des geplanten Gesetzes soll nach den Vorstellungen des BMAS künftig durch das neue Gesetz eine rechtskreisübergreifende integrative Arbeitsmarktpolitik besser gewährleistet werden?

Frage 3.
Wie bewertet die Bundesregierung im Lichte des jüngsten kritischen Berichts des Bundesrechnungshofes (Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 88 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung – Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vom 29. April 2008) die Wirksamkeit der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs), und welche Schlussfolgerungen werden daraus für Festlegungen zur Veränderung der Situation im Rahmen des geplanten Gesetzes zur Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente gezogen?

Frage 4.
Welche 27 arbeitsmarktpolitischen Instrumente sollen abgeschafft werden, und wie wird dies im Einzelnen konkret begründet (bitte Bezeichnung und gesetzliche Grundlage angeben)?

Frage 5.
Welche arbeitsmarktpolitischen Instrumente werden nach der Reform im Einzelnen zur Verfügung stehen (bitte getrennt für SGB III und SGB II angeben)?

Frage 6.
Plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente eine Verringerung oder eine Erhöhung der finanziellen Mittel für die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Rahmen der Haushaltsansätze, und in welcher Höhe sollen die Veränderungen ausfallen?

Frage 7.
Für welche bisher unter Verweis auf § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II erbrachten weiteren Leistungen sollen im Einzelnen eigenständige Rechtsgrundlagen geschaffen werden?

Frage 8.
Auf welcher Rechtsgrundlage können in Zukunft Kooperationsprojekte mit anderen Trägern wie die Kompetenzagenturen, die aus Mitteln der Jugendhilfe und des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert werden, aus Mitteln der aktiven Arbeitsförderung finanziert und rechtskreisübergreifend eingesetzt werden?

Frage 9.
Welche neun Arbeitnehmerleistungen sollen durch das neue Instrument des Vermittlungsbudgets im Einzelnen ersetzt werden?

a) Welchen Anteil soll das Vermittlungsbudget an den Leistungen zur aktiven Arbeitsförderung haben?

b) Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Förderungshöchstgrenze für das Vermittlungsbudget einzuführen, mit der der einzelne Erwerbslose gefördert werden kann, und wenn ja, wie hoch soll diese jährlich sein?

c) Plant die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget für Erwerbslose in den Rechtskreisen des SGB III und des SGB II?

Wenn nicht, warum nicht?

d) Angesichts der Tatsache, dass das Vermittlungsbudget auch die Freie Förderung (§ 10 SGB III) ersetzen soll, stellt sich die Frage, ob in Zukunft eine Projektförderung auf Basis des Vermittlungsbudgets möglich sein soll, oder ist nur eine individuelle Förderung der Erwerbslosen vorgesehen?

Frage 10.
Welche acht Instrumente sollen im Einzelnen durch das neue Instrument Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ersetzt werden?

a) Welche Fördervoraussetzungen sollen an das neue Instrument geknüpft werden?

b) Welchen finanziellen Anteil an den Leistungen zur aktiven Arbeitsförderung soll das Instrument künftig haben?

c) Beabsichtigt die Bundesregierung, einen Rechtsanspruch auf Förderung durch dieses Instrument in den Rechtskreisen des SBG III und des SBG II einzuführen?

Wenn nicht, warum nicht?

Frage 11.
Wer entscheidet innerhalb der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgrund welcher konkreten Kriterien darüber, welche Projekte aus Mitteln des Experimentiertopfes, der zur Erprobung innovativer arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen geschaffen werden soll, gefördert werden?

a) Dienen die zwei Prozent des Eingliederungsbudgets, die für den Experimentiertopf zur Verfügung stehen, der Förderung von innovativen Projekten im Rechtskreis des SGB III und auch des SGB II?

b) Beabsichtigt die Bundesregierung, den Optionskommunen auch einen Experimentiertopf zur Verfügung zustellen?

Antwort der Bundesregierung

Die Fragen 1 bis 11 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet:

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, auf der Grundlage einer Wirksamkeitsanalyse die aktive Arbeitsmarktpolitik neu auszurichten, um sicherzustellen, dass die Mittel der Beitrags- und Steuerzahler so effektiv und effizient wie möglich eingesetzt werden. Auf der Grundlage dieser Festlegungen hat die Bundesregierung Eckpunkte zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erarbeitet, die mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt wurden und das Vorhaben politisch vorbereiten und begleiten sollen. Der von der Bundesregierung auf der Basis der Eckpunkte erarbeitete Referentenentwurf wird zurzeit in der Bundesregierung abgestimmt. Die Kabinettbefassung ist nach derzeitigem Stand für den Anfang Juli 2008 vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll dann als Entwurf der Bundesregierung ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden.

Vor dem Hintergrund des noch laufenden Abstimmungsverfahrens ist eine Beantwortung der Fragen derzeit nicht möglich.


Frage 12.
Wie viele Erwerbslose wurden im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung (sog. JobRotation) in Beschäftigung vermittelt, und wie stellt sich die Eingliederungsbilanz nach Beendigung der Förderung dar?

Antwort der Bundesregierung

Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 34 und 35 der schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) in Bundestagsdrucksache 16/9210) wird verwiesen. (siehe unten)


Frage 13.
Wie viele Personen haben an Maßnahmen von Trägern der beruflichen Aus- und Weiterbildung teilgenommen, die eine institutionelle Förderung erhalten haben, und welche Kosten sind dafür in den Jahren 2005 bis 2008 entstanden?

a) Welche konkreten Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung haben diese Träger durchgeführt?

b) Wie viele Teilnehmer haben aufgrund dieser Maßnahmen einen anerkannten Berufsabschluss erworben?

c) Wie ist die Eingliederungsbilanz für Teilnehmer dieser Maßnahmen?

Antwort der Bundesregierung

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es in den letzten Jahren keine Fälle institutioneller Förderung von Aus- und Weiterbildungsträgern.


Frage 14.
Wie viele Personen haben aufgrund eines Bildungsgutscheines an welchen Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung teilgenommen, und welche Kosten sind dafür seit Einführung dieser Möglichkeit ab dem 1. Januar 2003 entstanden?

a) Wie viele Teilnehmer haben aufgrund dieser Maßnahmen einen anerkannten
Berufsabschluss erworben?

Antwort der Bundesregierung

Der Teilnehmerbestand und die Zahl der Eintritte mit Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen stellen sich wie folgt dar:



Die jährlichen Ausgaben seit dem Jahr 2003 für die berufliche Weiterbildung (ohne Unterhaltsgeld/Arbeitslosengeld bei Weiterbildung) stellen sich wie folgt dar:



b) Wie ist die Eingliederungsbilanz für Teilnehmer dieser Maßnahmen?

Die Eingliederungsquote nach sechs Monaten nach Beendigung der Teilnahme ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:




Frage 15.
Wie viele Jugendliche wurden durch Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen mit welchem Ergebnis gefördert, und welche Kosten entstanden dabei in den vergangenen Jahren?

Antwort der Bundesregierung

Mit Beschäftigung begleitenden Eingliederungshilfen nach den §§ 246a bis d SGB III wurden in den Jahren 2006 und 2007 keine Personen gefördert.


Frage 16.
Wie viele Jugendliche wurden durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bei Teilnahme an ausbildungsbegleitenden Hilfen während der Arbeitszeit mit welchem Ergebnis gefördert?

Antwort der Bundesregierung

Für Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung nach § 235 SGB III wurden im Jahr 2007 rund 1,4 Mio. Euro aufgewendet. Damit konnten jahresdurchschnittlich 3 417 Personen gefördert werden.


Frage 17.
In welcher Höhe wurde der Jugendwohnheimbau in den letzten Jahren institutionell gefördert, wie vielen Jugendlichen konnte hier eine Wohngelegenheit geschaffen werden, und welche finanziellen Mittel wurden dafür in den einzelnen Jahren eingesetzt (Angaben bitte auf die einzelnen Jahre bezogen angeben)?

Antwort der Bundesregierung

Für die Förderung von Jugendwohnheimen nach den §§ 252 und 253 SGB III wurden seit dem Jahr 2003 keine Darlehen oder Zuschüsse erbracht.


Frage 18.
Welche Gründe sind der Bundesregierung, für die laut Eckpunktepapier geringe Inanspruchnahme der Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung (sog. JobRotation), der Beschäftigung begleitenden Eingliederungshilfen, der Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bei Teilnahme an ausbildungsbegleitenden Hilfen während der Arbeitszeit sowie der institutionellen Förderung des Jugendwohnheimbaus bekannt?

Antwort der Bundesregierung

Förderung der Weiterbildung durch Vertretung nach den §§ 229 ff. SGB III

Die Bereitschaft von Arbeitgebern, im Rahmen von Jobrotation einen Arbeitslosen für die Zeit der Weiterbildung ihres Arbeitnehmers einzustellen, ist insgesamt nur sehr gering ausgeprägt. Die durch Weiterbildung entstehenden personellen Vakanzen werden von Arbeitgebern vorrangig durch eigenes Personal gedeckt. Darüber hinaus bietet das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium Förderalternativen (z.B. Eingliederungszuschüsse), auf die Arbeitgeber bei der Einstellung von zuvor arbeitslosen Arbeitnehmern bevorzugt zurückgreifen.

Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen nach den §§ 246a bis d SGB III

Die Agenturen für Arbeit entscheiden in eigener Zuständigkeit über den Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums. Laut den Agenturen für Arbeit gab es seitens der Arbeitgeber keinen Bedarf für eine entsprechende Förderung. Dies wird insbesondere damit begründet, dass Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mit noch bestehenden fachlichen und persönlichen Defiziten einstellen, als Unterstützungsleistung finanzielle Hilfen in Form von Eingliederungszuschüssen bevorzugen.

Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung nach § 235 SGB III

In der Regel werden ausbildungsbegleitende Hilfen außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit durchgeführt. Nur wenn dies ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, kommt eine Erstattung der auf diese Zeiten entfallenden Ausbildungsvergütung an Arbeitgeber grundsätzlich in Betracht. Seitens der Agenturen für Arbeit wird jedoch vorrangig darauf hingewirkt, dass die Arbeitgeber im Bedarfsfall im Rahmen ihrer Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag zu einer Freistellung während der betrieblichen Ausbildungszeit ohne Erstattung der Ausbildungsvergütung bereit ist, da ihnen durch die Freistellung für diese Zeiten keine Aufwendungen für die fachliche Unterweisung des Auszubildenden entstehen.

Förderung von Jugendwohnheimen nach den §§ 252 und 253 SGB III

Die Bundesagentur für Arbeit kann Träger von Jugendwohnheimen durch Darlehen und Zuschüsse für den Aufbau, die Erweiterung, den Umbau und die Ausstattung fördern, wenn dies zum Ausgleich auf dem Ausbildungsstellenmarkt und zur Förderung der Berufsausbildung erforderlich ist. Die Träger haben sich in angemessenem Umfang an den Kosten zu beteiligen.

Das Gesetz eröffnet die Förderung von Jugendwohnheimen, wenn hierdurch Berufsanwärtern Berufsausbildungsmöglichkeiten erschlossen und freie Ausbildungsplätze besetzt werden können, für die am Bedarfsort selbst oder in dessen näherer Umgebung keine geeigneten Bewerber zur Verfügung stehen. Der Bedarf muss zudem nicht nur vorübergehend sein. Diese Voraussetzungen konnten in den letzten Jahren nicht als erfüllt angesehen werden.

Im Rahmen von Berufsausbildungsbeihilfe können die erhöhten Kosten einer auswärtigen Unterbringung in einem Wohnheim abgedeckt werden (§§ 65 Abs. 3 und 66 Abs. 2 SGB III). In den festgesetzten Heimkosten bzw. den von Jugend- oder Sozialämtern anerkannten Kosten werden Investitionsaufwendungen u. a. für Zinsen, Miete, Abschreibungen, Instandhaltung und -setzung berücksichtigt. Damit liegt nach derzeitiger Rechtslage eine teilweise Doppelförderung vor.


Frage 19.
Wer beurteilt aufgrund welcher konkreten Kriterien, ob der Hauptschulabschluss durch einen Erwerbslosen „voraussichtlich erreicht werden kann“, um den Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses wirksam werden zu lassen?

Frage 20.
Welche Auswirkungen hat die Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf die Betreuung und Vermittlung für Menschen mit Behinderungen?

Antwort der Bundesregierung

Siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 11.


Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Bundestagsdrucksache 16/9701 vom 23. 06. 2008



Die Fragen und Antworten, auf die in der Antwort der Frage 12 verwiesen wird, lauten wie folgt:

Frage des Abgeordneten Dirk Niebel, (FDP)

Wie oft wurde das arbeitsmarktpolitische Instrument Jobrotation, das mit dem Job-Aqtiv-Gesetz 2002 eingeführt wurde, bisher eingesetzt, und welche finanziellen Mittel wurden dafür investiert?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Klaus Brandner vom 15. Mai 2008

Seit Einführung des Instruments Jobrotation wurden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bundesweit 6 292 Fälle gefördert und insgesamt 61 609 483,65 Euro ausgezahlt.


Frage des Abgeordneten Dirk Niebel, (FDP)

Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolgsquote dieses Instruments im Verhältnis zu anderen Einstellungszuschüssen ein?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Klaus Brandner vom 15. Mai 2008

Im Zeitraum von Oktober 2005 bis September 2006 betrug bei der Jobrotation die Eingliederungsquote, also der Anteil von Geförderten, die sich sechs Monate nach Austritt noch in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befanden, 78,9 Prozent. Bei den Eingliederungszuschüssen (EGZ) lag die Eingliederungsquote bei 79,9 Prozent. Dieses Verhältnis zeigt sich ähnlich auch im Zeitraum von Oktober 2006 bis September 2007 bei einer Eingliederungsquote von 80,8 Prozent bei der Jobrotation und 83 Prozent bei EGZ.



Schlagworte zu diesem Beitrag: Bildungsgutschein
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009