Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Kosten arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen

In der Vorbemerkung erklärt die Bundesregierung über die Ergebnisse der Evaluation der arbeitsmarktpolitischen Instrumente:

„Für die Zählung der Instrumente bzw. Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gibt es in Deutschland kein, zwischen den unterschiedlichen Akteuren bei der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesregierung und der Wissenschaft, gemeinsam festgelegtes Konzept. Von daher existieren sowohl unterschiedliche Zählweisen als auch unterschiedliche Angaben zur Zahl der Instrumente bzw. Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Die regelmäßige Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen in den Bereichen der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat auch Auswirkungen auf die Instrumente und Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik.

Für die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik wird (von wenigen Ausnahmen abgesehen) kein auf das jeweilige Instrument bezogener finanzieller Rahmen festgelegt. Die finanziellen Mittel für die große Mehrheit der Förderungsinstrumente werden vielmehr insgesamt in einem Eingliederungstitel veranschlagt. Je nach arbeitsmarktpolitischer Zweckmäßigkeit werden dann die einzelnen Instrumente und Leistungen in den Regionen stärker oder weniger stark eingesetzt. Die Abschaffung eines Instruments bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, dass weniger Mittel ausgegeben werden. Andererseits kann eine Neuausrichtung der Instrumente auch mit Effizienzsteigerungen und daraus resultierend ggfs. auch mit noch nicht zu quantifizierenden Einsparungen einhergehen. Nicht die Zahl der Instrumente determiniert in erster Linie das verausgabte Mittelvolumen; entscheidend ist der arbeitsmarktpolitische Handlungsbedarf. Die Evaluation der Instrumente bzw. Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik soll dazu beitragen, den Mitteleinsatz auf wirksame Maßnahmen zu konzentrieren.

Die Evaluation der Instrumente bzw. Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik besitzt Prozesscharakter. Die Evaluationsanstrengungen sind verglichen mit anderen Politikbereichen vorbildlich. Der Sachverständigenrat bezieht sich in seinem Jahresgutachten 2007/2008 auf Ausführungen und Berechnungen des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA), Bonn. Hier wird im Wesentlichen auf die Evaluationsergebnisse zurückgegriffen, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bericht 2006 ‚Die Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt‘ veröffentlicht hat. In den letzten Jahren hat es daneben zahlreiche weitere Ergebnisse zur Wirksamkeit der arbeitsmarktpolitischen Instrumente gegeben. Zum damaligen Zeitpunkt waren insbesondere Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Leistungen für junge Menschen unter 25 Jahren sowie arbeitsmarktpolitische Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen kaum oder nur unzureichend untersucht.

Seit dem Jahr 2007 hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vor allem zur Grundsicherung für Arbeitsuchende eine Reihe von Ergebnissen entsprechender Untersuchungen publiziert. Jedoch kann es nicht Aufgabe der Evaluationsforschung sein, jede einzelne Leistung oder jedes einzelne Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu untersuchen. Hier sind Aufwand und Nutzen abzuwägen. Darüber hinaus erfordert die Untersuchung der Wirksamkeit von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten längere Zeiträume, denn nicht nur die kurzfristigen, sondern auch die mittel- und längerfristigen Wirkungen sind für eine sachgerechte Beurteilung von Bedeutung.“


Zu den Ergebnissen der Evaluation erklärt die Bundesregierung in Antwort :

„Anmerkung zur Tabelle: Unter Wirkung wird in der Aufstellung in der Regel verstanden, ob für den Teilnehmenden durch die Maßnahme die Eingliederungsaussichten in ungeförderte Erwerbstätigkeit ursächlich erhöht werden oder nicht. In einigen Fällen wird auch die Wirkung auf die Vermeidung von Arbeitslosigkeit untersucht.

Darüber hinaus liegen die folgenden allgemeinen Ergebnisse vor:

Nach beträchtlichen Fortschritten bei den Datengrundlagen und Methoden ist die Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland zu einem zentralen Forschungsgegenstand geworden. Ein 2008 veröffentlichter IAB Forschungsbericht (Bernhard, S., Hohnmeyer, K., Jozwiak, E., Koch, S., Kruppe, T., Stephan, G.,Wolf, J., Aktive Arbeitsmarktpolitik in Deutschland und ihre Wirkungen, IAB Forschungsbericht 2/2008) kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:

‚1. Betriebsnahe Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die auf die direkte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt setzen – wie Lohnkostenzuschüsse, Gründungsförderung oder betriebliche Trainingsmaßnahmen – gehören zu den Maßnahmen, die die Chancen der Teilnehmer auf eine Integration in Erwerbsarbeit auch nach Ablauf der Förderung erhöhen – und das teilweise beträchtlich.

2. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung und nicht-betriebliche Trainingsmaßnahmen – ein sehr heterogenes Instrument, das ein Bewerbungstraining ebenso wie eine kurze Softwareschulung oder die Überprüfung der Arbeitsbereitschaft umfassen kann – leisten ebenfalls einen Beitrag zur Eingliederung der Geförderten in den Arbeitsmarkt (wenn auch in geringerem Maße als die erstgenannten Instrumente).

3. Quasi-marktlich organisierte Vermittlungsdienstleistungen verbessern die Chancen der Geförderten auf eine Integration in den Arbeitsmarkt nicht generell, sondern instrumentspezifisch nur für bestimmte Gruppen von Arbeitsuchenden.

4. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die zumindest derzeit nicht primär auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt zielen, schaden den Integrationschancen der Geförderten eher. Es gibt nur ganz wenige Teilnehmergruppen, auf die dies nicht zutrifft. Für die neuen, im Jahre 2005 eingeführten Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante („Ein-Euro-Jobs“) hingegen sind die Evaluationsergebnisse etwas weniger pessimistisch. Allerdings ist es noch zu früh, um hier von einem robusten Ergebnis zu sprechen.

5. Zu den gesamtwirtschaftlichen Arbeitsmarktwirkungen der Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik liegen bislang deutlich weniger Forschungserkenntnisse vor. Wissenschaftliche Studien haben sich vergleichsweise häufig mit der Wirkung von Arbeitbeschaffungsmaßnahmen, Strukturanpassungsmaßnahmen und der Förderung der beruflichen Weiterbildung beschäftigt. Dabei hat sich oft gezeigt, dass eine intensivere Förderung durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen dazu führt, dass offene Stellen langsamer besetzt werden und sich die Arbeitsuchendenquote erhöht. Für Strukturanpassungsmaßnahmen und die Förderung der beruflichen Weiterbildungen ist mitunter auch das Gegenteil der Fall; allerdings wurden in den vorliegenden Studien häufig keine statistisch gesicherten gesamtwirtschaftlichen Arbeitsmarktwirkungen dieser beiden Instrumente nachgewiesen.

6. Die gesamtwirtschaftlichen Arbeitsmarktwirkungen weiterer Instrumente wurden nur in wenigen Studien untersucht, so dass die bereits gewonnen Erkenntnisse zu ihren Wirkungen kaum als robust gelten können.

7. Auch wenn zahlreiche Untersuchungen zur Wirkung verschiedener Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik vorliegen, sind die Befunde vielfach unvollständig: Beispielsweise werden oft nur wenige Erkenntnisse über die Ursache der Wirkung einzelner Instrumente erzielt. Zudem liegen über die Effekte auf das Verhalten wichtiger Akteure am Arbeitsmarkt wie auf das Arbeitsnachfrageverhalten von Arbeitgebern kaum Erkenntnisse vor. Ob bzw. wie sich allein die Möglichkeit oder die Ankündigung einer baldigen Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme auf das Suchverhalten arbeitsloser Personen auswirkt, wurde bislang nur sehr punktuell untersucht. Ferner werden wichtige Zielindikatoren nicht oder nur unzureichend gemessen, wie beispielsweise die Beschäftigungsfähigkeit, die durch die Teilnahme u. a. an Arbeitsgelegenheiten verbessert werden soll. Schließlich sind eine Reihe neuer Instrumente wie die gerade genannten Arbeitsgelegenheiten oder das Einstiegsgeld entstanden, über deren Wirkung bisher wenig bekannt ist.‘

Zudem ist generell darauf zu verweisen, dass es häufig nicht das Instrument an sich ist, welches unzureichende Wirkungen erzeugt, sondern ein nicht angemessener Einsatz beispielsweise in der Teilnehmer/innenauswahl. Somit gerät in der Evaluationsforschung zunehmend der Aktivierungsprozess in seiner Gesamtheit in den Mittelpunkt des Interesses. Des Weiteren sind Evaluationsergebnisse auch Momentaufnahmen, d. h. es gibt keine Garantie dafür, dass sich Wirkungsergebnisse in anderen Zeiträumen und anderen Kontexten nicht gelegentlich ändern. Für die großen Instrumentengruppen sind die Ergebnisse jedoch in den letzten Jahren stabil."


Die Antwort enthält hinter Frage 1 einen umfangreichen Tabellenteil zu Ausgaben, Evaluation und deren Ergebnissen der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in den Rechtskreisen SGB III und SGB II.


Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP, Bundestagsdrucksache 16/10048 vom 25. 7. 2008.

Hier können Sie die vollständige Drucksache 16/10048 herunterladen.


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 12.08.2008