Förderung der beruflichen Weiterbildung

Zurück zur Übersicht

Leben mit Hartz IV - stark gefordert, kaum gefördert

Die vierte Hartz-Reform sollte Erwerbslose näher an den Arbeitsmarkt bringen. Tatsächlich fühlen sich ALG-II-Bezieher in vielerlei Hinsicht unter Druck gesetzt, bekommen aber selten einen regulären Job.

Der Alltag mit Hartz IV ist schwieriger, als es der Wortlaut des Sozialgesetzbuchs vermuten lässt. Wie vielschichtig die Probleme der Betroffenen sind, hat die Sozialwissenschaftlerin Anne Ames mithilfe einer intensiven Befragung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern in Baden-Württemberg untersucht. Rund 430 Personen haben Angaben zu ihren Erfahrungen mit Leistungsabteilung und Arbeitsvermittlung sowie ihrer allgemeinen Lebenssituation gemacht. Die Studie im Auftrag von Hans-Böckler-Stiftung, evangelischer Kirche und DGB Baden-Württemberg zeigt:


Nur wenige finden reguläre Arbeit.

Was die Statistik als "Beendigung der Arbeitslosigkeit" erfasst, ist selten eine tatsächliche Integration ins normale Erwerbsleben. Wer von der Arbeitslosenliste gestrichen wird, hat meist keinen regulären Job gefunden, sondern verschwindet in der "Nichterwerbstätigkeit", nimmt an einem Training teil, macht einen Ein-Euro-Job, hat sich krank gemeldet oder wird vom Amt als "nicht verfügbar" eingestuft. So nahm laut Arbeitsagentur weniger als ein Drittel der ALG-II-Bezieher, die im Juli 2008 aus der westdeutschen Arbeitslosenstatistik ausgeschieden sind, eine Erwerbstätigkeit auf - viele als Ein-Euro-Jobber oder auf anderen geförderten Stellen. Die Befragung zeigt zudem, dass Integrationserfolge oft nicht von Dauer sind: Ein beträchtlicher Teil der ALG-II-Empfänger seien nicht langzeitarbeitslos, sondern immer abwechselnd kurzfristig beschäftigt und arbeitslos, schreibt Ames. Beispielsweise hatten 15 Prozent der Befragten in den letzten 12 Monaten ein Erwerbsarbeitsverhältnis, das nicht lange genug dauerte, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erwerben.

Viele bekommen nicht einmal die Regelleistung. Fehler bei der Anrechnung von Arbeitseinkommen, nicht vollständig erstattete Wohnkosten oder Sonderausgaben bei chronischen Krankheiten sowie verhängte Sanktionen führen dazu, dass ALG-II-Bezieher oft weniger Geld zur Verfügung haben als den formal gültigen Regelsatz. Hinzu kommen häufig langwierige Auseinandersetzungen mit dem Amt - die dann im besten Fall zu Nachzahlungen führen. Besonders schwer tun sich die Behörden mit der Anrechnung von schwankenden Arbeitseinkommen - obwohl unregelmäßige Zahlungen gerade für die niedrig bezahlten Jobs der Hartz-IV-Auf­stocker typisch sind. Die Flexibilität, die von ALG-II-Empfängern eingefordert werde, finde "im Verwaltungshandeln keine Entsprechung", so Ames.

Die Befragung zeigt zudem, wie gering das Vertrauen in die Arbeit der Ämter ist: Nicht einmal 40 Prozent der Leistungsempfänger glauben, dass ihr letzter ALG-II-Bescheid "den gesetzlichen Bestimmungen gemäß korrekt ist". Ein Drittel ist unsicher, jeder Vierte hält die Berechnungen für falsch. Und Streitfragen zu klären erweist sich oft als aufwändig: Die Hälfte der Befragten beurteilt die telefonische Erreichbarkeit der für sie zuständigen Mitarbeiter der Leistungsabteilungen als schlecht.


Ämter lehnen die meisten Qualifizierungswünsche ab.

Die Fortbildungswünsche der befragten Arbeitslosen wertet die Studie als "durchweg bescheiden und gemessen an den Erstausbildungen der Betroffenen realistisch". Dennoch sagen die Mitarbeiter der Job-Center meistens nein. Typisches Beispiel: Eine Industriekauffrau, die sich gern in Buchhaltung und Computerprogrammen fortbilden möchte, stattdessen aber bereits zwei Ein-Euro-Jobs und drei Trainingsmaßnahmen ohne berufsbezogenen Inhalt absolviert hat. Eins oder mehrere solcher meist wenige Wochen dauernden Trainings hat fast die Hälfte der Befragten hinter sich - nur mit Ein-Euro-Jobs haben noch mehr Erfahrungen gesammelt. Die Angaben der Teilnehmer lassen Ames zufolge "zum einen vermuten, dass viele Maßnahmen eher ein beliebiges Allerlei bieten, als dass sie einer klaren Konzeption folgten. Zum anderen machen die Angaben deutlich, wie rar die Maßnahmen sind, in denen berufsfachliche Inhalte vermittelt werden." Entsprechend fällt das Urteil der Teilnehmer aus: Weniger als jeder fünften Maßnahme attestierten sie, ihre Arbeitsmarktchancen verbessert zu haben.


Über 40 Prozent der ALG-II-Bezieher sollen umziehen.

Bereits etwa jeder elfte der Befragten ist seit Beginn des ALG-II-Bezuges umgezogen, um die Wohnkosten zu senken. Eine entsprechende Aufforderung lag zum Befragungszeitpunkt weiteren 5 Prozent vor. 28 Prozent sind nicht umgezogen, obwohl sie die Kosten der Wohnung nicht vollständig ersetzt bekommen, sondern zahlen ein Teil der Miete aus der Regelleistung. "Dies erspart den Kommunen enorme Umzugskosten und Kosten für doppelte Mietzahlungen, für die sie aufkommen müssten, wenn die Betroffenen den Aufforderungen zur Kostenreduktion nachkämen", schreibt Ames. Sie verweist zudem darauf, dass der Bundesrechnungshof bereits 2007 die Praxis kritisiert hatte, Zahlungen für die Wohnung zu kürzen, ohne zu überprüfen, wie die Hilfebedürftigen anschließend zurechtkämen.


Fast zwei Drittel leiden stark unter dem Gefühl, ausgegrenzt zu sein.

Rund 80 Prozent dieser ALG-II-Empfänger geben an, dass Geldnot ihnen sehr zu schaffen macht. Noch größer ist aber die Gruppe derer, die beklagt, dass sie keine Möglichkeit habe, "die eigenen Fähigkeiten einzusetzen". Die Wissenschaftlerin folgert: "Solche Befunde machen deutlich, wie wirklichkeitsfremd die wirtschaftswissenschaftlichen Hypothesen zur Motivation von Erwerbslosen sind", die davon ausgehen, dass Arbeitslose wegen des hohen "Freizeitnutzens der Erwerbslosigkeit" keine schlecht bezahlte Arbeit annehmen wollen.

Die negativen Folgen der Arbeitslosigkeit für die Kinder belasten zwei Drittel der Eltern im Hartz-IV-Bezug stark. Das gilt vor allem für Mütter und Väter älterer Kinder. Solange die Kleinen im Vorschulalter sind, sind die Probleme laut Ames geringer. Die meisten ALG-II-Empfänger sind allerdings alleinstehend. "Es fehlt den Betroffenen nicht nur an den finanziellen Ressourcen, am ­sozialen Leben teilzunehmen und freundschaftliche Beziehungen zu pflegen und damit an Gelegenheiten, potenzielle Partner überhaupt kennen zu lernen", so die Wissenschaftlerin. Nach Angaben der Befragten wirken sich ­Arbeitslosigkeit und Hartz-IV -Leben negativ auf alle Arten sozialer Bindungen aus - zu den Freunden, aber auch zu Eltern und Geschwistern.


Jobcenter üben starken Druck aus.

60 Prozent der Befragten fühlen sich durch Druck und Fremdbestimmung seitens der Arbeitsverwaltung stark belastet. Im Einzelnen nannten sie besonders den Zwang zur Bewerbung bei Leiharbeitsfirmen oder zur Teilnahme an als nutzlos empfundenen Trainingsmaßnahmen. Alleinerziehende beklagen, dass sie mehr arbeiten sollen, als es mit ihren Kräften und den Bedürfnissen der Kinder vereinbar sei. Wenn die Leistungsempfänger sich den Anforderungen der Ämter widersetzen, zögern diese offenbar selten, Sanktionen zu verhängen: Gut 18 Prozent der befragten ALG-II-Bezieher mussten schon einmal Leistungskürzungen hinnehmen - weil sie einen Termin bei der Arbeitsagentur versäumt, nicht genügend Bewerbungen geschrieben oder eine Trainingsmaßnahme abgebrochen haben.


Zu niedrige Regelsätze für Kinder.

Die Hartz-IV-Sätze für Familien sind nach Ansicht des hessischen Landessozialgerichtes unzureichend und damit verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob die Regelsätze erhöht werden. Die Sozialrichter stützen sich unter anderem auf ein Gutachten von Irene Becker. Die Leistungen für ein Paar mit einem 6- bis 13-jährigen Kind bleiben um mindestens 150 Euro hinter dem sozio-kulturellen Existenzminimum zurück, so die Expertin von der Uni Frankfurt. Das ergibt sich daraus, dass bereits die Beträge für Erwachsene zu gering veranschlagt sind: Bei der Berechnung der aktuellen Regelsätze wurden Teile des Bedarfs unterschlagen - Kosten für Bildung, Verkehr, Kommunikation.

Für Kinder gibt es zudem nur eine Pauschale von 60 Prozent des Regelsatzes. Kindspezifischer Bedarf - abgeleitet von den Ausgaben von Familien mit wenig Einkommen - würde dabei jedoch zu wenig berücksichtigt. Daher bekommen Kinder nach Beckers Analyse weniger als den vom Verfassungsgericht festgestellten Bedarf. Die Kosten für vieles, was für die kognitive und soziale Entwicklung von Kindern nötig sei, werde nicht abgedeckt: etwa Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Fahrkarten oder der Eintritt für Kinderveranstaltungen.


Quelle: Böckler Impuls 20/2008


Die Studie von Anne Ames: Hartz IV in Baden-Württemberg - Die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.



Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 20.12.2008