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Krankengeld für Selbstständige in der Weiterbildung bleibt erhalten

Schneller als erwartet ist das Ministerium seinem Versprechen nachgekommen und hat noch vor Ende des alten Jahres einen Referentenentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vorgelegt, in den die Rücknahme der eigentlich beschlossenen Krankengeldstreichung eingebaut wurde. Der Entwurf sieht vor, dass freiwillig versicherte Selbstständige und Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, zwar auch weiterhin keinen Anspruch auf Krankengeld haben, ā€¯es sei denn, das Mitglied gibt eine Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse ab. In diesem Fällen entsteht der Anspruch (auf Krankengeld) mit dem ersten Tag der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit.ā€¯
Zu Deutsch: Freiwillig versicherte Selbstständige sollen dann wählen können, ob sie sich zum ermäßigten Tarif von 14,9% ohne oder zum allgemeinen Tarif von 15,5% mit Krankengeldanspruch versichern wollen. Krankengeld gibt es in all diesem Fällen allerdings erst ab dem 43. Krankheitstag; um die Lücke davor zu schließen, muss man auch künftig einen Wahltarif abschließen.

Für freiwillig versicherte Selbstständige, die so eine ā€¯Wahlerklärungā€¯ gegenüber der Krankenkasse abgeben, ändert sich damit gegenüber der bisherigen Lage gar nichts. Das betrifft auch Honorarkrfte in der Weiterbildung.

Das Gesetz soll im Frühjahr verabschiedet werden und dann rückwirkend zum 1.1.2009 in Kraft treten. Was mit den Wahltarifen geschieht, die bisher schon abgeschlossen wurden, dazu sagt der Gesetzentwurf ebenso wenig wie zu der Frage, wie Leute behandelt werden, die in nächster Zeit, also vor der Verabschiedung des Gesetzes langfristig krank werden. Denn dann gilt ja zunächst noch die alte neue Rechtslage, nach der sie erst mal nur den ermäßigten Beitrag ohne Krankengeldanspruch zahlen...
Auf keinen Fall aber wäre es sinnvoll, wegen dieser Unsicherheit jetzt noch schnell einen Wahltarif abzuschließen. Denn der hätte üblicherweise eine Karenzzeit von mindestens drei Monaten ā€“ Anspruch auf Krankengeld würde also frühestens im April entstehen. Und bis dahin sollte das Gesetz endlich verabschiedet sein.

Unter dem Strich eine Neuregelung, die noch nicht in allen Details durchdacht ist und deren Sinn immer noch nicht so recht einleuchtet, die aber die zuvor bechlossenen Verschlechterungen in weitgehend befriedigender Weise zurücknimmt. Das Gesundheitsministerium begründet sie damit, dass sich gezeigt habe, ā€¯dass es erforderlich ist, die gesetzlichen Vorgaben zur Vermeidung von ungerechtfertigten Belastungen der Versicherten und zur Verwaltungsvereinfachung anzupassen.ā€¯ Ist ja immerhin ein Eingeständnis, dass das vom Gesundheitsministerium entworfene und vom Bundestag beschlossene Gesundheitsreformgesetz zu ā€¯ungerechfertigen Belastungenā€¯ und zu gesteigerter Bürokratie geführt hätte. Fehlt eigentlich nur noch die Einsicht, dass der Status der ā€¯unständigen Beschäftigungā€¯ ein Anachronismus ist, der endlich abgeschafft gehört (wie das Ministerium es im Jahre 2004 ja selbst bereits einmal erwogen hatte).


Quelle: mediafon. net

Weitere Informationen zum Krankengeld für Selbständige gibt es auf der Homepage von mediafon.

Schlagworte zu diesem Beitrag: Freiberufler/Selbstständige, Honorar, Krankengeld
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009