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Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU

„Zukunftssichere Arbeitsmarktpolitik im Lande Bremen“

Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet:

„In der Förderperiode 2007-2013 stehen Deutschland im Vergleich zur vorherigen Förderperiode rund ein Viertel weniger Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Dies hat bundesweit, so auch im Land Bremen, zu neuen Wettbewerbsaufrufen für förderfähige Projekte gemäß den für die jetzige Förderperiode geltenden Grundsätzen und vorhandenen finanziellen Mitteln geführt.

Die Reduzierung der zur Verfügung stehenden Mittel aus dem ESF hat erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik der Bundesländer. Mehrere arbeitsmarktpolitische Projekte im Lande Bremen konnten nur in veränderter Form, unter starker Kostenreduzierung oder gar nicht neu bewilligt werden. Hinzu kommt, dass die Arbeitsmarktpolitik des Bundes seit dem 01.01.2009 neu ausgerichtet ist. Ziel der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ist die Nutzung und Schaffung von effektiven und effizienten Instrumenten der Arbeitsförderung, sowie die Abschaffung von wenig genutzten oder wenig erfolgreichen Instrumenten. Beispiele der Neuausrichtung des Bundes sind der Wegfall sogenannter Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM-Stellen) sowie die Einführung eines Vermittlungsbudgets in jeder Agentur für Arbeit.

Vor dem Hintergrund der angeführten arbeitsmarktspolitischen Akzente sowie unter Berücksichtigung der schwachen Konjunkturprognose für das Jahr 2009 sind die Auswirkungen der Entwicklungen, insbesondere für die Träger von Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten im Lande Bremen, rechtzeitig zu evaluieren, um das Ziel einer erfolgreichen Eingliederung bzw. Wiedereingliederung möglichst vieler erwerbsfähiger Personen in den Arbeitsmarkt nicht zu gefährden.“


Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

Für die derzeitige Förderperiode 2007 bis 2013 stehen dem Land Bremen ESF-Mittel in Höhe von 89,054 Mio. Euro zur Verfügung. In der abgelaufenen Förderphase der Jahre 2000 bis 2006 waren es noch insgesamt 139,6 Mio. Euro. Dies ist eine Reduzierung um 36,2%.

Die Antwort enthält Angaben zu den mit ESF-/Landesmitteln geförderten Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern des Landes Bremens seit dem 01.01.2008.

Die vorliegenden Auswertungen entsprechen der Datenlage vom 04. Nov. 2008 und werden in der Reihenfolge der Fonds des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms Bremen (BAP) berichtet.


Frage 1

Welche Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger gibt es im Lande Bremen (bitte Aufteilung nach Bremen und Bremerhaven)? Wie viele und welche arbeitsmarktpolitischen Angebote, Maßnahmen und Projekte werden durch diese Beschäftigungsträger erbracht?

Antwort zu Frage 1

Folgende Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger erhalten Mittel aus dem BAP:

Bremen:

Arbeit- und Lernzentrum e. V. (ALZ)
Arbeiterwohlfahrt (AWO) - Kreisverband Bremen
Berufsfortbildungswerk des DGB (bfw)
Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet (BWU)
Blaue Karawane e. V.
Bremer Arbeitslosenselbsthilfe e. V. (bras)
Bremer Bootsbau Vegesack (BBV)
Comeback GmbH
Expertinnen Beratungsnetz Bremen e. V. (ebn)
FAA Bildungsgesellschaft mbH
Förderwerk Bremen GmbH
Frauen-, Erwerbs- und Ausbildungsverein (FEAV)
Fraueninitiative Quirl
Gröpelinger Recycling Initiative (GRI)
HandWERK gGmbh, (bis 31.12.2006 – BFZ der Handwerkskammer Bremen)
Institut für Berufs- und Sozialpädagogik e. V. (ibs)
Institut für Wissenschaftstransfer an der Uni Bremen GmbH (IfW)
Interkulturelle Werkstatt Tenever e. V.
ma-co maritimes competenzcentrum e. V. (ehemals Hafenfachschule im Lande Bremen e. V.)
Mütterzentrum Osterholz-Tenever
ÖkoNet gGmbH
Paritätisches Bildungswerk, Landesverband Bremen
ProJob Bremen gGmbH
Selbsthilfe Sozialzentrum e. V. (SHSZ)
Soziale und Arbeitsintegration Bremen GmbH (ArBis)
Verein für Recycling und Umweltschutz
Waller Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (WABEQ)
Wirtschafts- und Sozialakademie Bremen (WiSoAk)

Bremerhaven:

Arbeiterwohlfahrt (AWO) – Sozial
Arbeitsförderungszentrum Bremerhaven (AFZ)
Berufliche Bildung Bremerhaven (BBB)
Bremerhavener Beschäftigungsgesellschaft Unterweser (BBU)
DEKRA Akademie
faden e. V. – frauen-arbeit-dienstleistungen
Förderwerk GmbH
Gesellschaft für Projektentwicklung und Innovation (GPI)
Unternehmen für Bildung (bfw)
Wirtschafts- und Sozialakademie Bremerhaven (WiSoAk)

Eine tabellarische Aufstellung der bewilligten Projekte der Beschäftigungs- und
Qualifizierungsträger im Lande Bremen, Aufteilung nach Bremen (bag) und Bremerhaven
(brag), in der Gliederung des BAP, ist als Anlage beigefügt.


Frage 2

Wie viele und welche Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgerträger erhalten für welche Projekte und Maßnahmen Landeszuschüsse aus dem Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm (BAP)?

Antwort zu Frage 2

Folgende Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgerträger erhielten im Jahr 2008 für folgende Maßnahmen Landeszuschüsse aus dem Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm.



Frage 3

Welche Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger im Lande Bremen erhalten
für welche Projekte und Maßnahmen ESF-Mittel?

Antwort zu Frage 3

Die Angaben sind der in der Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen.


Frage 4

Welche Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern wurde ihr Budget aufgrund der Verringerung von zur Verfügung stehenden ESF- und Landesmitteln gekürzt? Welche Projekte und Maßnahmen, mit welchen Zielgruppen, sind hiervon betroffen?

Antwort zu Frage 4

Alle in der tabellarischen Anlage aufgeführten Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger sind von Kürzungen von den zur Verfügung stehenden ESF- und Landesmitteln betroffen.


Frage 5

Wie viele Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger mussten bereits oder müssen in absehbarer Zeit ihre Arbeit aufgrund unzureichender finanzieller Zuschüsse einstellen?

Antwort zu Frage 5

Der Senatorin f. Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, (SfAFGJS) sind derzeit keine Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger bekannt, die in absehbarer Zeit ihre Arbeit aufgrund unzureichender finanzieller Zuschüsse einstellen müssen. Außerdem bilden die Zuschüsse des SfAFGJS nur einen (nachrangigen) Teil der Projektförderung ab.


Frage 6

Welche Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger mussten betriebsinterne Umstrukturierungen vornehmen, um den Rahmen ihrer Arbeit an gekürzte Budgets anzupassen?

Antwort zu Frage 6

Die Senatorin f. Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales geht davon aus, dass alle Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger betriebsinterne Umstrukturierungen vornehmen mussten, um den Rahmen ihrer Arbeit an gekürzte Budgets anzupassen.


Frage 7

Wie viele und welche der von Kürzungen betroffenen Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern können trotz eines geringeren oder sogar wegfallenden Zuschusses aus ESF- und/oder Landesmitteln bereits laufende und/oder zur Verlängerung anstehende Projekte und Maßnahmen fortführen?

Antwort zu Frage 7

Alle von den Kürzungen betroffenen Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern können trotz eines geringeren oder sogar wegfallenden Zuschusses aus ESF- und/oder Landesmitteln bereits laufende und/oder zur Verlängerung anstehende Projekte und Maßnahmen fortführen. Sie haben die Projekte im Umfang reduziert, teilweise andere (neue) Finanzierungsquellen erschlossen, die Konzeption verändert und sich vorgenommen, strukturelle Veränderungen im Betriebsablauf durchzuführen.


Frage 8

Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass arbeitsmarktpolitische Projekte und Maßnahmen trotz erfolgter Kürzungen in fast identisch beantragter Form fortgeführt werden können?

Antwort zu Frage 8

Die arbeitsmarktpolitische Projekte und Maßnahmen können aufgrund der Kürzungen nicht in identischer Form fortgeführt werden, sondern nur mit erheblichen Anpassungen an die tatsächlich dem Projekt zur Verfügung stehenden ESF- und/oder Landesmitteln. Dazu waren wie in Frage 6 beantwortet, in der Regel betriebliche Umstrukturierungsprozesse erforderlich und wie in Frage Nr. 7 beantwortet, weitere anderen Maßnahmen erforderlich.


Frage 9

Liegen dem Senat Hinweise vor, dass arbeitsmarktpolitische Projekte und Maßnahmen nach den jetzt angewandten Prüfungsmaßstäben durch die bremer arbeit GmbH (bag) und die Bremerhavener Arbeit GmbH (BRAG) in der Vergangenheit höher bewertet waren als für die Durchführung von Projekten nötig gewesen wäre?

Antwort zu Frage 9

Es liegen keine Hinweise vor, dass arbeitsmarktpolitische Projekte und Maßnahmen nach den jetzt angewandten Prüfungsmaßstäben durch die bremer arbeit GmbH (bag) und die Bremerhavener Arbeit GmbH (BRAG) in der Vergangenheit höher bewertet waren, als für die Durchführung von Projekten nötig gewesen wären. Nach der Landeshaushaltsordnung (LHO) sind die Gesellschaften bremer arbeit GmbH (bag) und die Bremerhavener Arbeit GmbH (BRAG) verpflichtet, bei Zuwendungen die Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu prüfen. Hier haben auch die Überprüfungen seitens der Fachaufsicht und der ESF-Prüfbehörde keine Beanstandungen ergeben.


Frage 10

Welche Projekte welcher Träger sind von dem seit 01.01.2009 geltenden Wegfall der Förderung von ABM-Stellen betroffen?

Antwort zu Frage 10

Von dem seit 01.01.2009 geltenden Wegfall der Förderung von ABM-Stellen sind die
nachfolgend aufgeführten Träger betroffen:

Bremen




Bremerhaven



Frage 11

Gibt es Projekte, die ABM-Stellen angeboten haben und Mittel aus dem ESF bezogen haben? Wenn ja, werden diese Projekte nun umgewandelt, neu ausgeschrieben oder entfallen sie gänzlich?

Antwort zu Frage 11

Die in Frage 10 aufgeführten Projekte in Bremen und Bremerhaven werden alle aus Mitteln des EU-Sozialfonds mitgefördert, verfügen aber noch über weitere Teilnehmer-Instrumente. Die derzeit zugewiesenen ABM-Kräfte sind in der Regel noch bis Sommer 2009 beschäftigt. Voraussichtlich wird die ABM-Förderung dann durch Bewilligungen in der AGH-Entgeltvariante ersetzt. Die Projekte werden entsprechend umstrukturiert.


Frage 12

Werden durch den Wegfall von ABM-Stellen ESF-Mittel frei, die vorher an Projekte mit ABM-Stellen gebunden waren?

Antwort zu Frage 12

Durch den Wegfall von ABM-Stellen werden voraussichtlich keine EU-Sozialfondsmittel frei, die vorher an Projekte mit ABM-Stellen gebunden waren, da diese ESFMittel die Personal- und Sachkosten der Träger decken. Die Finanzierung der Teilnehmer/-innen erfolgt aus Mitteln der BagIS, Bremen und der ARGE Job-Center-Bremerhaven.


Frage 13

Welche Auswirkungen der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erwartet der Senat für die Arbeitsmarktpolitik im Lande Bremen?

Antwort zu Frage 13

Im wesentlichen wird mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente eine Straffung und damit größere Übersichtlichkeit der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erwartet. Kleinteilige Fördervoraussetzungen bei einzelnen Förderinstrumenten sollen für die Eingliederungs- und Integrationsaktivitäten weniger prägend sein als in der Vergangenheit. Insoweit ist ein flexiblerer Einsatz der Förderinstrumente zu erwarten. Dies trifft auch für die Möglichkeit der freien Förderung im Rahmen des SGB II zu, die im Rahmen von bis zu 10% der Eingliederungsmittel die freie regionale Gestaltung von Fördermaßnahmen für Langzeitarbeitslose ermöglicht. Der durch den Senat in diesem Zusammenhang initiierte Bundesratsbeschluss hat auch zu einer Befriedung des lange bestehenden Interessenkonfliktes zwischen Bund und Ländern beigetragen. Welche Auswirkungen die Neuausrichtung der Förderinstrumente tatsächlich haben wird, wird maßgeblich durch den Willen zur unbürokratischen Umsetzung des neuen Rechts abhängen, darunter von der Rechtsverordnungspraxis der Bundesregierung und der Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit.


Quelle: Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 20. Januar 2009, BREMISCHE BÜRGERSCHAFT, Drucksache 17/689



Sie können die Antwort mit den vollständigen Tabellenanhängen hier als pdf-Datei herunterladen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufsfortbildungswerk
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024