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Verwaltungsrat der BA fordert: Krisenbelastung der BA aus Steuermitteln finanzieren

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich vor dem Hintergrund der Rezession, in der sich die deutsche Wirtschaft befindet, geauf seiner Sitzung vom 7. Mai mit den kommenden Herausforderungen befasst und folgende Erklärung verabschiedet:

Nach den neuen gesamtwirtschaftlichen Eckwerten der Bundesregierung droht für das zweite Halbjahr 2009 und für 2010 ein weiterer deutlicher Anstieg der Arbeitslosigkeit. Die regionale und branchenspezifische Betroffenheit ist jedoch sehr unterschiedlich. Die BA kann nicht die Wirkungen eines weltweiten Konjunktureinbruchs verhindern und den notwendigen Konjunkturaufschwung herbeiführen. Ihre Beiträge zur Milderung der Folgen sind von begrenzter Natur, aber doch spürbar. Der Verwaltungsrat hat mit seinem Nachtragshaushalt für die BA bereits im Februar 2009 die finanziellen und personellen Handlungsspielräume erweitert und verfolgt aktuell mit seiner Arbeitsmarktpolitik vorrangig das Ziel, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen durch beschäftigungssichernde Maßnahmen in den Betrieben zu halten.

Der Verwaltungsrat appelliert an die Arbeitgeber unter Nutzung dieser Instrumente, die Durststrecke bis zum nächsten Aufschwung zu nutzen und auch betriebsbedingte Entlassungen möglichst zu verhindern.

Um die arbeitsmarktpolitische Vorsorge stärken zu können, hat der Verwaltungsrat folgende Beschlüsse gefasst:

Der Verwaltungsrat begrüßt die zwischen den Sozialpartnern und dem Bundesarbeitsminister getroffene Vereinbarung zu einem „Kurzarbeitergeld plus“ mit der Übernahme der vollen Sozialversicherungsbeiträge ab dem siebten Monat und der Verlängerung der Bezugsfrist auf bis zu 24 Monate. Der Verwaltungsrat erwartet, dass viele Betriebe die Kurzarbeit jetzt mitten in der Krise verlängern, statt Arbeitskräfte zu entlassen. Die BA wird mit ihren Partnern darauf hinwirken, dass die Möglichkeiten von Kurzarbeit und gleichzeitiger Qualifizierung insbesondere für Klein- und Mittelständische Unternehmen ab dem ersten Monat der Kurzarbeit besser genutzt werden. Die Erleichterung der Übernahme von Ausbildungsabsolventen durch die sofortige Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beziehen, wird ausdrücklich begrüßt. Dies erleichtert auch in schwierigen Zeiten für die Betriebe die Möglichkeit, ihre Auszubildenden zu übernehmen.

Für Geringqualifizierte, die von Arbeitslosigkeit in der Regel als erste betroffen sind, sollte im Zuge der Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes die Möglichkeit geschaffen werden, die Vorbereitung auf einen Berufsabschluss fortzusetzen, wenn damit während der Kurzarbeit begonnen wurde.

Der Verwaltungsrat appelliert an die privaten und öffentlichen Arbeitgeber, auch in diesen schwierigen Zeiten in ihrer Ausbildungsbereitschaft nicht nachzulassen und das Niveau des Vorjahres bei der betrieblichen Ausbildung zu halten. Die betriebliche Ausbildung ist jeder Ersatzlösung vorzuziehen. Gleichzeitig fordert er den Bund und die Länder auf, das Bund-Länder-Programm für Ausbildungsplätze zu verstärken und das Fördergebiet über die Neuen Bundesländer hinaus auszuweiten. Für den Fall, dass im Herbst die Lücke zwischen Ausbildungsbewerbern und Ausbildungsstellen trotz aller Bemühungen größer als erwartet ist, wird die BA außerbetriebliche Ausbildungsstellen nach Bedarf über das bisher Geplante hinaus fördern. Auch wird sie ihre Werbung für alternative Unterstützungsmöglichkeiten wie Einstiegsqualifizierungen (EQ) und ausbildungsbegleitende Hilfen fortsetzen. Die BA verpflichtet sich gemeinsam mit ihren Partnern, jedem Auszubildenden, der aufgrund einer Insolvenz seines Ausbildungsbetriebes an der Fortführung seiner Ausbildung gehindert ist, entsprechende Alternativen anzubieten. Gleichzeitig fordert der Verwaltungsrat die Länder auf, unabhängig davon in ihren Anstrengungen und Programmen für diesen Personenkreis nicht nachzulassen.

Soweit Arbeitslosigkeit nicht zu vermeiden ist, stellt aus Sicht des Verwaltungsrates der BA die berufliche Weiterbildung ein wichtiges Instrument dar, das vorsorgend auf die Zeit nach der Krise vorbereiten kann. Die Agenturen werden deshalb alles im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik Mögliche unternehmen, damit der Abstand entlassener Arbeitnehmer zum Arbeitsmarkt durch die Krise möglichst nicht vergrößert wird. Ohne grundsätzlich vom wirkungsorientierten und wirtschaftlichen Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente durch die BA abzuweichen, nimmt der Verwaltungsrat dafür auch Verzögerungen beim Eintritt der Wirkung insbesondere bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung in Kauf.

Der Verwaltungsrat geht davon aus, dass auch die Träger der Grundsicherung ihrer arbeitsmarktpolitischen Verantwortung in der aktuellen Wirtschaftskrise gerecht werden und insbesondere die berufliche Weiterbildung verstärken.

Der Verwaltungsrat fordert die Verwaltung auf, für den bereits absehbaren Zuwachs der Aufgaben rechtzeitig die notwendige personelle Vorsorge zu treffen, damit auch bei erhöhtem Arbeitsaufkommen Arbeitslose und Unternehmen ihre Leistungen schnell erhalten und angemessen beraten und unterstützt werden. Für den Fall kurzfristiger Handlungsbedarfe soll die Verwaltung alle rechtlichen Möglichkeiten der freihändigen Vergabe von arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungen ausschöpfen. Mittelfristig erwartet der Verwaltungsrat, dass bei Arbeitsmarktpartnern, die erwiesenermaßen besonders erfolgreich tätig sind und überdurchschnittliche Eingliederungsquoten nachweisen, verstärkt das Instrument der Rahmenverträge eingesetzt wird, um Kontinuität in der Zusammenwirkung zu Gunsten einer besseren Zielerreichung herzustellen.

Der besondere Einsatz, den die BA weiterhin zeigen wird, darf nicht dazu führen, dass sie mit einem strukturellen Haushaltsdefizit im zweistelligen Milliardenbereich alleingelassen wird. Wie keine andere Sozialversicherung hatte die BA in guten Zeiten mit einer Rücklage von 17 Mrd. € Vorsorge für eine schlechtere Konjunktur getroffen. Sie wird diese nun vollständig weit über ihre Aufgaben aus der Arbeitslosenversicherung hinaus auch zur allgemeinen Stabilisierung des Arbeitsmarktes in der Krise einsetzen. Die Arbeitslosenversicherung und ihre Beitragszahler dürfen deshalb nicht mit hohen Schulden bestraft werden, sondern die besonderen Lasten der aktuellen Wirtschaftskrise müssen wie andere Fördermaßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen auch aus Steuermitteln finanziert werden.


Quelle: Pressemitteilung der BA vom 8. Mai 2009

Schlagworte zu diesem Beitrag: Betriebliche Weiterbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 12.05.2009