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Bildungsurlaub als Instrument zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung weiterentwickeln

Das Lernen im Lebenslauf gehört zu den großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland und ist damit entscheidend für die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger, den Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft. Gerade vor dem Hintergrund, dass sich Wissen ständig tiefgreifend wandelt, reicht eine Berufs- oder Hochschulbildung nicht mehr ein ganzes Leben. Stattdessen stehen Bürgerinnen und Bürger vor der Herausforderung, ihr Wissen durch Lernen ständig anzupassen und zu erweitern.

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels müssen Gesellschaft und Unternehmen ein ureigenes Interesse an der Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben, um dauerhaft wettbewerbsfähig zu sein. Die Bremische Bürgerschaft hat bereits 1974 das Bremische Bildungsurlaubsgesetz erlassen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit auf Bildungsfreistellung für anerkannte Bildungsveranstaltungen unter Weiterzahlung ihres Gehalts gegeben. Es wird von einer Bildungsurlaubsbeteiligung von deutlich unter fünf Prozent ausgegangen. Deshalb will die Bremische Bürgerschaft darauf hinwirken, die Chancen auf Bildungsbeteiligung deutlich zu steigern.


Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
  1. Die Bürgerschaft (Landtag) unterstreicht die Notwendigkeit einer breiten Beteiligung aller Bevölkerungskreise an lebenslangem Lernen. Bildungsurlaub leistet dazu einen kleinen, aber wichtigen Beitrag, den es weiter auszubauen gilt. Die Bürgerschaft (Landtag) appelliert daher an ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen, das Bremische Bildungsurlaubsgesetz intensiver als bisher zu nutzen.

  2. Der Senat wird gebeten, Maßnahmen zu entwickeln, welche die Bildungsbeteiligung insbesondere bildungsungewohnter Menschen nachhaltig verbessert. Dabei muss es auch darum gehen, die Teilnahmequote am Bildungsurlaub deutlich zu steigern.

  3. Der Senat wird gebeten, bis September 2009 der Bremischen Bürgerschaft eine Gesetzesänderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes vorzulegen, die folgende Änderungen enthalten soll:
    • Bildungsurlaub künftig ab einem Tag Dauer, bei Beibehaltung des Zwei-Wochen-Anspruchs in zwei Jahren, zu gewähren
    • Private Bildungsanbieter zuzulassen
    • Die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub dem Arbeitergeber in der Regel vier Wochen vor Beginn mitzuteilen
    • Nicht in Anspruch genommenen Bildungsurlaub über den Zweijahreszeitraum hinaus nicht mehr zu übertragen
    • Das Gesetz soll in gendergerechter Sprache überarbeitet werden.

    Die Verordnung zum Bremischen Bildungsurlaubsgesetz ist entsprechend anzupassen.

    Es ist sicherzustellen, dass bei der Anerkennung der Bildungsurlaubsmaßnahmen die Qualitätsstandards für gemeinnützige und private Anbieter gleichermaßen gelten. Ferner ist sicherzustellen, dass private Anbieter keine Landesförderung für die Durchführung von Bildungsurlaubsmaßnahmen erhalten.

  4. Der Senat wird gebeten, innerhalb von zwei Monaten nach Beschlussfassung eine Übersicht über die Weiterbildungsbeteiligung im Land Bremen vorzulegen.


Silvia Schön, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Helga Ziegert, Sybille Böschen, Dr. Carsten Sieling und Fraktion der SPD



Quelle: Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD in der Bremischen Bürgerschaft, Drucksache 17/828 vom 15. Juni 2009


Schlagworte zu diesem Beitrag: Lebenslanges Lernen, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 16.06.2009