Lebenslanges Lernen

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Weiterbildung gestärkt

Weiterbildung gestärkt

Die SPD hat im Koalitionsvertrag die hohe Priorität für Weiterbildung und Lebenslanges Lernen verankern können. Unser Ziel ist es, die Weiterbildung systematisch zu stärken und zur vierten Säule des Bildungssystems auszubauen.

Die SPD-Bundestagsfraktion ist die treibende Kraft in der Weiterbildungspolitik der Großen Koalition. Vor allem die Ausweitung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, mit der das Meister-BAföG zu einem echten Aufstiegs-BAföG weiterentwickelt werden konnte, geht über den Koalitionsvertrag weit hinaus und wäre ohne die SPD-Bundestagsfraktion nicht umgesetzt worden. Weitere wichtige Schritte sind die Schaffung von Aufstiegsstipendien für beruflich Qualifizierte und die Einführung einer Bildungsprämie zur Förderung der beruflichen Weiterbildung.


Bildungsprämie

Neue Anreize zur beruflichen Weiterbildung


Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiografie zu treffen, hat die Koalition die „Bildungsprämie“ eingeführt: Finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motivieren und befähigen. Für 2009 bis 2012 stehen hierfür insgesamt 53 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Bildungsprämie besteht aus drei Komponenten, die einzeln oder in Kombination in Anspruch genommen werden können und der Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung dienen:
  • Prämiengutschein: Einen Prämiengutschein in Höhe von bis zu 154 Euro können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Prämiengutscheine werden seit Ende 2008 in ausgewählten Beratungsstellen ausgegeben. Seit Mitte 2009 sind bundesweit 371 Beratungsstellen tätig. Eine Übersicht ist im Internet zu finden unter www.bildungspraemie.info.

  • Weiterbildungssparen: Das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) wurde um die Möglichkeit ergänzt, zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung Mittel aus dem Ansparguthaben vor Ende der Bindungsfrist zu entnehmen, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage entfällt.

  • Weiterbildungsdarlehen: Ein Weiterbildungsdarlehen soll unabhängig von der Höhe des Einkommens in Anspruch genommen werden können. Damit soll auch die Finanzierung teurerer Maßnahmen ermöglicht werden.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist der Prämiengutschein von besonderer Bedeutung. Wir drängen darauf, dass diese neue Möglichkeit der Weiterbildungsfinanzierung jetzt auch massiv beworben wird.


Aufstiegsstipendien

Mehr Studienchancen für beruflich Qualifizierte ohne Abitur


Um die Durchlässigkeit und Aufstiegsmöglichkeiten im Bildungssystem zu verbessern, verfolgt die SPD-Bundestagsfraktion das Ziel, die Hochschulen für mehr Menschen mit beruflichen Qualifikationen zu öffnen. Mit den zum Wintersemester 2008/09 neu eingeführten Aufstiegsstipendien erhalten beruflich qualifizierte Menschen einen zusätzlichen Anreiz, ein Studium aufzunehmen und sich so weiter zu bilden. Die Stipendien richten sich insbesondere an Berufserfahrene, die sich die Hochschulzugangsberechtigung nicht durch ein Abitur, sondern durch Ausbildung, Fortbildung oder Berufspraxis erworben haben. Die Aufstiegsstipendien ergänzen die bestehende Begabtenförderung in der beruflichen Bildung und im Hochschulbereich.

Mit dem Aufstiegsstipendium kann ein Erststudium gefördert werden, das in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolviert wird. Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 650 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder bis zum 10. Geburtstag gewährt (113 Euro für das erste Kind, jeweils 85 Euro für jedes weitere). Die Förderung erfolgt pauschal und einkommensunabhängig. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 1.700 Euro für Maßnahmenkosten erhalten.

Das ursprünglich auf 1.000 Stipendien angelegte Programm war bereits nach den ersten beiden Auswahlrunden Anfang Mai 2009 mit 983 vergebenen Aufstiegsstipendien fast vollständig ausgeschöpft. Das Programm wurde daher für das Jahr 2009 um weitere 500 Stipendien aufgestockt. Als SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns dafür ein, dieses Programm nicht nur auszuweiten, sondern eine Aufstiegsförderung auch im BAföG als Rechtsanspruch gesetzlich zu verankern.

Neben der finanziellen Förderung des Studiums von beruflich Qualifizierten kommt es aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion jetzt entscheidend darauf an, die Regelungen des Hochschulzugangs für Berufstätige ohne Abitur deutlich offener und bundesweit einheitlich zu gestalten. Die AG Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion hat Anfang Oktober 2008 unter dem Titel „Offene Hochschulen“ ein Positionspapier beschlossen, in dem unter anderem gefordert wird, dass ein Meister-Abschluss oder ein vergleichbarer Abschluss bundesweit für ein Hochschulstudium qualifizieren soll. Außerdem wurde gefordert, dass Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung mindestens einen fachgebundenen Hochschulzugang erhalten sollen.

Beim Bildungsgipfel Ende Oktober 2008 in Dresden haben sich die Länder bereit erklärt, bis 2010 entsprechende Regelungen für einen besseren Übergang von der beruflichen Bildung an die Hochschulen umzusetzen. Bereits im März 2009 beschloss die Kultusministerkonferenz (KMK), Absolventen beruflicher Aufstiegsfortbildungen (Meister, Techniker, Fachwirte und gleichwertige Abschlüsse) den allgemeinen Hochschulzugang zu eröffnen. Zudem definierte die KMK Voraussetzungen, unter denen auch beruflich Qualifizierte ohne Aufstiegsfortbildung den fachgebundenen Zugang zur Hochschule erhalten können. Dazu gehört eine in der Regel mindestens dreijährige Berufstätigkeit sowie eine erfolgreiche Eingangsprüfung oder ein Probestudium. Die Länder haben mit diesem Beschluss einen wichtigen Schritt zur verstärkten Öffnung des Hochschulstudiums und für mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem gemacht. Die SPD-Bundestagsfraktion will diese Öffnung durch eine entsprechende gesetzliche Bildungsförderung unterstützen.


Meister-BAföG

Bessere Förderung von Aufstiegsfortbildungen


Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Meister-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz oder kurz AFBG) garantiert einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Gefördert werden beispielsweise Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss als Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten. Kurz: Das Meister-BAföG steht wie kaum ein anderes Gesetz für den sozialdemokratischen Ansatz, Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen.

Allerdings war die Zahl der geförderten Aufstiegsfortbildungen über das Meister-BAföG in den Jahren 2006 und 2007 rückläufig. Vor diesem Hintergrund konnte die SPD-Bundestagsfraktion 2008 in der Koalition erwirken, nach der Erhöhung des Studien-BAföG auch das Meister-BAföG zu novellieren. Im Juni 2008 hat die SPD-Bundestagsfraktion Eckpunkte für eine solche Novelle beschlossen. Im Februar 2009 hat der Deutsche Bundestag diese Eckpunkte nahezu eins zu eins gesetzlich umgesetzt.

Mit der Novelle werden die Geförderten spürbar entlastet, insbesondere wenn sie eine Familie haben. Außerdem wurden die förderfähigen Qualifizierungsgänge erweitert und die Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund deutlich ausgebaut. Zudem wurde die Förderung flexibler gestaltet und Förderlücken geschlossen.

Die wichtigsten Maßnahmen im Einzelnen:
  • Flexibilisierung der Förderung: Künftig besteht Anspruch auf Förderung einer Aufstiegsfortbildung, die nicht mehr zwingend die „erste“ Fortbildung sein muss.

  • Erweiterung der förderfähigen Aufstiegsfortbildungen: Aufstiegsfortbildungen in der ambulanten und stationären Altenpflege sowie zum Erzieher oder zur Erzieherin wurden in den Förderbereich aufgenommen.

  • Verbesserung der Frauen- und Familienförderung: Der Kinderzuschlag beim Unterhaltsbeitrag wurde von bisher 179 Euro auf 210 Euro angehoben und wird künftig zu 50 Prozent als Zuschuss ausbezahlt. Außerdem wurde der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende pauschalisiert. Er wird jetzt in Höhe von 113 Euro monatlich pro Kind ohne Kostennachweis bis zum 10. Geburtstag gezahlt. Bei der Betreuung behinderter Kinder ist diese Altersbegrenzung entfallen.

  • Belohnung erfolgreicher Fortbildungsabschlüsse: Zusätzlich zum bestehenden Maßnahmenzuschuss von 30,5 Prozent wird nun bei Bestehen der Prüfung ein weiterer Erlass von 25 Prozent auf das Restdarlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gewährt.

  • Bessere Anreize für Existenzgründer zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen: Existenzgründer haben neue Anreize zur Einstellung von Beschäftigten erhalten, die zudem künftig auch für die Einstellung von Auszubildenden gelten.

  • Verbesserung der Migrantenförderung: Ausländische Fortbildungswillige mit dauerhafter Bleibeperspektive können nun auch ohne vorherige Mindesterwerbszeiten gefördert werden, wenn sie schon länger in Deutschland leben.

  • Außerdem wurde die bisher bestehende Förderlücke in der Prüfungsphase geschlossen.

Durch diese Verbesserungen eröffnet die Novelle mehr Menschen bessere Aufstiegsmöglichkeiten durch Weiterbildung und leistet einen wichtigen vorbeugenden Beitrag gegen Fachkräftemangel. Die Aufstiegsförderung wurde deutlich attraktiver, leistungsfähiger und wirkungsvoller. Nach der großen Meister-BAföG-Novelle unter Bildungsministerin Edelgard Bulmahn von 2002 trägt auch diese zweite Novelle die prägende Handschrift der SPD-Bundestagsfraktion. Es ist gelungen, das Meister-BAföG zu einem echten „Aufstiegs-BAföG“ im Bereich der beruflichen Bildung weiter zu entwickeln.

Die Forderung der SPD-Bundestagsfraktion, auch den Unterhaltszuschuss von 44 auf 50 Prozent zu erhöhen, ist leider an der Blockade der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass sich die Höhe des monatlichen Unterhaltsbedarfs im AFBG unter anderem aus dem BAföG-Bedarfssatz für auswärts untergebrachte Fachschüler mit abgeschlossener Berufsausbildung errechnet. Daher hatte sich bereits die Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze im Zuge der BAföG-Novelle 2008 auch auf die Unterhaltsförderung beim Meister-BAföG leistungssteigernd ausgewirkt.

Die Reform ist zum 1. Juli 2009 in Kraft getreten. Insgesamt wenden Bund und Länder für die Verbesserungen in den kommenden vier Jahren rund 272 Millionen Euro zusätzlich auf, wovon der Bund rund 212 Millionen Euro (78Prozent) trägt. Unser Ziel ist es, die Zahl der Geförderten bereits mittelfristig um mindestens 50 Prozent zu steigern.


fazit : Die Maßnahmen zur Stärkung der Weiterbildung, die wir in dieser Legislaturperiode in Angriff genommen haben, sind erste wichtige Schritte und ein großer Erfolg für die SPD und für die Arbeitnehmerschaft. Gleichzeitig stellen wir fest, das dies noch nicht hinreichend sein kann, um ein umfassendes Weiterbildungssystems für alle Phasen des Erwerbslebens zu schaffen. Die AG Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion hat daher in einem umfassenden Ansatz 32 Vorschläge, Maßnahmen und Zielsetzungen zur Stärkung der Weiterbildung beschlossen. Im Mittelpunkt steht neben dem Ausbau der gesetzlichen Weiterbildungsansprüche bis hin zu einem Erwachsenenfortbildungsförderungsgesetz vor allem die Forderung nach einem echten nationalen Pakt für Weiterbildung und einem ressort-übergreifenden Weiterbildungskabinett. Das Positionspapier hat auch Eingang gefunden in die Empfehlungen der Projektgruppe der SPD-Bundestagsfraktion zur „Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland“, die ihren Abschlussbericht im Juni 2008 vorgelegt hat. Auf diesen Konzepten wird die Weiterbildungspolitik der SPD-Bundestagsfraktion in der nächsten Legislaturperiode aufbauen.


Quelle: Bildungs- und Forschungspolitik der SPD-Bundestagsfraktion in der Großen Koalition , SPD Bundestagsfraktion August 2009-08-25

Sie können den vollständigen Bericht hier als pdf-Datei herunterladen.


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Qualifizierung, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 25.08.2009