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Kurzarbeit im Land Bremen

Förderung der Weiterbildung während der Kurzarbeit wird kaum genutzt

Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet:

„Seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise sind die Anzahl der Betriebe, die Kurzarbeit anmelden, und die Anzahl der von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten massiv angestiegen. Die vorige Bundesregierung hat durch die Reform der Kurzarbeitsregelungen die Kosten für die Betriebe stark gesenkt und den Einsatz von Kurzarbeit erleichtert. Einige dieser Erleichterungen sind an begleitende Bedingungen wie Qualifizierung gebunden, was ein Ansatzpunkt für die Landespolitik sein kann.

Die Höchstdauer von Kurzarbeit beträgt derzeit 24 Monate. Es ist daher damit zu rechnen, dass in vielen Fällen auslaufende Kurzarbeit nicht auf bereits wieder anziehende Branchenkonjunktur trifft, weshalb die Gefahr von Entlassungen und eines massiven Anstiegs der Arbeitslosigkeit besteht. In einigen Branchen besteht die Gefahr, dass durch technische Rationalisierung und Intensivierung der Arbeit auch bei anziehender Konjunktur Kurzarbeit der Auftakt zu Arbeitslosigkeit ist.

Prognosen zur Dauer der Krise und zum Zeitpunkt, zu dem die Nachfrage wieder die Vorkrisenwerte erreichen wird, sind derzeit kaum möglich. Es wird jedoch von vielen Beteiligten und Experten die Einschätzung vertreten, dass in zentral betroffenen Branchen vermutlich erst nach 3 bis 4 Jahren die alten Umsatzwerte wieder erreicht werden. Hier baut sich eine Kluft zwischen der Reichweite der Kurzarbeit und der Dauer der Krise auf, die dazu führen kann, dass Beschäftigung und industrielle Kapazitäten abgebaut werden, kurz bevor sie wieder gebraucht werden.


Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende 2008 zur Stützung der wirtschaftlichen Entwicklung und Sicherung von Beschäftigung die gesetzlichen Grundlagen für eine wichtige arbeitmarktpolitische Initiative geschaffen. „Mit Kurzarbeit die Krise meistern, Qualifizieren statt Entlassen“ ist das Angebot an Unternehmen und Beschäftigte, die Zeiten der Nachfrage- und Umsatzeinbrüche ohne Entlassungen zu überbrücken und verstärkt für Weiterbildungsaktivitäten zu nutzen.

Mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland gelten für den befristeten Zeitraum vom 1.2.2009 bis zum 31.12.2010 vereinfachte Zugangsvoraussetzungen beim Bezug des Kurzarbeitergeldes, die Bezugsdauer ist seit Juli 2009 auf 24 Monate verlängert worden, die Beiträge zur Sozialversicherung werden durch die Agenturen für Arbeit in den ersten 6 Monaten der Kurzarbeit in Höhe von 50 Prozent und ab dem 7. Monat der Kurzarbeit zu 100 Prozent erstattet. Darüber hinaus werden die Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte während der Kurzarbeit umfangreich gefördert.

Diese Politik der vorigen Bundesregierung hat maßgeblich dazu beigetragen, einen größeren Anstieg der Arbeitslosigkeit in Deutschland zu vermeiden. Es wird darauf ankommen, dass die Unternehmen das Instrument auch in den nächsten Monaten nutzen.


Frage 1:

Wie viele Beschäftigte in wie vielen Betrieben befanden sich im Zeitraum Mai 2008 bis September 2009 in Kurzarbeit (jeweils bezogen auf den einzelnen Monat)?


Antwort zu Frage 1:

Daten zur tatsächlichen Kurzarbeit liegen bei den Agenturen für Arbeit in Bremen und Bremerhaven nur für den Zeitraum bis Juni 2009 vor.

Verfahrensbedingt beantragen Unternehmen Kurzarbeit stets im Voraus für kommende Zeiträume, in denen sie aufgrund der Auftragslage möglicherweise nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen können. Erst nachdem Kurzarbeit eingetreten ist, legen sie den Agenturen für Arbeit rückwirkend die Nachweise über die tatsächliche Kurzarbeit vor.

Somit weichen in der Regel die Daten über die tatsächlich durchgeführte Kurzarbeit von den Anmeldedaten ab. Die datentechnische Erfassung dieser Nachweise erfolgt erst bei Auszahlung des Kurzarbeitergeldes (Beantragung innerhalb von 3 Monaten nach Monatsende, in dem kurzgearbeitet worden ist).

Tabelle 1: Kurzarbeit im Bereich der Agentur für Arbeit Bremen



Tabelle 2: Kurzarbeit im Bereich der Agentur für Arbeit Bremerhaven




Frage 2:

Welche Restlaufzeit von Kurzarbeit ist für die derzeit in Kurzarbeit befindlichen Beschäftigten durchschnittlich beantragt? Wie lange befinden sich die derzeit in Kurzarbeit befindlichen Beschäftigten durchschnittlich bereits in Kurzarbeit?

Antwort zu Frage 2:

Die Agenturen für Arbeit erheben keine Daten über die Dauer und die Restlaufzeit von Beschäftigten in Kurzarbeit. Zur durchschnittlichen Dauer gibt es keine Erhebungen in den örtlichen Agenturen.


Frage 3:

Welche Branchen und Betriebsgrößen im Land Bremen sind derzeit besonders stark von Kurzarbeit betroffen, welche von Entlassungen?

Antwort zu Frage 3:

Im Land Bremen sind überwiegend Unternehmen der Automobil- und der Stahlindustrie, der Hafen- und Logistik-, der Transport-, der Maschinenbau- und der Baubranche von Kurzarbeit und Entlassungen betroffen. Die Anträge auf Kurzarbeit werden von Großunternehmen, aber auch von kleinen und mittleren Betrieben, einschließlich des Handwerks, gestellt. Der Senat hat auf die Unterrichtung von kleinen und mittleren Unternehmen und des Handwerks besonderes Augenmerk gerichtet.


Frage 4:

Welche Kosten entstehen den Betrieben durch Kurzarbeit?

Antwort zu Frage 4:

In den ersten 6 Monaten, in denen Kurzarbeit durchgeführt wird, muss der Arbeitgeber 50% der Sozialversicherungsbeiträge für die kurzarbeitenden Beschäftigten finanzieren, die restlichen 50% trägt die Agentur für Arbeit. Ab dem siebten Kalendermonat des Bezugs erstattet die Agentur für Arbeit auf Antrag die Sozialversicherungsbeiträge zu 100%.


Frage 5:

Wie viele Betriebe nutzen für wie viele Beschäftigte die Möglichkeit der begleitenden Qualifizierung und der dadurch verringerten Kosten der Sozialversicherung? Hat der Senat Erkenntnisse darüber, warum dies ggf. nicht geschieht (keine passenden Qualifizierungsangebote, keine passenden Qualifizierungsträger, andere Ursachen)?

Antwort zu Frage 5:

Im Bereich der Agentur für Arbeit Bremen haben seit Januar 2009 in 85 Betrieben 750 Beschäftigte und in Bremerhaven in 9 Betrieben 152 Beschäftigte die Möglichkeit der Qualifizierung während Kurzarbeit genutzt.

Die Zahl der in der Kurzarbeit qualifizierenden Betriebe ist aus Sicht des Senats zu niedrig, entspricht aber dem bundesweiten Ergebnistrend. Gemeinsam mit den Agenturen für Arbeit, den Kammern und Sozialpartnern hat der Senat Gespräche mit Betrieben der verschiedenen Branchen gesucht, um den Prozess der Qualifizierung weiter anzustoßen und die Gründe für die Zurückhaltung zu ermitteln. Die Situation sieht danach wie folgt aus:
  • Kurzarbeit wechselt sich häufig mit regulärer Arbeit ab, so dass es vorwiegend einen Bedarf an kurzzeitigen Qualifizierungsmaßnahmen gibt. Diese wiederum müssen sich an den Notwendigkeiten der betrieblichen Arbeitsplätze orientieren und den Erwerb von Zertifikaten beinhalten.

  • Es wird höchste Flexibilität bei der zeitlichen Organisation der Weiterbildung erwartet. Das Interesse an betriebsübergreifenden Maßnahmen ist in der Regel wenig aus-geprägt, Beginn und Ende von Qualifizierungsmaßnahmen sollen kurzfristig betriebsintern steuerbar sein.

  • Abschlussbezogene Weiterbildungen, z.B. im Sinne der Nachqualifizierung, werden ausschließlich von denjenigen Betrieben aufgegriffen, bei denen das Thema bereits vor der Krise innerbetrieblich relevant war und die Umsetzung durch Betriebsräte und Gewerkschaften – auch mit Blick auf Tarif-/Betriebsvereinbarungen - forciert wurde. In diesen Fällen sind auch betriebsübergreifende Lösungen am ehesten denkbar.

  • Betriebe müssen angesichts der plötzlichen Auftragsflaute ihre Kosten senken. Zu den Positionen, bei denen keine vertraglichen Verpflichtungen bestehen, gehört auch das Budget für Weiterbildung. Insofern treffen die öffentlichen Förderangebote des Bundes, der BA und der Länder, die einen Anteil der Weiterbildungskosten übernehmen, die Bedarfslage der Betriebe.

  • Die ESF-Bundesförderung sieht ein differenziertes und gestaffeltes Verfahren der Bezuschussung der Betriebe bezogen auf beteiligte Zielgruppen und betriebsspezifische Ausrichtung der Qualifizierungsbedarfe vor. Der Verwaltungsaufwand, der insbesondere bei den EU-geförderten Vorhaben anfällt, schreckt vor allem die kleineren Betriebe ab. Hier ist eine Vereinfachung notwendig. Die EU-Kommission hat bereits Änderungen als wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krise angekündigt.

  • Die Kurzarbeit erreicht derzeit auch die Personalabteilungen. Das betrifft alle Betriebsgrößen. Für die Unternehmen stellt sich somit die Frage, mit wem bzw. durch wen sie einen Qualifizierungsplan erstellen lassen können. Eigeninitiative von Beschäftigten, die sich mit konkreten Qualifizierungsanliegen beim Betrieb melden, wird nicht immer mit der nötigen Aufmerksamkeit begegnet. In der Regel werden hier Beschäftigte aktiv, die bereits in der Vergangenheit viele Weiterbildungsmaßnahmen besucht haben.

Nachhaltige Weiterbildung während der Kurzarbeit, so die Rückmeldungen aus den letzten Monaten, findet eher statt, wenn Betriebe auf eine spezifische Qualifizierungsberatung zurückgreifen können, die ihnen von Dienstleistern oder hauseigenen Weiterbildnern offeriert wird, die den Planungsprozess der Betriebe möglichst unentgeltlich unterstützen und auf die spezifischen Bedarfe des einzelnen Betriebes ausrichten können.


Frage 6:

Welche Schritte hat der Senat unternommen, um die Verbindung von Kurzarbeit und Qualifizierung zu fördern?

Antwort zu Frage 6:

Der Senat hat die in der Antwort zu Frage 5 bereits genannten Branchengespräche angestoßen. Zudem hat der Senat dieses Thema auch zum Gegenstand seiner Konjunkturgespräche („Netzwerk zur Begleitung des Konjunkturprogramms“) mit Kammern, Gewerkschaften und Verbänden gemacht. Als Ergebnis der Beratungen mit den Betrieben und Sozialpartnern hat die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales eine Landesinitiative „Qualifizieren statt Entlassen – Weiterbildungsberatung für KMU“ aufgelegt. Betriebe erhalten für den notwendigen Beratungsprozess, der einer für das Unternehmen und die Beschäftigten passgenauen Weiterbildung vorgeschaltet ist, eine finanzielle Förderung:
  • Förderungen können Unternehmen jeder Größe und jeder Branche beantragen. Das Landesprogramm richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen, schließt aber Verbundanträge ausdrücklich nicht aus, um überbetriebliche Qualifizierungen zu befördern.

  • Die Förderung kann -nach entsprechender Voranmeldung- rückwirkend geltend gemacht werden, sobald die Weiterbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stattgefunden hat, so dass das Ziel „es findet mehr Weiterbildung statt“ auch gewährleistet ist. Zugleich gibt es für alle Beteiligten die Sicherheit, dass die notwendigen Planungsaufwendungen finanziell unterstützt werden.

  • In die Planungsprozesse zur Weiterbildung sind in vielen Unternehmen auch die Betriebsräte eingeschaltet. Die Betriebe werden ausdrücklich ermuntert, Betriebsräte in das Antragsverfahren einzubinden.

  • Das Verfahren ist einfach und schlank gehalten. Die Förderung erfolgt als Festbetragszuschuss. Die Angemessenheit hängt ab von der Größe der Betriebe und der Anzahl der weitergebildeten Mitarbeiter/innen.

Im Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm (BAP) wird dafür ein Budget in Höhe von insgesamt 250.000 € zur Verfügung gestellt.


Frage 7:

Wie viele Betriebe zahlen für wie viele von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte durchschnittlich welche Aufstockung zum Kurzarbeitergeld? Welche tariflichen Regelungen kommen hier zur Geltung?

Antwort zu Frage 7:

Die Agenturen erheben keine Daten über Aufstockungszahlungen durch Betriebe, deren Mitarbeiter sich in Kurzarbeit befinden.

Grundlage über mögliche freiwillige Aufstockungsbeträge sind im Einzelfall die jeweils geltenden Branchen- bzw. Haustarifverträge.


Frage 8:

Hat der Senat Erkenntnisse, ob es innerhalb der letzten 12 Monate in Betrieben nach Auslaufen von Kurzarbeit zu Entlassungen gekommen ist?

Antwort zu Frage 8:

Das Modell der Kurzarbeit wurde eigens zu dem Zweck geschaffen, dass Beschäftigten nicht gekündigt wird. Dennoch kann es in besonderen Situationen mit schwerwiegender Bedrohung der wirtschaftlichen Zukunft eines Unternehmens nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass es zu Kündigungen nach Kurzarbeit kommt.

Der Senat hat keine Erkenntnisse darüber, ob es innerhalb der letzten 12 Monate in Betrieben nach Auslaufen von Kurzarbeit zu Entlassungen gekommen ist.


Frage 9:

Plant der Senat, sich auf Bundesebene für die Ausweitung der bestehenden Regelungen (insbesondere eine Verlängerung der Höchstlaufzeit) einzusetzen, z.B. mit einer Bundesratsinitiative?

Antwort zu Frage 9:

Nach Auffassung des Senats sind die aktuellen Regelungen zum Erhalt des Kurzarbeitergeldes derzeit ausreichend, um den Unternehmen finanzielle Unterstützung zum Erhalt bestehender Arbeit- und Ausbildungsplätze in der Wirtschaftskrise zu geben.

Weitergehende Änderungen hält der Senat derzeit für nicht erforderlich, er wird aber die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten.


Frage 10:

Wie bewertete der Senat die Praxis des Bundeslandes Berlin, Kurzarbeit als Option auch durch Einsatz von Landesmitteln zu fördern, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden (Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge auch bei Unternehmen, die nicht qualifizieren, bei einer Betriebsgröße unter 10 MitarbeiterInnen; Auffangprogramm „Ausbildung bei Kurzarbeit“ zur Gewährleistung von Ausbildungsabschnitten in anderen Betrieben oder bei Bildungsträgern; Qualifikationsprämie/Erstattung Entgeltausfall bei Teilnahme an einer Weiterbildung in Kurzarbeit)?

Antwort zu Frage 10:

Nach Kenntnis des Senats stellt das Land Berlin keine Landesmittel zur Finanzierung von Sozialversicherungsbeiträgen, die von Unternehmen in Kurzarbeit zu leisten sind, zur Verfügung. Ebenso existiert kein Förderprogramm, das kurzarbeitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen finanziellen Anreiz für die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme gewährt.

Im Rahmen der Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Berufsausbildung können allerdings Berliner Betriebe, die Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben die Fortsetzung der Ausbildung ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weil in Bremen die Übernahme von sogenannten „Insolvenzlehrlingen“ bisher auf solidarischem Weg durch andere Unternehmen sichergestellt werden konnte, sieht der Senat derzeit keinen Bedarf für ein solches Förderinstrument.


Frage 11:

Wie beabsichtigt der Senat einem drohenden Anstieg der Arbeitslosigkeit durch auslaufende Kurzarbeit entgegen zu treten?

Antwort zu Frage 11:

Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beträgt 24 Monate und endet erst am 31.12.2010. Der Senat geht davon aus, dass die Maßnahmen in den Konjunkturpaketen der vorigen Bundesregierung und der Bundesländer im Jahr 2010 positive Wirkungen zeigen werden.

Der Senat wird die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt weiterhin sorgsam beobachten und mit den anderen Ländern und der neuen Bundesregierung darüber beraten, welche arbeitsmarktpolitischen Initiativen notwendig sind. Insbesondere von der neuen Bundesregierung wird erwartet, dass sie verantwortlich auf die Arbeitsmarktentwicklung reagiert und angemessene Vorschläge zur Entlastung des Arbeitsmarktes entwickelt.
Für das Land Bremen setzt der Senat seine Anfang 2009 begonnenen Aktivitäten, der Krise regional zu begegnen, fort.


Quelle: Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE an den Bremer Senat, Drucksache 17/982
03.11.2009

Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 08.11.2009