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ver.di fordert Mindestlohn in der Weiterbildung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert, den Mindestlohn-Tarifvertrag für die rund 23.000 Beschäftigten in der Weiterbildung endlich für allgemeinverbindlich zu erklären. „Für den überwiegenden Teil der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ist nach wie vor der Preis das ausschlaggebende Kriterium, nicht die Qualität des Angebots. Das führt zu einer Abwärtsspirale, gegen die allein ein branchenweiter Mindestlohn etwas ausrichten kann“, forderte Petra Gerstenkorn vom ver.di-Bundesvorstand.

Die durch die Hartz-Gesetze eingeleitete Krise in der beruflichen Weiterbildung dauere an, warnte Gerstenkorn. Durch die massiven Kürzungen in der nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und III geförderten Aus- und Weiterbildung seien in den vergangenen Jahren 30.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze vernichtet worden. Die Arbeitsbedingungen derer, die ihren Job behalten konnten, hätten sich drastisch verschlechtert, die Gehälter seien um bis zu 30 Prozent gesunken.

„In Zeiten, in denen unablässig betont wird, wie wichtig lebenslanges Lernen ist, um fit für den Arbeitsmarkt zu werden und zu bleiben, wäre es der reine Hohn, wenn die Bundesregierung die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für den bereits zwei Jahre vorliegenden Mindestlohntarifvertrag noch weiter hinauszögert“, machte Gerstenkorn deutlich.



Auf der Betriebsrätekonferenz zu "Qualität und Qualifikationen in der Weiterbildung" am 24. 11. 2009 wurde die folgende Resolutioon von mehr als 100 anwesenden Betriebsräten verabschiedet:


Mindestlohn in der beruflichen Weiterbildung

Resolution der Betriebsräte der Träger der beruflichen Weiterbildung


Seit der Einführung der Hartz-Gesetze befinden sich die Träger der beruflichen Weiterbildung in Deutschland in einer andauernden Krise. Durch die massiven Kürzungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit in der SGB III- und SGB II- geförderten Weiterbildung gingen bundesweit über 30.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren. Für die in der Branche verbliebenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kam es zu einer drastischen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen mit Lohneinbußen bis zu 30 % und einer ständig zunehmenden Arbeitsverdichtung. Die Hauptursache dieser Entwicklung besteht darin, dass der überwiegende Teil der Weiterbildungsmaßnahme im Ausschreibungsverfahren vergeben werden. Diese Ausschreibungspraxis, bei der trotz aller gegenteiligen Beteuerungen fast immer der Preis das ausschlaggebende Vergabekriterium war, führte zu einem sich immer weiter ausbreitenden Dumpingwettbewerb der Weiterbildungsträger. Die Folge waren u. a. Löhne für pädagogisches Personal (zum Teil mit Hochschulab-schluss) von 1.600 € im Westen (so z. B. bei einem „wirtschaftsnahen“ Träger in Hamburg) und 1.200 € im Osten.

Um diesen in dieser Branche beispiellosen Dumpingwettbewerb zu beenden, hatten ver.di und die GEW mit der Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung einen Mindestlohn-Tarifvertrag ausgehandelt. Auf Antrag der Tarif-vertragsparteien wurde die Branche Anfang 2009 in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen. Die Bundesagentur für Arbeit riet daraufhin allen Weiterbildungs-trägern bei ihren Bewerbungen im Rahmen der Ausschreibungen die Bestimmungen des Mindestlohn-TV
zu beachten, da die zu erwartende Allgemeinverbindlichkeit die Einhaltung des Mindestlohns zu einem zwingenden Vergabekriterium machen würde.
Die beantragte Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags wurde jedoch bis heute nicht von der Bundesregierung beschlossen. Zunächst lehnte die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) den Mindestlohn in der Weiterbildung im Tarifausschuss aus durchsichtgen Gründen ab (einige den Arbeitgeberverbänden naheste-hende Träger gehören selbst zu den Dumpinganbietern). Sollte die Bundesregierung die Behandlung des Antrags weiter hinauszögern oder ihn sogar ablehnen, wären weitere dramatische Verwerfungen in der Weiterbildunglandschaft die unvermeidliche Folge. Auch für die Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen wären weitere negative Folgen unausweichlich.

Wir können uns nicht vorstellen, dass eine solche Enwicklung angesichts der zu erwartenden Entwicklugen auf dem Arbeitsmarkt und der auch von den Regierungparteien immer wieder betonten Notwendigkeit einer gten beruflichen Weiterbildung zur Verbesserung der Bschäftigungschancen tatenlos hingenommen werden kann.
Wir, die Betriebsräte der Träger der beruflichen Weiterbidung, fordern daher die Bundesregierung auf, den Midestlohn in der beruflichen Weiterbildung durch eine Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich zu erklären.



Die Resolution kann hier als Unterschriftenliste als doc-Datei heruntergeladen werden. Wer die Resolution unterstützen möchte, sendet die ausgefüllten Unterschriftenlisten bis zum

Freitag, den 4. 12. 2009

an die verdi Bundesverwaltung, FB 5, Reante Singvogel, PaulaThiede-Ufer 10 in 10179 Berlin.

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Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 25.11.2009

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024