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Nutzung der Gelder für aktive Arbeitsmarktpolitik im Jahr 2009

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesrepublik Deutschland erlebte in diesem Jahr die schwerste Wirtschaftskrise seit ihrem Bestehen. Die Arbeitslosigkeit ist im November 2009 gegenüber dem Vorjahr um 227 000 Erwerbslose angestiegen und es ist noch unklar, welche Auswirkungen die Krise in den nächsten Monaten auf den Arbeitsmarkt haben wird. Die Politik und die Arbeitsverwaltung sollten alles Erdenkliche tun, um Arbeitslosigkeit zu verhindern, und Erwerbslosen solche Fortbildungs-, Vermittlungs- und auch Beschäftigungsmöglichkeiten geben, welche die Arbeitsmarktchancen verbessern und einen Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglichen oder eine Alternative zum ersten Arbeitsmarkt bieten.

Es stellt sich daher die Frage, wie im Jahr 2009 die für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stehenden Mittel genutzt wurden.


Frage 1. Wie hoch ist der Etat für Eingliederungsmittel im Bereich des SGB II und des SGB III im Jahr 2009 inklusive des Nachtragshaushaltes und der Einzelmaßnahmen der Konjunkturpakte (bitte für die Rechtskreise getrennt ausweisen)?

Antwort der Bundesregierung

Für den Rechtskreis SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) sind im Jahr 2009 im Bundeshaushalt insgesamt 6,6 Mrd. Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit veranschlagt. Der Ansatz berücksichtigt die im Rahmen eines 1. Nachtrags zum Haushalt 2009 ausgebrachten Mittel zur Umsetzung der arbeitsmarktbezogenen Inhalte des Paktes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes (Konjunkturpaket II).

Für den Rechtskreis SGB III (Bereich der Arbeitsförderung) stehen für die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Haushalt 2009 der Bundesagentur für Arbeit insgesamt rd. 18,9 Mrd. Euro zur Verfügung. Darunter entfallen auf die im Eingliederungstitel zusammengefassten Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung rd. 4,5 Mrd. Euro (einschließlich Deckungsmittel für befristet beschäftigtes Personal in Höhe von rd. 250 Mio. Euro). Der Gesamtansatz von rd. 18,9 Mrd. Euro umfasst neben den Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II auch die unterjährig genehmigten überplanmäßigen Ausgaben insbesondere für Kurzarbeitergeld und die Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung an Arbeitgeber bei Kurzarbeit.


Frage 3. Für welche arbeitsmarktpolitischen Instrumente und Eingliederungshilfen sind die Gelder ausgegeben worden (bitte differenzieren nach Art, Dauer und Ausgaben je Teilnehmer der Maßnahme)?

Antwort der Bundesregierung

Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 ist das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang sind eine Reihe von Instrumenten weggefallen, andere Instrumente wurden neu eingeführt. Dies hat im Jahr 2009 zu veränderten Teilnehmerzahlen (Eintritte wie auch Bestände) und zu veränderten Ausgaben bei einzelnen Instrumenten geführt, aber auch zu Verschiebungen innerhalb einzelner Instrumentengruppen.

In den beigefügten Anlagen 1 bis 3 ist differenziert nach Rechtskreis und Instrumenten für den Zeitraum Januar bis August 2009 die Zahl der Förderungen, die Ausgaben, die durchschnittlichen Ausgaben je Arbeitnehmer und die durchschnittliche Teilnahmedauer dargestellt. Für den Rechtskreis SGB II kann im Bereich der zugelassenen kommunalen Träger (zkT) lediglich die Zahl der geförderten Teilnehmer dargestellt werden.


Frage 4. Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für einen möglichen, nicht erfolgten Mittelabfluss im Jahr 2009?

Wie bewertet die Bundesregierung einen möglichen, nicht erfolgten Mittelabfluss angesichts der gestiegenen Arbeitslosigkeit?

Antwort der Bundesregierung

Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit sind ursächlich für die nicht abgeflossenen Mittel im Jahr 2009 im SGB III der im Vergleich zu den Prognosen zu Jahresbeginn deutlich geringere Anstieg der Arbeitslosigkeit sowie die Struktur der neu zugegangenen Kunden. In der Folge mussten weniger arbeitsmarktpolitische Maßnahmen eingesetzt werden als zunächst angenommen. Dies ist auch Ausdruck der Ausrichtung der Bundesagentur für Arbeit an den Grundsätzen von Wirkung und Wirtschaftlichkeit.

Für den Bereich SGB II ist davon auszugehen, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nahezu vollständig ausgegeben werden. Zum 30. November 2009 belaufen sich die Ausgaben bei den Verwaltungskosten auf rund 93 Prozent und bei den Eingliederungsmitteln auf rd. 80 Prozent des verfügbaren Bewirtschaftungssolls. Es ist hierbei zu berücksichtigen, dass zwischen diesen beiden Haushaltstiteln eine gegenseitige Deckungsfähigkeit besteht. Somit können Eingliederungsmittel zur Verstärkung der Ausgaben für Verwaltungskosten und umgekehrt herangezogen werden. Diese Möglichkeit der Deckungsfähigkeit wird im Rahmen der Finanzplanung durch die jeweiligen Grundsicherungsträger entsprechend berücksichtigt und geplant, da es sich um ein Gesamtbudget für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten handelt.

Trotz der mit Nachtragshaushalt unterjährig zusätzlich bereitgestellten Mittel wird die Mittelbindung für das Gesamtjahr 2009 voraussichtlich höher sein als im Jahr 2008.


Frage 5. Wie hoch sind seit 2005 die durchschnittlichen jährlichen tatsächlich verausgabten Eingliederungsmittel pro Arbeitslosem?

Antwort der Bundesregierung

Die mit der Fragestellung erbetenen Angaben zur durchschnittlichen Förderung eines Erwerbslosen mit Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik liegen so im Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht vor. Sie werden auch nicht ermittelt, weil sie kein sinnvoller Ansatz für die Planungs- und Abrechnungszwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind. Im Übrigen wird auf die Antwort des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Klaus Brandner vom 10. Februar 2009 auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Bundestagsdrucksache 16/11955, S. 41) verwiesen.


Frage 6. Wie erklärt die Bundesregierung, dass laut der Bundesagentur für Arbeit die Förderintensität sowohl im SGB II als auch im SGB III (Anteil der Arbeitslosen, die arbeitsmarktpolitisch gefördert werden) gegenüber dem Vorjahr zurückgeht?

Antwort der Bundesregierung

Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit ist die Förderung mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten im Rahmen von Wirkung und Wirtschaftlichkeit an den Bedarfen der Kunden ausgerichtet, das heißt Kunden werden mit dem Regelinstrumentarium dann gefördert, wenn sich hierdurch die individuelle Integrationsprognose erhöht. Unter den durch die Finanz- und Wirtschaftskrise bedingten erhöhten Kundenzugängen der Bundesagentur für Arbeit sind auch eine Vielzahl gut qualifizierter Kunden, bei denen durch eine Förderung mit arbeitsmarktpolitischen Leistungen keine zusätzliche Wirkung (also eine höhere Integrationswahrscheinlichkeit) erzielt wird. Insofern ist zwar der Anteil der Arbeitslosen, die gefördert wurden, im SGB-III-Bereich zurückgegangen, absolut gesehen wurde allerdings stärker gefördert als im vorangegangenen Jahr. Die Aktivierungsquote im SGB II ist – soweit Zahlen vorliegen – gegenüber dem Vorjahr zum November 2009 um etwa einen Prozentpunkt gesunken (von 24,8 Prozent auf 23,8 Prozent). Gleichzeitig ist die Arbeitslosigkeit im SGB II in diesem Zeitraum um 2,8 Prozent gestiegen. Die sinkende Förderintensität dürfte zu einem großen Teil auf die starken Rückgänge bei den arbeitsmarktnahen Instrumenten zurückzuführen sein. Diese können bei zurückgehenden Neueinstellungen und höheren Risiken der Existenzgründung in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation weniger genutzt werden.


Frage 7. Plant die Bundesregierung für den Fall, dass größere Teile der Gelder der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht abgeflossen sind, diese in das Jahr 2010 zu übertragen, und wenn ja, für welche Zwecke will sie diese nutzen?

Wenn nein, wofür sollen diese Mittel dann verwandt werden?

Antwort der Bundesregierung

Für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende sieht § 46 Absatz 3 SGB II eine Übertragbarkeit nicht verausgabter Mittel des Gesamtbudgets (Budget für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten) eines Jahres auf das Folgejahr vor. Dabei können die Hälfte der nicht verausgabten Mittel, aber maximal 10 Prozent der Ansätze übertragen werden. Abweichend hiervon können die nicht verausgabten Mittel für die ebenfalls im Eingliederungstitel mit veranschlagten beiden Bundesprogramme „Beschäftigungspakte für Ältere“ und „Kommunal-Kombi“ nach der Bundeshaushaltsordnung in das nächste Jahr übertragen werden. Ziel der oben genannten Regelung ist es, einem unwirtschaftlichen Ausgabeverhalten insbesondere am Jahresende entgegenzuwirken. Die gesetzliche Regelung wurde im Bundeshaushalt durch die Ausbringung von Haushaltsvermerken zur Übertragbarkeit von Ausgaben nachvollzogen.

Ausgabenreste können im folgenden Haushaltsjahr allerdings nur in Anspruch genommen werden, wenn sie an anderer Stelle des Bundeshaushaltes (i. d. R. desselben Einzelplans) durch Einsparungen in gleicher Höhe kassenmäßig gedeckt werden. Denn es werden nur Ermächtigungen, nicht aber die Kassenmittel übertragen.

Nicht verausgabte Mittel des Eingliederungstitels im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit werden nach § 71c SGB IV grundsätzlich einer Eingliederungsrücklage zugeführt. Die Eingliederungsrücklage ist bis zum Schluss des nächsten Haushaltsjahres aufzulösen und dient zur Deckung von gebildeten Ausgaberesten des Eingliederungstitels. Eine Zuführung an die Eingliederungsrücklage kommt nicht in Betracht, soweit die Bundesagentur auf die Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen des Bundes nach § 364 SGB III angewiesen ist.


Quelle: Antwort der Bundesregierun auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 22. 12. 2009, Drucksache 17/350

Sie können die vollständige Antwort der Bundesregierung mit den anhängenden Tabellen beim Dokumentendienst des Deutschen Bundestages unter der Drucksachennummer als pdf-Datei herunterladen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 03.02.2010