Selbstständige in der Weiterbildung

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Neuer DGB-Ratgeber für Selbstständige in prekärer Lage

DGB-Tipps für prekäre Selbstständige

Der DGB hat einen Ratgeber herausgebracht, der Selbstständigen helfen soll, ihre finanzielle Situation zu klären. „Die Vorstellung, dass Selbstständige finanziell stark und deswegen nicht auf den Rückhalt einer Solidargemeinschaft angewiesen seien, entspricht immer weniger der Wirklichkeit“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Freitag in Berlin. „Die Solo-Selbstständigen verfügen häufig über wenig Betriebskapital, haben eine geringe Marktmacht und keine geschützten Strukturen, wie es zum Beispiel bei den ,klassischen’ freien Berufen - Anwälte, Ärzte oder Apotheker - gegeben ist.“

Immer mehr Selbstständige seien auf Hartz IV-Leistungen angewiesen und viele auch von Altersarmut bedroht, betonte Buntenbach. Allein in der Zeit von Herbst 2005 bis Herbst 2009 hat sich die Zahl der Selbstständigen, die ergänzende Hartz IV- Leistungen beziehen müssen, von 48.000 auf 130.000 erhöht und damit innerhalb von nur vier Jahren fast verdreifacht. Von den auf Hartz IV angewiesenen Selbstständigen sind 50.000 alleinstehend und weitere 40.000 Paare mit Kindern. „Die Lage der rund 2,3 Mio. Selbstständigen, die ohne weitere Angestellte arbeiten, ist zum Teil sehr prekär; nur ein Viertel der Hilfebedürftigen hat ein Einkommen über 800 Euro im Monat“, sagte Buntenbach.

Neben der Einkommenssituation sei vor allem die soziale Sicherung häufig unzureichend. Untersuchungen zeigten, dass fast 25 Prozent der Selbstständigen von Altersarmut bedroht sind. „Häufig reichen schlicht die Einnahmen nicht aus, um die Alterssicherung und manchmal sogar die Krankenversicherung zu bezahlen“, sagte Buntenbach.

Die Gewerkschaften wollen mit dem neuen Ratgeber deutlich machen, dass es keine gespaltene Interessenvertretung von Solo-Selbstständigen und abhängig Beschäftigten geben darf. „Um die soziale Sicherheit zu erhöhen, fordern wir, dass die Auftraggeber verpflichtet werden, sich an der Finanzierung der sozialen Sicherung zu beteiligen“, unterstrich Buntenbach. Das könne zum Beispiel über eine Auftraggeberabgabe erfolgen, die separat zu der Vergütung des Auftrages erhoben wird. Die Abgabe flösse in die Rentenversicherung, so dass Selbstständige – ähnlich wie abhängig Beschäftigte – nur noch den halben Beitragssatz aus eigenem Einkommen bezahlen müssten.

Der „Ratgeber Selbstständige – Soziale Sicherung und wenn das Geld nicht reicht“ kostet 1,- Euro zzgl. Versandkosten und ist zu beziehen über das DGB-Bestellsystem: dgb-bestellservice.


Aus dem Inhalt

SELBSTSTÄNDIGKEIT – EIN WEG ZWISCHEN REIZ UND RISIKO

WER IST ÜBERHAUPT SELBSTSTÄNDIG?

SCHEIN- ODER WIRKLICH SELBSTSTÄNDIG?

SOZIALVERSICHERUNG FÜR SELBSTSTÄNDIGE
– Krankenversicherung
– Gesetzliche Krankenversicherung
– Private Krankenversicherung
– Pflegeversicherung
– Unfallversicherung
– Rentenversicherung
– Arbeitslosenversicherung

„HARTZ IV“ – AUCH FÜR SELBSTSTÄNDIGE
Arbeitslosengeld II – nicht nur für Arbeitslose
„Hartz IV“ – für Selbstständige gelten besondere Regeln
Die Anrechnung von Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
Sozialrechtliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung

GEFÖRDERTE SELBSTSTÄNDIGKEIT

WAS FORDERN DIE GEWERKSCHAFTEN FÜR SELBSTSTÄNDIGE?

Selbstständige in den DGB-Gewerkschaften


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 06.03.2010