Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Experten kritisieren Beschäftigungschancengesetz

Anlässlich der heutigen Anhörung zum sogenannten Beschäftigungschancengesetz erklären die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die zuständige Berichterstatterin Gabriele Lösekrug-Möller:

SPD und mehrere Experten sind sich einig: Das von CDU/CSU und FDP eingebrachte sogenannte Beschäftigungschancengesetz wird keine Chancen auf Beschäftigung schaffen.

Es ist verantwortungslos, die geförderte Weiterbildung im Programm WeGebAU nur um ein Jahr zu verlängern. Die Folgen des demographischen Wandels enden nicht am 31. Dezember 2011. Weiterbildung ist kein Thema für Sonntagsreden. Wer jetzt das Ende der Förderung plant, der riskiert, dass wir in einigen Jahren beides haben: Fachkräftemangel und Arbeitsuchende, die nicht über die notwendigen Qualifikationen für eine Beschäftigung verfügen.

Auch die bürokratischen Vorschläge zu den Transfergesellschaften beziehungsweise dem Transferkurzarbeitergeld werden nicht beschäftigungsfördernd wirken. Die angeblichen Verbesserungen werden nach mehrheitlicher Meinung der geladenen Experten nicht eintreten. Ein schlüssiges Konzept zur höheren Qualität der Transfergesellschaften bleibt die Regierung jedoch schuldig.

Ärgerlich ist die wankelmütige Haltung von der Leyens beim Thema Kurzarbeit. Erst verzichtet sie monatelang darauf, die erleichterte Förderung der Kurzarbeit zu verlängern. Jetzt holt sie das Versäumte in Teilen nach. Damit wurde wertvolle Zeit verschenkt. Für viele Jobs kommt die Verlängerung der Kurzarbeit zu spät.

Der Arbeitsmarkt ist noch lange nicht aus der Schusslinie der Finanz- und Wirtschaftskrise.

Dem Vorschlag der Bundesregierung setzt die SPD ihre Initiative "Arbeitsmarktpolitik erfolgreich fortsetzen und ausbauen" entgegen. Mit einem Paket abgestimmter Maßnahmen wollen wir an die bisherigen Erfolge sozialdemokratischer Arbeitsmarktpolitik anknüpfen:
  • Kurzarbeit und Qualifizieren statt Entlassen: Entfristung der Regelungen für den erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld. Verlängerung der maximalen Bezugsdauer auf 36 Monate.

  • Neue berufliche Perspektiven statt Entlassen: Erhöhung der qualitativen Anforderungen an Transfergesellschaften inklusive Einführung eines Zertifizierungsverfahrens, Formulierung von Mindeststandards beim Abschluss von Transfer-Sozialplänen, Verbesserung der Vermittlung aus der Transfergesellschaft in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

  • Erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik fortsetzen: Verlängerung beziehungsweise Entfristung bewährter Arbeitsmarktinstrumente wie Förderung beschäftigter Arbeitnehmer, Eingliederungszuschuss für Ältere, Vermittlungsgutschein, Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, außerbetriebliche Berufsausbildung, Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer, Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer, erweiterte Berufsorientierung, Ausbildungsbonus und Berufseinstiegsbegleitung.

  • Fachkräftemangel verhindern, Arbeitslosigkeit verhindern: Verlängerung der Förderung des dritten Jahres für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung in der Alten- und Krankenpflege durch die Bundesagentur für Arbeit um ein Jahr.

  • Sozialen Schutz für Selbständige sichern: Entfristung der Regelung für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige, Verbesserung des Zuganges und zeitlich befristete Öffnung für bereits langjährig selbstständig Tätige.

Quelle: Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 5. Juli 2010


Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 06.07.2010