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Bei 20 Euro die Unterrichtsstunde ist meistens Schluss

Honorare in der Weiterbildung

Verteilung der Honorare in Euro/Unterrichtseinheit
Für einige Träger lagen mehrere unterschiedliche Honorarsätze vor, die jeweils als eigenständiger Honorarsatz in die Auswertung eingeflossen sind. Um eine Vergleichbarkeit der Daten zu ermöglichen, wurden alle Angaben auf einer einheitlichen Vergütungsbasis von 45 Unterrichtsminuten je Unterrichtseinheit (UE) ausgewiesen. Davon abweichende Angaben wurden entsprechend umgerechnet.



In die Untersuchung einbezogen wurden 95 Honorarsätze für 2007, 133 Honorarsätze für 2008, 121 Honorarsätze für 2009 und 86 Honorarsätze für 2010 (Stand 22. 07. 2010).

Die überwiegende Zahl der Honorarsätze liegt im Bereich von über 10 - 20 Euro/UE. Für den Zeitraum 2007 – 2008 sind das 153 oder 67,1% der angegebenen Honorare, für 2009 – 2010 finden wir 143 oder 69,1 % der angegebenen Honorare in diesem Bereich.

Bereits bei unserer letzten Auswertung sind wir der Frage nachgegangen, welche Höhe ein „gerechtes Honorar“ mindestens haben sollte. Als absolute Untergrenze sollte dabei gelten: Das Honorar muss den Aufbau einer Altersvorsorge ermöglichen, die armutssicher ausgestaltet ist. Um im Alter nicht unter die Sozialhilfe zu fallen (die sogenannte „Grundsicherung im Alter“), muss das Honorar auf alle Fälle oberhalb von 20 Euro/UE liegen.



Da Honorarsätze von bis zu 20 Euro/UE diese Anforderung nicht erfüllen, kann man sie nur als Armutslöhne bezeichnen. Im Zeitraum 2007 – 2008 betraf das 167 von 228 Honorarsätzen, oder 73,2 %; im Zeitraum von 2009 – 2010 finden sich 149 von 207 Honorasätzen oder 72 % im Bereich der Armutslöhne.

Auffällig viele Honorsätze finden sich genau an dieser Grenze. Im Zeitraum 2009 – 2010 liegen 59 Angaben oder 28,5 % in einem schmalen Band von über 17,50 Euro/UE bis zu 20 Euro/UE. Im Zeitraum 2007 – 2008 waren es mit 51 Angaben oder 22,4 % etwas weniger. Bei 20 Euro/UE scheint bei vielen Trägern die „Schmerzgrenze“ für die Honorarhöhe zu liegen.


Entwicklung der durchschnittlichen Honorarhöhe in einzelnen Bildungsbereichen



Eine differenzierte Betrachtung nach unterschiedlichen Bildungsbereichen lässt Gewinner und Verlierer unter den Honorarkräften erkennen.

Besonders schlecht werden Honorarkräfte in öffentlich geförderten Bildungsbereichen bezahlt. Das betrifft den weiten Bereich der durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) geförderten Aus- und Weiterbildung, zu dem auch der Bereich der Bewerbungstrainings gezählt werden muss. Hier haben wir Durchschnittshonorare von 16,02 und 16,40 Euro/UE. Etwas besser schneiden die durch das Bundesamt für Migration geförderten Integrationskurse und Deutsch als Fremdsprache ab. Aber auch hier liegen die Durchschnittshonorare mit 16,68 und 17,20 Euro/UE deutlich unter der „Schmerzgrenze“ von 20 Euro/UE.

An der Schmerzgrenze liegen Bereiche der beruflichen Weiterbildung, die häufig mindestens zum Teil privat finanziert werden. Sprach- und EDV-Veranstaltungen bringen im Durchschnitt 20 Euro/UE, sonstige Kurse insbesondere aus dem VHS-Bereich verzeichnen Honorarsätze von im Durchschnitt 21,41 Euro/UE.

Wer mit Honoraraufträgen ernsthaft Geld verdienen möchte, dem bleiben nur zwei Bildungsbereiche: Der Hochschulbereich und die privat finanzierte berufliche Weiterbildung. Im Hochschulbereich liegt der durchschnittliche Honorarsatz immerhin bei 34,54 Euro/UE. Allerdings sind die Aufträge hier an bestimmte Vorgaben geknüpft und nur mit geringem Stundenvolumen ausgestattet.

Die privat finanzierte berufliche Weiterbildung liegt mit einem Honorarsatz von durchschnittlich 45,07 Euro/UE deutlich vor allen anderen Bildungsbereichen. Die Spanne reicht hier von 15 Euro/UE bis zu 250 Euro/UE. Schaut man sich den Bereich genauer an, so finden sich hier sowohl Gewinner wie Verlierer. Der größte Teil (18 Honorarsätze) liegt zwischen 15 und 25 Euro/UE und damit genau dort, wo die Masse der Honorarsätze aus den anderen Bildungsbereichen (ausgenommen der Hochschulbereich) zu finden ist. Nimmt man diesen Teil für sich, ergibt sich ein durchschnittliches Honorar von 19,72 Euro/UE. 8 Honorarangaben liegen zwischen 40 und bis zu 250 Euro/UE. Diese wenigen Nennungen sind es auch, die den hohen Durchschnittssatz bei den Honoraren in der beruflichen Weiterbildung verursachen.


Honorarspreizung in verschiedenen Bildungsbereichen

Die Spreizung der Honorarsätze ist den verschiedenen Bildungsbereichen sehr unterschiedlich ausgeprägt.



In 5 Bildungsbereichen beginnen die Honorare bei ca. 10 Euro/UE (Berufliche Bildung (BA), Bewerbungstraining, Integrationskurse, EDV und Fremdsprachen). Solche Honorarsätze können nur als Hungerlöhne bezeichnet werden.

Aber immerhin 4 Bildungsbereiche überspringen auch die Grenze von 30 Euro/UE (Bewerbungstraining, EDV, Sonstige Kurse und der Hochschulbereich). Hier handelt es sich ausschließlich um Bereiche, in denen mit teilweise spezialisierten Angeboten im Bereich der beruflichen Weiterbildung (Ausnahme Hochschule) auch höhere Honorarsätze erzielt werden können. So wird die hohe Spreizung im Bewerbungstraining durch eine einzige Nennung von 32,50 Euro/UE verursacht, die nächste niedrigere Nennung beträgt 20,63 Euro/UE. Und die besonders hohe Nennung stammt von einem Bildungsträger, der im Bereich der privat finanzierten beruflichen Weiterbildung aktiv ist.

Lässt man diesen Einzelfall weg, so finden wir in den 4 öffentlich geförderten Bildungsbereichen die geringsten Durchschnittshonorare und die geringste Spreizung bei allen gezahlten Honoraren. Gegenüber denjenigen, die die öffentlich finanzierte Aus- und Weiterbildung erst möglich machen, den Honorarkräften, kommt der Staat seinen Fürsorgeverpflichtungen nicht nach. Mit viel zu geringen Honorarsätzen wird Altersarmut systematisch in Kauf genommen.

Und nur dort, wo die berufliche Weiterbildung privat finanziert wird (EDV-Kurse, sonstige Bereiche), werden auskömmliche Honorarsätze gezahlt.

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Peter Schulz-Oberschelp
Netzwerk-Weiterbildung



Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Honorar, Freiberufler/Selbstständige
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 28.07.2010

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 29.03.2024