Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Kahlschlag in der Arbeitsmarktpolitik im Bundeshaushalt 2011 vorweggenommen

Die Kürzungen…

Für die „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II“ stehen nach dem Bundeshaushalt 2011 nur noch 5,3 Mrd. Euro und damit 1,3 Mrd. Euro weniger als 2010 zur Verfügung. Das ist eine Kürzung dieses Titels um 19,7 Prozent. Werden die Bundesprogramme „Beschäftigungspakte für Ältere“, „Kommunal Kombi“ und „Bürgerarbeit“ heraus gerechnet, beträgt die Kürzung sogar 24,8 Prozent. Bei den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ sind 2011 im Bundeshaushalt 4,2 Mrd. Euro und damit 200 Millionen weniger als im laufenden Jahr veranschlagt.

Zum Vergleich: Die geplante Anhebung der Regelsätze schlägt in 2011 gerade mal mit geschätzten 300 Millionen zu Buche.

Weitere Kürzungen sind für die nächsten Jahre bereits beschlossene Sache: Das Gesamtbudget für die Eingliederungs- und Verwaltungsausgaben wird von 10,6 Mrd. Euro in 2010 und 8,86 Mrd. Euro in 2011 auf 8,5 Mrd. Euro für 2012 und in den Jahren 2013 und 2014 auf 8 Mrd. Euro abgesenkt. Wie im „Sparpaket“ angekündigt, werden unter Vorwegnahme einer erneuten „Reform“ der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und den „Effizienzsteigerungen“ durch die Neuorganisation der SGB II-Verwaltung weitere Einsparungen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro für das Jahr 2013 und 3 Mrd. Euro für das Jahr 2014 veranschlagt.


… und die Folgen

Zur Rechtfertigung der Einsparungen wird die Abnahme der Erwerbslosen im SGB II aufgrund einer verbesserten konjunkturellen Lage unterstellt. Aber selbst nach der offiziellen Arbeitsmarktstatistik hat die Arbeitslosenquote im SGB II im Vergleich August 2009 zu August 2010 nur um 4,4 Prozent abgenommen, während die Quote der Erwerbslosen in der Arbeitslosenversicherung (SGB III) um 15,1 Prozent zurückging. So mündet nur jeder vierte Abgang aus dem Rechtskreis des SGB II in Erwerbstätigkeit. Im SGB III ist es fast jeder zweite Abgang. Die Zahl der Menschen in der Grundsicherung verharrt ungebrochen auf einem hohen Niveau. Derzeit gibt es rund 4,9 Mio. Erwerbsfähige im SGB II, die entweder erwerbslos, unterbeschäftigt oder unterbezahlt sind. Für eine intensive Betreuung und eine Förderung mit sinnvollen Maßnahmen, die eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen, wird künftig noch weniger Geld da sein. Die Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wird auf die fiskalischen Rahmenbedingungen zugeschnitten und fußt nicht auf den Ergebnissen von Wirkungsanalysen. Wobei bereits angekündigt wurde, dass die üppige Arbeitgeberförderung außen vor bleibt.

Unter erschwerten Bedingungen soll dann auch noch die „Effizienz der Arbeit in den Grundsicherungsstellen, Steuerung und Controlling“ verbessert werden. Der angekündigte „Kulturwechsel im Jobcenter“ kann von den Grundsicherungsstellen unter diesen Bedingungen nur als Hohn empfunden werden. Auf sie kommen nicht nur die organisatorische Umstellung durch die sogenannte Jobcenter-Reform und die Änderungen beim Regelsatz sowie die Umsetzung der Kürzungsorgien beim Elterngeld, des Arbeitslosengeld II-Zuschlags und der Rentenversicherung im SGB II zu, ihnen werden auch neue Aufgaben zugedacht:
  • Nach den Handlungsschwerpunkten des BMAS sollen sie die „Aktivierung insbesondere von Alleinerziehenden, Jugendlichen und Älteren beschleunigen und wirkungsgerechter gestalten“

  • Die Förderung der Kinder im SGB II soll „systematisch in die Arbeit der Fallmanager und Sachbearbeiter im Jobcenter integriert“ werden. Mit den Neuregelungen infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen sollen die Grundsicherungsstellen darauf hinwirken, dass „Kinder und Jugendliche Zugang zu geeigneten Angeboten der gesellschaftlichen Teilhabe erhalten“. Als „Familienlots/innen“ sollen die Fallmanager/innen mit den örtlichen Akteuren zusammenwirken und die Eltern einbeziehen. Gesetzlich geregelt werden sollen damit Aufgaben, für die die Ressourcen schon jetzt nicht reichen.

  • Hinzu käme die Umstellung mit der Einführung des Bildungsgutschein-Systems.

Durch die Weigerung der Bundesregierung, weitere Entfristungen von Arbeitsverhältnissen in den Grundsicherungsstellen zu ermöglichen, werden die Anforderungen an die künftige Aufgabenwahrnehmung vollends zur Farce. Viele Jobcenter werden verstärkt zu Umschichtungen von Eingliederungsleistungen in Verwaltungskosten greifen. Damit stehen noch weniger Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung.


„Investitionen in Bildung“ und Kürzung in der aktiven Arbeitsmarktpolitik, Aufgabenerweiterung und massive Einsparungen – das passt alles nicht zusammen! Das ist sozialer Kahlschlag und Zerstörung von Lebensperspektiven – gerecht geht anders!


Quelle: sopo aktuell, ver.di, 28.September 2010


Sie können die sopo aktuell hier als pdf-Datei herunterladen.


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.09.2010