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Gewerkschaftliche Bildungsarbeit und gewerkschaftliche Bildungspolitik für Selbstständige

Selbstständige sind besonders darauf angewiesen, beruflich-fachlich auf dem Laufenden zu bleiben. Wenn sie den Anschluss an die technische und inhaltliche Entwicklung ihrer Branche verlieren, laufen sie Gefahr, aus dem Markt geworfen zu werden. Hinzu kommt Bildungsbedarf bei Selbstmanagement und Akquise und in rechtlichen und sozialen Fragen. Fortbildung ist deshalb für Selbstständige unverzichtbar. Doch viele können sich das nicht leisten.
  • Sie haben in der Regel keinen Arbeitgeber bzw. Auftraggeber, der sie unterstützt.
  • Sie tragen die Kosten ihrer Fortbildung gewöhnlich selbst.
  • Verschärfend wirkt sich aus: Jeder Tag, den sie mit einem Seminar verbringen, schmälert ihr Einkommen. Sie erhalten keinen Verdienstausfall. Ihr Einkommen gibt Bildungsausgaben oft nicht her.

Bei der Fortbildung sind sie deshalb gegenüber Angestellten benachteiligt. Hinzu kommt, dass Gewerkschaften und andere Bildungsträger ihre Bildungsangebote oft auf Felder konzentrieren, in denen die Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden. Von diesen Seminaren sind Selbstständige fast immer ausgeschlossen.

Gewerkschaftliche Bildungsarbeit bei ver.di muss diese Besonderheiten berücksichtigen.
  • Fortbildung von Selbstständigen gehört zum gewerkschaftlichen Bildungskanon, und zwar auf allen Ebenen von ver.di. Diese Bildungsarbeit darf finanziell und organisatorisch nicht allein den Fachbereichen /-gruppen aufgebürdet werden, in denen überdurchschnittlich viele Selbstständige organisiert sind.

  • Für Selbstständige sind kurze, wohnortnahe Seminare oft günstiger, weil sie ihre Arbeit dann nicht zu lange unterbrechen müssen. Neben mehrtägigen Seminaren in den zentralen Bildungsstätten sollten deshalb kurze Seminare dezentral geplant werden.

  • Die zentrale gewerkschaftliche Bildungsarbeit sollte dafür den Weg bereiten, z. B. durch Kooperation mit dezentralen Bildungsträgern und breit gestreute Information über mögliche Tagungsorte.

  • ver.di sollte akzeptieren, dass gewerkschaftliche Bildungsarbeit für Selbstständige teurer ist als für Angestellte. Dies darf ihren Umfang nicht beeinflussen. ver.di ist für die Bildung aller ihrer Mitglieder zuständig.

  • Dezentral und von Fachbereichen/-gruppen geplante Seminare müssen zentral veröffentlicht werden, zum Beispiel im Internet. Viele fachgruppenspezifische Seminare könnten ohne Qualitätsverlust für andere Berufe geöffnet werden. Die ver.di-Zentrale müsste sich in solchen Fällen an den Seminarkosten beteiligen.

  • Zu überlegen ist auch, wieweit die Teilnahme von ver.di-Mitgliedern an Seminaren anderer Veranstalter subventioniert werden kann bzw. wie eine Kooperation (z. B. in der Öffentlichkeitsarbeit) dazu führen kann, dass ver.di-Mitglieder einen Rabatt bei anderen Veranstaltern erhalten.

  • Arbeitnehmerähnliche Freie haben, z.B. in NRW, Anspruch auf Bildungsurlaub. Deshalb muss ver.di auch für Seminare, die sich an Freie richten, Anerkennung nach den Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzen beantragen.

  • Selbstständige können sich Seminare der politischen Bildung, die keinen direkt spürbaren Nutzwert für sie haben, noch weniger leisten als berufliche Fortbildung. Wenn ver.di diesen Seminaren einen Wert beimisst, muss die Gewerkschaft selbstständigen TeilnehmerInnen einen angemessenen Verdienstausfall zahlen.

  • Neben den Seminaren für Interessenvertreter/innen, die nach dem Betriebsverfassungsgesetz und den Personalvertretungsgesetzen finanziert werden, müssen verstärkt Seminare für selbstständige Interessenvertreter/innen stattfinden. Bei diesen Seminaren ist ausreichend Verdienstausfall zu zahlen, damit die Aktiven sie sich leisten können.

  • In den Seminaren für Betriebs- und Personalräte sollte nicht nur der Kampf gegen das Outsourcing thematisiert werden. Wichtig ist auch, was Betriebsräte für die Outgesourcten tun können. Umfassende Information über die Betriebsratsarbeit mit und für arbeitnehmerähnliche Freie gehört dazu. Selbst dort, wo der Betriebsrat tatsächlich nicht für Selbstständige zuständig ist, sollten der Blick für die Arbeits¬verhältnisse der Selbstständigen geschärft werden. In Betriebsräteseminaren sollten auch Selbstständige als Dozent/innen auftreten, damit diese sich selbstbewusst einbringen können.


Geldquellen könnten zum Beispiel sein:
  • ein Aufschlag, eine Auftraggeberabgabe oder eine Zahlung in einen Selbstständigen-Ausbildungs-Fonds, wenn Tätigkeiten ausgelagert werden

  • eine Pflicht des Auftraggebers, ständige freie MitarbeiterInnen bzw. Selbstständige, die für ihn zu einem Mindestanteil ihres Umsatzes tätig sind, in die betriebliche Fortbildung einzubeziehen

  • Schulungen aus Mitteln der Arbeitsagentur für Menschen, die Übergangsgeld zum Beginn einer selbstständigen Tätigkeit beziehen

  • die Gründung eines subventionierten Bildungsträgers speziell für die Bedürfnisse von Selbstständigen aus dem ver.di-Organisationsbereich

  • Angebote des DGB-Bildungswerkes für Selbstständige

Wichtig ist, wirksame Qualitätskontrollen bei der Bildungsarbeit einzuführen. Wer sich bei ver.di-Seminaren oder Kursen freier Träger anmeldet, geht das Risiko ein, dass die Fortbildung ihm nichts nützt, weil die Qualität nicht stimmt. Das ist für Selbstständige, die ja selbst in ihre Bildung investieren müssen, besonders bitter.


Quelle: Thesen der Bundeskommission Selbstständige, Stand Juli 2010


Schlagworte zu diesem Beitrag: Freiberufler/Selbstständige
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 11.10.2010

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024