Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche muss kommen

Anlässlich des Fachgesprächs zum Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche der SPD-Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag mit Vertreterinnen und Vertretern der Weiterbildungsbranche erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Gewerkschaften, Arbeitgeber, Bildungsverband, Diakonie, Bundesagentur für Arbeit und SPD-Bundestagsfraktion sprachen sich heute gemeinsam für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Mindestlohns in der Weiterbildungsbranche nach SGB II und III aus.

Die Regierung redet von Fachkräftemangel und kürzt gleichzeitig die arbeitsmarktpolitischen Mittel. Dies führt unweigerlich zu weiteren Qualitätsverlusten und zu Hungerlöhnen in der Branche. Das werden die Betroffenen nicht akzeptieren.

Inzwischen werden immer häufiger Entgelte in West wie Ost zwischen 1.300 und 1.800 Euro Bruttolohn für Pädagogen, Lehrer und Ausbilder gezahlt. Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung in dieser Woche zu beschließenden Sparvorhaben in der Weiterbildung nach SGB II und III muss befürchtet werden, dass die Löhne noch stärker unter Druck geraten. Zudem gefährdet dieser vorrangig um Niedrigpreise und nicht um Qualität geführte Wettbewerb die wirtschaftliche Existenz der seriösen Weiterbildungsanbieter.

Die BA stellte bereits 2009 fest, dass über 42 Prozent der in die Prüfungen einbezogenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Umsetzungs- und Durchführungsqualität inzwischen kritisch einzustufen sind. Auch hier sind weitere Verschlechterungen zu erwarten.

Es kann nur eine sinnvolle Lösung geben: Die Menschen brauchen den Mindestlohn in der Branche. Die Sozialpartner haben einen Mindestlohntarifvertrag vorgelegt, der für Beschäftigte im pädagogischen Bereich 12,28 Euro (West) beziehungsweise 10,93 Euro (Ost) und für die Beschäftigten in der Verwaltung 10,71 Euro (West) und 9,53 Euro (Ost) vorsieht.

Ein allgemeinverbindlich erklärter Branchenmindestlohn gäbe der BA und den Jobcentern die Möglichkeit, diesen als Grundlage für die Auftragsvergabe anzusetzen. Die Anbieter könnten damit ihre Konkurrenz nicht mehr über Lohndumping austragen.


Die Erklärung unterzeichneten:


Petra Gerstenkorn - ver.di-Bundesvorstand

Marc Hentschke - Geschäftsführer Sozialunternehmen Neue Arbeit sowie Diakonisches Werk der EKD e.V.

Hans-Albrecht Finkbeiner - Vorsitzender des Fachverband Arbeitslosenhilfe im diakonischen Werk Württemberg sowie Geschäftsführer Aufbaugilde Heilbronn gGmbH

Siegfried Schmauder - Vors. des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung e.V.

Dr. Stephanie Odenwald - GEW-Hauptvorstand

Johannes Jakob - DGB-Bundesvorstand


Abgeordnete der AG Arbeit und Soziales:

Anette Kramme MdB

Gabriele Lösekrug-Möller MdB

Katja Mast MdB

Josip Juratovic MdB


Abgeordnete der AG Bildung und Forschung:

Ernst Dieter Rossmann MdB

Ulla Burchardt MdB

Willi Brase MdB

Swen Schulz MdB


Quelle: Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 24. November 2010

Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 24.11.2010

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024