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Wir sind fast am Ziel

Unterstützung für den Mindestlohn – Arbeitgeber sind am Zug



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit diesem Schreiben möchten wir euch über den aktuellen Stand (02. März 2011) hinsichtlich des Mindestlohns für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch informieren und um eure Unterstützung bitten.

Endlich ist ein Mindestlohn für Menschen in Sicht, die im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslose qualifizieren. Im Zusammenhang mit dem Hartz-IV Kompromiss beschlossen Bundestag und Bundesrat auch den Mindestlohn in der Weiterbildung auf der Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG). ver.di als federführende Gewerkschaft hatte sich beharrlich für eine solche Regelung eingesetzt und intensiv dafür gekämpft, dass der Branchentarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird. Die Bundesregierung erlässt eine entsprechende Verordnung aber erst dann, wenn die Repräsentativität des Branchentarifvertrages erhöht wird. Die Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes, also der Arbeitgeberverband, muss nun die Tarifbindung deutlich erhöhen und die Bandbreite der Mitgliedsunternehmen erweitern.

Damit werden hoffentlich endlich auch bald Lohnuntergrenzen für solche Firmen zwingend, die nicht im Arbeitgeberverband organisiert sind.

Das beispiellose Lohndumping in dieser Branche veranlasste ver.di zum Abschluss eines Mindestlohntarifvertrages. Sowohl ver.di als auch die in der Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes organisierten Arbeitgeber wollen, dass endlich eine Haltelinie nach unten eingezogen wird. Zurzeit bereiten die Tarifvertragsparteien einen zweiten Antrag vor, um ihn beim Bundesarbeitsministerium einzureichen. In dem Verfahren wird geprüft, wie repräsentativ der Branchentarifvertrag derzeit ist.

Bei der Beantwortung der Frage, wie repräsentativ der Branchentarifvertag ist, wird auf die Zahl der von den jeweils tarifgebundenen Arbeitgebern Beschäftigten und unter den Geltungsbereich des Branchentarifvertrages fallenden ArbeitnehmerInnen abgestellt. Die auf den Branchentarifvertrag bezogene Tarifbindung reicht derzeit noch nicht aus. Konkret heißt das, dass mehr Unternehmen der Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes beitreten müssen, um eine höhere Tarifbindung nachzuweisen.

Da wir an dieser Hürde der Repräsentativität nicht scheitern dürfen, rufen wir euch nachdrücklich auf, diesen Stolperstein mit euren KollegInnen zu thematisieren und eure Arbeitgeber – sofern sie noch nicht Mitglied sind - in Betriebsversammlungen aufzufordern, der Zweckgemeinschaft beizutreten.

In der Region, in der euer Träger angesiedelt ist, gibt es sicherlich Träger, die entweder nicht tarifgebunden und/oder nicht Mitglied der Zweckgemeinschaft sind. Wir empfehlen euch dringend, mit den Beschäftigten dieser Träger Kontakt aufzunehmen und über die Dringlichkeit des Beitritts ihrer Arbeitgeber zu informieren.

Es steht zu viel auf dem Spiel, als dass wir diese historische Chance nicht mit vereinten Kräften nutzen sollten.

Denn nur wenn diese zweite Hürde genommen wird, sind die Bundesagentur für Arbeit und die Arbeitsgemeinschaften gehalten, den Mindestlohn als Vergabekriterium in ihren Ausschreibungen festzulegen. Träger, die den Tarifvertrag nicht einhalten würden, wären nach dessen Allgemeinverbindlicherklärung von der Vergabe der Maßnahmen auszuschließen.

Was steht auf dem Spiel?

Wenn die Vergütung als pädagogische/r Mitarbeiter/in (Ost) bei einer 39 –Stunden-woche heute 1.500 Euro brutto beträgt, so würde sie sich nach Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags auf 1.847 Euro brutto erhöhen. Das entspräche einer Lohnsteigerung von 23,1 Prozent!

Wenn die Vergütung als pädagogische/r Mitarbeiter/in (West) bei einer 39 –Stunden-woche heute 1.700 Euro brutto beträgt, so würde sie sich nach Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags auf 2.076 Euro brutto erhöhen. Das entspräche einer Lohnsteigerung von 22,1 Prozent!

Wenn die Vergütung über dem Mindestlohnniveau liegt, bleibt die Bezahlung nach Haustarif oder einzelvertraglicher Regelung unverändert. Es gäbe keinen Nachteil – im Gegenteil. Denn der branchenspezifische Mindestlohn stoppt das Lohndumping und wirkt sich stabilisierend auf deinen Tariflohn und auf das gesamte Tarifgefüge dieser Branche aus.


Lange genug verlief die Spirale nach unten, mit dem Mindestlohn käme endlich ein Richtungswechsel.

Deine Unterstützung lohnt sich!

Renate Singvogel
Bereich Weiterbildung
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesverwaltung

Bildung, Wissenschaft und Forschung (FB 5)
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin



Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 10.03.2011