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Mindestlohn entlastet öffentliche Kassen

Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns würde nicht nur Geringverdienern helfen - auch Staatshaushalt und Sozialkassen könnten von einer allgemeinen Lohnuntergrenze merklich profitieren. Eine Studie beziffert die möglichen Entlastungen.

Ob Mindestlöhne Arbeitsplätze kosten oder nicht, ist unter Ökonomen strittig. Dass Jobverluste keinesfalls zwangsläufig sind, wies zuletzt eine Studie der Uni Berkeley nach. Die Forscher stellten in einer sehr aufwändigen Untersuchung fest, dass sämtliche Erhöhungen der US-amerikanischen Mindestlöhne der vergangenen 20 Jahre keine Beschäftigungseinbußen nach sich zogen.

Im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung hat nun einer Expertengruppe der Prognos AG berechnet, wie sich Mindestlöhne auf die öffentlichen Finanzen in Deutschland auswirken würden. Sie ermittelten zunächst, wie viele Beschäftigte von einem Mindestlohn profitierten; dabei gehen sie stets von der Annahme konstanter Beschäftigung aus. Dann kalkulierten sie per Modellrechnung die Effekte allgemeiner Lohngrenzen von 5 bis 12 Euro je Stunde auf die Einkommensteuer, auf Sozialversicherungsbeiträge und die staatlichen Sozialleistungen. Ein zentrales Ergebnis lautet: Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro - was der DGB-Forderung entspricht - würde Staat und Sozialkassen um jährlich gut 7,1 Milliarden Euro entlasten.

Wie viele Beschäftigen profitieren?

Durch einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro erhielten 5 Millionen Beschäftigte ein höheres Arbeitsentgelt. Ein sehr niedriger Mindestlohn von 5 Euro würde das Entgelt von 1,2 Millionen Erwerbstätigen anheben, bei 7,50 Euro profitierten 3,6 Millionen Arbeitnehmer. Ein Lohnminimum von 10 Euro ermöglichte 7,7 Millionen Menschen einen höheren Verdienst, so die Rechnungen auf Basis von SOEP-Daten.

Zusätzliche Einkommensteuer und Sozialbeiträge.

Wer mehr verdient, muss höhere Einkommensteuer zahlen. "Mit zunehmendem Mindestlohnsatz steigt der fiskalische Effekt stetig an", schreiben die Prognos-Experten. Sie berechneten die Veränderung der Steuerlast so: Bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro fließen zusätzliche 2,67 Milliarden Euro Einkommensteuern in den Staatshaushalt. Bei 5 Euro wären es 200 Millionen Euro, bei 7,50 Euro 1,5 Milliarden Euro. Wird der Mindestlohn auf 10 Euro angesetzt, erhielte der Fiskus 5,3 Milliarden Euro mehr, bei 12 Euro je Stunde sogar 11,5 Milliarden Euro.

Da nach Einführung eines Mindestlohns auch höhere Versicherungsbeiträge anfallen, stünden die Sozialkassen ebenfalls besser da. Laut Prognos werden bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro zusätzliche 2,68 Milliarden Euro an die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen gezahlt. Ein Mindestlohn von 5 Euro erhöhte die Beiträge um 458 Millionen Euro, ein Lohn-Minimum von 7,50 Euro um 1,7 Milliarden Euro.

Entfallende Transfers.

Wenn mehr Menschen die Chance haben, ihren Lebensunterhalt durch eigenes Arbeitseinkommen zu bestreiten, sind weniger Sozialleistungen nötig. Die Experten prognostizieren folgende Ausgabenreduktion bei Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Sozialhilfe und Kindergeldzuschlag: Durch einen Mindestlohn von 8,50 Euro müsste der Sozialstaat 1,7 Milliarden Euro weniger zahlen. Ein Mindestlohn von 5 Euro führte zu Einsparungen von 533 Millionen Euro, 7,50 Euro zu Minderausgaben von jährlich 1,3 Milliarden Euro. Entscheidet sich der Gesetzgeber für einen niedrigen Mindestlohn, fallen eingesparte Transfers insgesamt stärker ins Gewicht als die zusätzlichen Steuereinnahmen.

Zweitrundeneffekte.

Bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro steigen die Erwerbseinkommen insgesamt um 14,5 Milliarden Euro an. Die bisherigen Geringverdiener werden voraussichtlich einen relativ großen Anteil dieses Geld wieder ausgeben. Ihre Nachfrage dürfte die Güterproduktion auch im Inland stimulieren und neue Arbeitsplätze entstehen lassen. Die Expertise erwartet 78.000 neue Stellen als Folge des Mindestlohns. Die stärkere Binnennachfrage verursacht auch eine kleine Preissteigerung, erwarten die Prognos-Experten. Statt nominal 14,5 Milliarden Euro blieb den Beschäftigten ein real um 11,4 Milliarden Euro erhöhtes verfügbares Einkommen.


Quelle: Böckler Impuls 08/2011

Schlagworte zu diesem Beitrag: Erwerbslose, Mindestlohn
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 17.05.2011