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Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik und die Entwicklung in der beruflichen Weiterbildung

Vorbemerkung der Fragesteller

Die im vergangenen Jahr von der Bundesregierung beschlossenen Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik entfalten zunehmend ihre Wirkung. Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, wies kürzlich darauf hin, dass es aufgrund der Kürzungen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik im Dezember 2010 etwa 20 Prozent weniger Menschen in Weiterbildungsmaßnahmen gab (Süddeutsche Zeitung vom 1. April201 1). Bei den Neuzugängen zu Weiterbildungsmaßnahmen deuten sich sogar Einbrüche um 50 Prozent an. Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu der kaum abnehmenden Zahl von Langzeiterwerbslosen, deren Beschäftigungsaussichten durch nachhaltige Weiterbildung verbessert werden können. Und sie steht im Widerspruch zu den ständigen Klagen der Bundesregierung über einen bereits vorhandenen oder drohenden Fachkräftemangel.

Vorbemerkung der Bundesregierung

Angesichts des demographischen Wandels und wachsenden Fachkräftebedarfs ist und bleibt die berufliche Weiterbildungsförderung ein Kernelement der Arbeitsmarktpolitik. Dies spiegelt sich auch in den Ausgaben und Haushaltsansätzen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung wider.

Die Ausgaben für die berufliche Weiterbildungsförderung im Bereich des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) sind von rd. 2 Mrd. Euro im Jahr 2005 auf rd. 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2010 gestiegen. Diese starke Expansion ist zum Teilkrisenbedingt, d. h. auf die erhöhte Arbeitslosigkeit und die befristete Ausweitung von Fördermöglichkeiten etwa für beschäftigte Arbeitnehmer in der Wirtschaftskrise zurückzuführen. Für dieses Jahr und die kommenden Jahre ist aufgrund des Rückgangs der Arbeitslosigkeit auch mit einem Rückgang der Teilnehmerzahlen an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zu rechnen. Die Haushaltsansätze für das Jahr 2011 antizipieren diese Entwicklung am Arbeitsmarkt. Rückgänge bei den Eintrittszahlen sind eine Konsolidierung auf hohem Förderniveau. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den nachfolgenden Fragen verwiesen.


Frage 5. Wie haben sich bei den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung in den Jahren 2005 bis 2010 die Ausgaben entwickelt, und wie vielAusgaben sind für das Jahr 2011 vorgesehen (bitte jeweils für die einzelnen Jahre die Entwicklung in absoluten und relativen Zahlen sowohl rechtskreisüber greifend sowie getrennt nach dem SGB II und dem SGB III und aufgeschlüsselt nach Einzelmaßnahmen darstellen)?

Antwort der Bundesregierung

Die Daten zu den Ausgaben für die Jahre 2005 bis 2010 können der Tabelle im Anhang (zu Frage 5) entnommen werden.

Zu den für das Jahr 2011 vorgesehenen Ausgabemitteln ist zu bemerken, dass Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung überwiegend aus dem Eingliederungstitel (EGT) der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Alle arbeitsmarktpolitischen Ermessensleistungen werden nach § 71b des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) überwiegend im EGT veranschlagt. Für einzelne arbeitsmarktpolitische Ermessensleistungen im EGT stehen daher keine Haushaltssollwerte zur Verfügung. Allein für die Sonderprogramme „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)“ und „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFLAS) werden im EGT Ausgabemitteleinzel n ausgewiesen (250 Mio. Euro für WeGebAU, 350 Mio. Euro für IFLAS). Für Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten an behinderte Menschen stehen im Haushaltsjahr 2011 Ausgabemittel in Höhe von 35,5 Mio. Euro zur Verfügung. Für Maßnahmen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses im Rahmen von FbW sind im Jahr 2011 Ausgabemittel in Höhe von 2,5 Mio. Euro vorgesehen.

Im Rechtskreis SGB II werden keine Mittel für einzelne Maßnahmen veranschlagt.
Stattdessen wird nach § 46 Absatz 1 Satz 5 SGB II ein Gesamtbudget
für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten veranschlagt. Die Bewirtschaftung und Verteilung der Ausgabemittel für Eingliederungsleistungen obliegt den einzelnen Trägern der Grundsicherung.


Frage 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung in den letzten Jahren?

Welche Instrumente sieht sie als besonders erfolgreich an und warum?

Welche Instrumente haben sich aus ihrer Sicht warum nicht bewährt?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung bewertet die Entwicklung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung in den letzten Jahren insgesamt positiv. Zu diesem Ergebnis kommt auch der vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellte und jüngst vorgelegte Sachstandsbericht der Evaluation der Instrumente. Dieser berücksichtigt die bis Herbst 2010 verfügbaren wissenschaftlichen Evaluationsberichte mit Bezug zu den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten. Nach Kenntnisstand des IAB und des BMAS sind dabei alle wesentlichen Untersuchungen ausgewertet worden.

Das Bildungsgutscheinverfahren hat sich bewährt und die Eigenverantwortung der Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Weiterbildungen gestärkt. Nicht angenommen wurde die Weiterbildungsförderung im Rahmen der Förderung von Job-Rotation, die daher inzwischen nicht mehr zu den Förderinstrumenten des SGB III gehört.


Frage 11. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es aufgrund der geringeren zur Verfügung gestellten Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik in 2011 auch zu Einschränkungen bei der beruflichen Weiterbildung kommt?

Antwort der Bundesregierung

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III und SGB II wird durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter aus den jeweiligen Eingliederungstiteln finanziert. Daher lässt sich derzeit nicht abschätzen, ob es in 2011 zu Einschränkungen bei der Förderung beruflicher Weiterbildungen kommen wird.


Frage 12. Welchen Stellenwert hat die berufliche Weiterbildung bei der von der Bundesregierung geplanten Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente?

Antwort der Bundesregierung

Angesichts der demographischen Entwicklung behält die berufliche Weiterbildung ihre Bedeutung, um die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu sichern.

Frage 12 a) Plant die Bundesregierung, den Bereich der beruflichen Weiterbildung innerhalb der nächsten fünf Jahre auszubauen?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

Frage 12 b) Welche Instrumente in der beruflichen Weiterbildung sollen im Zuge der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente gestrichen werden?

Antwort der Bundesregierung

Zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente liegt ein Referentenentwurf des BMAS vor, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet.

Frage 12 c) Welche Instrumente der beruflichen Weiterbildung sind nach derzeitiger Rechtslage Pflichtleistungen, welche Ermessensleistungen?

Plant die Bundesregierung hier Veränderungen?

Antwort der Bundesregierung

Die Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung sind Ermessensleistungen mit Ausnahme der Übernahme von Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses und des Arbeitslosengeldes bei beruflicher Weiterbildung, auf die ein Rechtsanspruch besteht (§ 3 Absatz 5 SGB III). Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 12b.

Frage d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Creaming-Effekte
bei der beruflichen Weiterbildung, und wie will sie sicherstellen, dass
benachteiligte Gruppen nicht ins Hintertreffen geraten?

Antwort der Bundesregierung

Zur Beantwortung der Frage wird auf den Sachstandsbericht der Evaluation der Instrumente des IAB (Ausschussdrucksache 17(11)373) verwiesen.


Frage 13. Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, die Unternehmen an den Kosten der Arbeitsförderung in der Weiterbildung zu beteiligen, etwa durch eine Fondsfinanzierung innerhalb einer Wirtschaftsbranche?

Antwort der Bundesregierung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag zur Arbeitsförderung je zur Hälfte. Damit beteiligen sich die Unternehmen bereits in erheblichem Umfang an den Kosten der beruflichen Weiterbildungsförderung. Die Förderung beschäftigter älterer Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen sieht eine finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber (durch Fortzahlung des Arbeitsentgeltes) vor (§ 417 SGB III). Angesichts des wachsenden Fachkräftebedarfes und der Bedeutung des Faktors „Wissen“ für die internationale Wettbewerbsfähigkeit, zeigen sich Unternehmen zunehmend aufgeschlossen für berufliche Qualifizierungen ihrer Mitarbeiter. Vorrangiges Ziel sollte es deshalb sein, freiwillige Engagements der Wirtschaft und der Tarifvertragsparteien im Bereich „betriebliche Weiterbildung“ fortzuentwickeln. In der Praxis existieren bereits zahlreiche Qualifizierungs-Tarifverträge, z. T. auch mit Fondslösungen.


Frage 14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um gezielt die Teilnahme gering Qualifizierter an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung zu fördern und hiermit Erwerbslosigkeit zu verhindern bzw. Erwerbslose in die Lage zu versetzen, existenzsichernde, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse einzugehen?

Antwort der Bundesregierung

Zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente liegt ein Referentenentwurf
des BMAS vor, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet.

Im Übrigen bestehen mit § 77 Absatz 2, § 235c SGB III bzw. § 77 Absatz 2 SGB III i. V. m. § 16 Absatz 1 SGB II bereits gesetzliche Grundlagen für die berufliche Weiterbildungsförderung Geringqualifizierter. Über die Allokation der für die Arbeitsförderung vorhandenen Beitrags- bzw. Steuermittelentscheiden die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter. Die Bundesagentur für Arbeit hat zwei Sonderprogramme aufgelegt, die die berufliche Weiterbildungsförderung Geringqualifizierter und damit auch deren nachhaltige Eingliederung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zum Ziel haben.

Das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)“ richtet sich sowohl an beschäftigte als auch an erwerbslose Geringqualifizierte. Hierfür stehen Fördermitteln im Umfang von 250 Mio. Euro im Jahr 2011 zur Verfügung (Rechtskreis SGB III). Das Programm „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFLAS)“ zielt auf die Berufliche Weiterbildungsförderung geringqualifizierter Leistungsbezieher. Gefördert werden abschlussbezogene berufliche Weiterbildungen (anerkannter Berufsabschluss oder Teilqualifikation). Für das Programm stehen im Jahr 2011 Fördermittelin Höhe von 350 Mio. Euro bereit (Rechtskreis SGB III). Im Rechtskreis SGB II entscheiden die Träger der Grundsicherung eigenverantwortlich über die Verwendung von Ausgabemitteln für die berufliche Weiterbildungsförderung Geringqualifizierter.


Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Bundestagsdrucksache 17/5805


Sie können die vollständige Drucksache mit einem ausführlichen Tabellenanhang über die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Bereich des SGB III und II hier herunterladen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 31.05.2011