Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Befristete Arbeitsverhältnisse sind unsozial



Befristete Arbeitsverhältnisse sind heute eher die Regel als die Ausnahme. An Wissenschaftseinrichtungen, im sozialen Bereich und bei privaten Bildungsträgern sind Befristungen der Normalfall. Für die Arbeitnehmer/innen bedeutet der Vertrag auf Zeit eine erhebliche Unsicherheit.

Durch das „Teilzeit- und Befristungsgesetz“ werden die sozialen Errungenschaften im Arbeitnehmerschutz eingeschränkt wie z.B. der Kündigungsschutz, der Schutz der Familie, der Mutterschutz sowie die Rechte der Schwerbehinderten.

Bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen wird das Kündigungsschutzgesetz ausgehebelt. Berufsanfänger/innen müssen oft mehrere Befristungen hintereinander in Kauf nehmen. Gelingt nicht irgendwann der Sprung in ein festes Arbeitsverhältnis, dann wird daraus schnell ein Dauerzustand. Statt dem erhofften „Klebeeffekt“ werden die Betroffenen zu „Wanderarbeitern/innen“ von einer befristeten Stelle zur nächsten, denen die Gefahr des sozialen Abstiegs und der Arbeitslosigkeit stets im Nacken sitzt.

Mit familienfördernden Maßnahmen versucht die Bundesregierung den rückläufigen Geburtenzahlen entgegenzuwirken. Aber was nutzen die besten Familiengesetze, wenn sie nur für einen Teil der Beschäftigten gelten! Die soziale Unsicherheit macht die Familienplanung schwierig. Frauen müssen bei Schwangerschaft fürchten, dass ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird.

In den zurückliegenden Jahren wurde durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz in den Bereichen der Erziehung, der Bildung, an Hochschulen und in der sozialen Arbeit kein einziger neuer Arbeitsplatz geschaffen! Aber die massenhafte Anwendung des Gesetzes zermürbt nachhaltig hoch qualifizierte und hoch motivierte Beschäftigte.


Wir fordern die Arbeitgeber auf:

Unbefristete Arbeitsverhältnisse müssen wieder der Regelfall werden.


Wir fordern die Bundesregierung auf:

Schaffen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen, dass unbefristete Arbeitsverhältnisse wieder zum Regelfall werden d.h.
  • Reform des § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetz (Einschränkung der Sachgründe in § 14 (1) des Teilzeit- und Befristungsgesetzes)

  • Streichung der „sachgrundlose Befristung“ (Streichung des § 14 (2), (2a) und (3) des Teilzeit- und Befristungsgesetzes)

  • Streichung der endlos möglichen Drittmittelbefristungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (§2 (2), insbesondere Satz 2)

Kontaktadresse: Konzernbetriebsrat Internationaler Bund e.V.,
Friedberger Landstraße 406, D-60389 Frankfurt am Main, kbr@internationaler-bund.de


Sie können den Aufruf mit Ihrer Unterschrift unterstützen. Dazu können Sie den Aufruf und die Unterschriftenliste hier als pdf-Datei herunterladen. Einfach mal im Betrieb oder Bekanntenkreis umlaufen lassen und an die oben genannte Kontaktadresse senden.


Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 07.06.2011