Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Bundesregierung will die Weiterbildung von Erwerbslosen stärken und kürzt gleichzeitig die Mittel in der Arbeitsmarktpolitik

Bund, Wirtschaft und Gewerkschaften unterzeichnen eine gemeinsame Erklärung zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland

Deutschlands Volkswirtschaft braucht Fachkräfte. Sie sichern Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung, Wohlstand und Lebensqualität. Angesichts der demografischen Entwicklung sowie veränderter Qualifikationsanforderungen ist die Sicherung der Fachkräftebasis eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahre und Jahrzehnte. Zugleich geht es darum, Arbeitsmarkt- und Teilhabechancen für alle zu eröffnen.

Schon heute sind in einigen Bereichen wie etwa bei Gesundheits-, Sozial- und MINT-Berufen Fachkräfteengpässe zu beobachten. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Diese Situation wird sich künftig verschärfen, da die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter demografiebedingt in Millionenhöhe sinken wird: Die kommenden Jahre müssen dazu genutzt werden, die Arbeitslosigkeit weiter abzubauen und die Weichen so zu stellen, dass in Deutschland auch in Zukunft genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen.

Bundesregierung, Wirtschaft und Gewerkschaften sind sich darin einig, dass jetzt überlegt gehandelt werden muss, um die Fachkräftebasis von morgen zu sichern. Dabei müssen die branchen- und regionalspezifischen Bedarfe analysiert werden. Notwendig ist ein Konzept, das in erster Linie die inländischen Potenziale bestmöglich ausschöpft, fördert, ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigt sowie präventiv tätig wird. Dies betrifft insbesondere Frauen, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Menschen mit Behinderungen sowie Migrantinnen und Migranten, benachteiligte junge Menschen, Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher, Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose. Das Konzept muss gleichzeitig und unterstützend die Potenziale von Zuwanderung in den Blick nehmen. Nur mit einer Gesamtstrategie wird es gelingen, die Fachkräftebasis der Zukunft zu sichern.

Die Bundesregierung, Wirtschaft und Gewerkschaften werden im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeiten darauf hinwirken,
  • dass die Potenziale von Frauen für den Arbeitsmarkt weiter erschlossen werden. Hierzu werden die Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen verbessert und die Ursachen für geschlechtspezifische Entgelt- und Chancenunterschiede auf dem Arbeitsmarkt angegangen. Maßgeblich für die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und vor allem auch mehr Vollzeitbeschäftigung von Frauen, auch bei Alleinerziehenden, sind die Förderung von Zeitsouveränität durch die weitere Verbreitung familienbewusster Arbeitszeiten, eine familienfreundliche Arbeitsorganisation im Betrieb sowie der Ausbau einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung.

  • dass die Kompetenzen von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bestmöglich eingesetzt werden. Hierzu sollen Initiativen, ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger gesund in Beschäftigung zu halten, vorangetrieben und weiterentwickelt werden. Dies umfasst unter anderem Informationen und Beratungsangebote für Betriebe und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Angebote zur Wiedereingliederung erkrankter Beschäftigter sowie Maßnahmen, die zum Erhalt der Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit beitragen – z. B. durch Weiterbildung und durch den Ausbau einer alterns- und altersgerechten Arbeitsorganisation sowie Modelle der Teilzeitbeschäftigung für den allmählichen Übergang in den Ruhestand. Gesundheitsfördernde Maßnahmen und Leistungen zur Teilhabe müssen weiterentwickelt und ausgebaut werden.

  • dass ein hochwertiges, durchlässiges und möglichst frühzeitig ansetzendes Bildungssystem und bedarfsgerechte Qualifizierung nachhaltig zur Fachkräftesicherung beitragen. Im Fokus stehen dabei die bessere Vorbereitung auf die Arbeitswelt, eine Verbesserung der Ausbildungsreife, die gezielte Förderung junger Menschen von der Kindertagesstätte bis zur Hochschule, eine fundierte Berufsorientierung, Ausbildung für alle auf hohem Niveau sowie bessere Ausbildungschancen gerade auch für sogenannte Altbewerberinnen und Altbewerber, benachteiligte Jugendliche und jungen Menschen mit Behinderung. Zudem sind bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote, die verstärkte Weiterbildung von Ungelernten und Geringqualifizierten sowie die Unterstützung des lebensbegleitenden Lernens und der Höherqualifizierung von Bedeutung. Dazu werden auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen geprüft. Darüber hinaus sollte die Umsetzung der KMK-Richtlinie zum Hochschulzugang Berufserfahrener durch ausreichende Hilfen, wie z.B. Brücken ins Studium, berufsbegleitende Studiengänge u. ä. unterstützt werden.

  • dass das Potenzial der Arbeitslosen noch besser genutzt und damit verbunden die Arbeitslosigkeit weiter abgebaut wird. Vermittlungsaktivitäten und Arbeitsmarktpolitik können dazu beitragen, dass Arbeitskräfteangebot und -nachfrage in qualifikatorischer wie auch in regionaler Hinsicht schneller und umfassender zur Deckung gebracht werden. Eine gezielte Weiterbildung und Umschulung, die an den Bedürfnissen der Einzelnen wie den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientiert sind, die Reintegration Arbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt und die Förderung der beruflichen Mobilität sind weitere wichtige Ansatzpunkte. Dazu gehört eine angemessene finanzielle Ausstattung der Arbeitsförderung.

  • dass durch eine bessere berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deren Potenzial für den Arbeitsmarkt erschlossen wird. Dafür wird die Heranführung von Menschen mit Behinderungen an betriebliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze stärker unterstützt.

  • dass die Potenziale einer qualifizierten Zuwanderung und von bereits im Land lebenden
    Menschen mit Migrationshintergrund besser genutzt und gefördert werden. Junge Menschen sollen bei individuellem Bedarf im gesamten Bildungssystem gezielt unterstützt werden. Das künftige Anerkennungsgesetz ist darauf auszurichten, dass ein effizientes und transparentes Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen und -qualifikationen gewährleistet wird. Zugleich soll im Ausland, insbesondere in Europa, verstärkt für Deutschland als Arbeits-, Ausbildungs- und Studienort geworben, bürokratische Hindernisse für Zuwanderung abgebaut und in Deutschland eine Willkommenskultur gefördert werden, die auch in verbesserten, bedarfsorientierten Rahmenbedingungen für die Zuwanderung zum Ausdruck kommt. Für Bundesregierung, Wirtschaft und Gewerkschaften ist es selbstverständlich, dass ausländische Fachkräfte zu gleichen Arbeitsbedingungen und - entgelten beschäftigt werden wie die inländischen. Es muss insgesamt nicht nur gelingen, mehr qualifizierte ausländische Fachkräfte für den Standort Deutschland zu gewinnen, sondern auch ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen eine dauerhafte, rechtlich abgesicherte Perspektive am deutschen Arbeitsmarkt zu bieten.
Bundesregierung, Wirtschaft und Gewerkschaften engagieren sich schon heute in vielfältiger Weise, um die Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland zu gewährleisten. Sie unterstützen die jeweiligen Akteure mit notwendigen Informationen und konkreten Hilfestellungen – im Rahmen von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und anderen Sozialpartnervereinbarungen, rechtlichen Rahmensetzungen, Förderprogrammen und der Bereitstellung von Beratungsinfrastruktur. Tarifliche Arbeits- und Entlohnungsbedingungen tragen zur Sicherung der Fachkräftebasis bei und wirken der Abwanderung von Fachkräften entgegen.

Die Bundesregierung, Wirtschaft und Gewerkschaften werden Schritte zur gemeinsamen Umsetzung der Erklärung ergreifen und den Dialog fortsetzen. Darüber hinaus werden sie ihre jeweiligen Aktivitäten weiter optimieren und dort, wo es notwendig ist, ausbauen – damit Deutschland wettbewerbsfähig und attraktiv bleibt.


Quelle: Gemeinsame Erklärung von Bund, Wirtschaft und Gewerkschaften vom 23. Juni 2011


Hier nnen Sie die aktuelle Broschüre der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung als pdf-Datei herunterladen.

Schlagworte zu diesem Beitrag: Ältere Beschäftigte, Berufliche Weiterbildung, Erwerbslose
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.07.2011