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BIBB-Hauptausschuss empfiehlt Zuordnung der Hochschulreife auf Stufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat am 28.6.2011 "Empfehlungen zur Zuordnung der allgemeinen Hochschulreife im Verhältnis zu Berufsabschlüssen auch im europäischen Vergleich" verabschiedet. Das als "Parlament der Berufsbildung" bezeichnete BIBB-Gremium spricht sich - anders als der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) - dafür aus, die Hochschulreife generell, also die Fachgebundene oder Allgemeine Hochschulreife (AHR) und die Fachhochschulreife, einheitlich dem DQR-Niveau 4 zuzuordnen. Das Qualifikationsniveau der AHR korrespondiere nicht, wie vom KMK-Ausschuss vorgeschlagen, mit den Anforderungen des DQR-Niveau 5: ".eine derartig hohe Zuordnung würde .die Idee des lebenslangen Lernens konterkarieren. Es würde suggeriert, dass mit dem allgemeinbildenden Schulabschluss AHR bereits über 60 Prozent einer möglichen lebenslangen Qualifizierung erreicht sind, obwohl lediglich die Grundlagen für eine berufliche Qualifizierung vorliegen", so der Hauptausschuss.

Im Vergleich zur AHR seien die drei- bzw. dreieinhalbjährigen Berufe aufgrund der hohen Komplexität beruflicher Handlungsfähigkeit mindestens gleichwertig einzuordnen.
Der europäische Vergleich zeige ferner, dass die AHR überwiegend dem Niveau 4 zugeordnet werde - ebenso wie die berufliche Ausbildung. "Eine Zuordnung des AHR auf Niveau 5 des DQR/EQR (Europäischer Qualifikationsrahmen) würde im europäischen Ausland für massive Irritationen sorgen.", so der Hauptausschuss.
Der BIBB-Hauptausschuss appelliert daher - gerichtet insbesondere an die Kultusminister und Ministerpräsidenten der Bundesländer: "Nur wenn die anstehenden Arbeiten im Arbeitskreis DQR im Konsens der relevanten Vertreterinnen und Vertreter der Bildungsbereiche fortgesetzt und deren Arbeitsergebnisse bei den politischen Entscheidungen anerkannt werden, können der EQR und der DQR in der Breite akzeptiert werden."

Insgesamt hat der BIBB-Hauptausschuss auf seiner März-Sitzung 2011 die bisherigen Arbeiten an der Entwicklung des DQR als positiv bewertet und den Akteuren der Berufsbildung empfohlen, sich weiterhin aktiv an dem Erarbeitungsprozess zu beteiligen.
Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dem Ausschuss gehören zu gleichen Teilen Vertreter/-innen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie der Bundesländer und der Bundesregierung an.


Zum Hintergrund:

Mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) wird erstmals ein umfassendes, bildungsbereichsübergreifendes Tableau zur transparenten Darstellung der in Deutschland erworbenen Qualifikationen vorgelegt. Dazu beschreibt der DQR auf acht Niveaus fachliche und personale Kompetenzen, an denen sich die Zuordnung der Qualifikationen orientiert, die in der allgemeinen, der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung erworben werden.

Im Oktober 2006 haben sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusministerkonferenz (KMK) darauf verständigt, gemeinsam einen DQR zu entwickeln und relevante Akteure sowie Fachöffentlichkeit in diesen Prozess einzubinden. Grundlage dieser Entscheidung ist die EU-Empfehlung zur Einrichtung des EQR, der am 23. April 2008 in Kraft trat und in allen EU-Ländern mit Hilfe nationaler Regelungen umgesetzt werden soll. Er bildet als Referenzrahmen für lebenslanges Lernen die Leistungen der jeweiligen nationalen Bildungssysteme auf europäischer Ebene in acht Niveaus ab. Damit dient er dazu, Lernergebnisse aus allen Bildungsbereichen international verständlicher und vergleichbarer zu machen und trägt dazu bei, dass Arbeitnehmer und Lernende ihre Qualifikationen auch über die eigenen Ländergrenzen hinweg nutzen können.

Damit die Ergebnisse des deutschen Bildungssystems EU-weit Anerkennung finden, müssen sie dem EQR angemessen zugeordnet werden können. Dies geschieht über den für Deutschland entwickelten Qualifikationsrahmen.
An dem Entwicklungsprozess waren Vertreter/-innen der Allgemein-, Berufs-, Hochschul- und Erwachsenenbildung beteiligt.

Als Ergebnis liegt nun seit März 2011 ein Rahmen mit acht Niveaus vor, mit Kurzbeschreibungen der mit dem jeweiligen Niveau verbundenen Anforderungen sowie darauf bezogenen differenzierten Beschreibungen von Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit. (www.deutscherqualifikationsrahmen.de)


Die Empfehlung des Hauptausschusses im Wortlaut.


Quelle: Pressemeldung des BIBB vom 29. Juni 2011




Schlagworte zu diesem Beitrag: Lebenslanges Lernen, Deutscher Qualifikationsrahmen
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.06.2011