Grundsätzliches zur Weiterbildung

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Nachqualifizierung An- und Ungelernter in Hessen

Eine Nachqualifizierung ermöglicht es, einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss nachträglich – das heißt nicht im Rahmen einer „normalen“ Erstausbildung – zu erlangen. Interesse an einer Nachqualifizierung haben vor allem Personen ohne Berufsabschluss sowie Personen, die einen vorhandenen Berufsabschluss auf dem Arbeitsmarkt nicht entsprechend verwerten können. Diese „An- und Ungelernten“ erhoffen sich vom nachträglichen Erwerb des Berufsabschlusses eine Verbesserung der Arbeitsmarktposition sowie der beruflichen und sozialen Entwicklungsmöglichkeiten. Aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive können Nachqualifizierungen, die die qualifikationsbedingten Unterschiede zwischen Arbeitsangebot und -nachfrage verringern, zur Fachkräftesicherung beitragen. Daher steht das Thema Nachqualifizierung aktuell stark im Fokus von Wissenschaft und Politik. Ziel der vorliegenden Studie war es, quantitative und qualitative Informationen zur Nachqualifizierungssituation in Hessen bereitzustellen, etwaige Hindernisse für Nachqualifizierungen zu identifizieren und diesbezüglich Handlungsansätze aufzuzeigen.


Der (Bildungs-)Weg zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses

Um einen Berufsabschluss nachträglich erwerben zu können, müssen An- und Ungelernte in der Regel eine Umschulungs- oder eine so genannte Externenprüfung bei den zuständigen Kammern erfolgreich absolvieren. Während einer Umschulungsprüfung eine längerfristige Qualifizierung vorausgeht, können Externe direkt zu einer Abschlussprüfung zugelassen werden. Voraussetzung ist ein Nachweis darüber, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft zu machen, dass die berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde. Zum Schließen etwaiger Praxis- oder Theorielücken bzw. zum Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit können die Interessenten an Lehrgängen bei Bildungsträgern teilnehmen. Die Maßnahmen nehmen – den genannten Anforderungen entsprechend – maximal das Eineinhalbfache der Ausbildungsdauer des zugrundeliegenden Ausbildungsberufs in Anspruch. Kürzere Qualifizierungen sind möglich, wenn nach einer Kompetenzfeststellung – in dieser werden die berufsbezogenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Interessen eines Bewerbers ermittelt – auf beruflichen Kompetenzen der An- und Ungelernten aufgebaut werden kann. Die Kosten von Nachqualifizierungen variieren entsprechend.


Fördermöglichkeiten für Nachqualifizierungen

Die Teilnahme an einer Nachqualifizierung kann durch die Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitsgemeinschaften bzw. ARGEn und die Optionskommunen vor allem im Rahmen des Instruments „Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)“ nach § 77ff. SGB III gefördert werden. Dabei ist eine Beteiligung an den (anerkennungsfähigen) Kosten von bis zu 100 % möglich. Die die Förderung gewährenden Stellen haben allerdings einen Ermessensspielraum, so dass kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Eine Unterstützung wird insbesondere Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden gewährt. Über Sonderprogramme wie „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im Unternehmen (WeGebAU)“ können aber auch (weitere) ausgewählte „Nichtleistungsbezieher“ gefördert werden. Voraussetzung ist, dass das in Anspruch genommene Weiterbildungsangebot selbst sowie dessen Anbieter AZWV-zertifiziert sind (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung).

Auf Bundes- und Landesebene gibt es (weitere) Fördermöglichkeiten bzw. –programme auch zur direkten finanziellen, vor allem aber zur mittelbaren Unterstützung von Nachqualifizierungen. Dazu zählt z. B. das Programm „Perspektive Berufsabschluss“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit der Förderinitiative II „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“. Dieses soll im Zeitraum 2008 bis 2012 den Auf- und Ausbau von Beratungsstrukturen sowie die Entwicklung und Implementierung von Konzepten für eine flexible, modulare und abschlussorientierte Nachqualifizierung in regionalen Projekten – aktuell fünf in Hessen – unterstützen. Auf Landesebene gibt es derzeit kein hinsichtlich dieser Fokussierung auf abschlussorientierte Nachqualifizierungen vergleichbares Förderprogramm. Aus ESF-kofinanzierten Programmen wie z. B. „Verbesserung der Qualität, Information und Transparenz in der beruflichen Bildung (QuIT)“ resultieren jedoch Unterstützungsmöglichkeiten für Nachqualifizierungen.


Potenzielle Nachfrage nach Nachqualifizierungen

Der Kreis der an einer Nachqualifizierung potenziell Interessierten ist weit gefasst und heterogen. Zu ihm zählen Arbeitslose und Beschäftigte, Personen mit abgebrochenem Studium oder abgebrochener Berufsausbildung, Deutsche und Ausländer, Personen mit viel und wenig Berufserfahrung, Junge und Ältere etc. Die amtliche Statistik bildet Umfang und Struktur des Kreises der Interessenten nur unvollständig ab: Es lassen sich lediglich die Personen ohne (anerkannten) Berufsabschluss identifizieren. Über andere Erwachsene, die zwar über einen Ausbildungsabschluss verfügen, die aber trotzdem – z. B. aufgrund mangelnder Verwertbarkeit des vorhandenen Berufsabschlusses – Interesse an einer Nachqualifizierung haben könnten, stehen keine Informationen zur Verfügung. Die Heterogenität des Personenkreises ohne Berufsabschluss wird nur eingeschränkt erfasst. Unter anderem sind Informationen zur Dauer der (einschlägigen) Berufserfahrung oder zu einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss – diese interessieren vor dem Hintergrund der Zulassungsvoraussetzungen zur Externenprüfung – nicht verfügbar.

Laut Mikrozensus verfügen in der für Nachqualifizierungsmaßnahmen relevanten Altersgruppe zwischen 20 bis unter 60 Jahren hessenweit 15 % der Erwerbspersonen, die sich nicht mehr in Ausbildung befinden, weder über einen beruflichen noch über einen akademischen Abschluss. Das sind rund 400 Tsd. Personen. Viele dieser An- und Ungelernten – ca. 60 Tsd. Personen bzw. 15 % – sind erwerbslos. 53 % weisen einen Migrationshintergrund auf, während der Migrantenanteil an den Erwerbspersonen der Altersklasse insgesamt nur 24 % erreicht. Der Ausländeranteil beträgt 34 %, was zum Teil auf eine fehlende Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses zurückgeführt werden kann. Problematisch ist, dass fast zwei Drittel der Erwerbspersonen ohne Berufsabschluss keinen allgemeinbildenden Schulabschluss bzw. nur einen Hauptschulabschluss besitzen. Gerade die schulischen Voraussetzungen sind aber neben den beruflichen und weiteren persönlichen Voraussetzungen entscheidend dafür, dass ein An- und Ungelernter Erfolg versprechend an einer mittel- bis langfristigen Nachqualifizierung teilnehmen kann.

Gemäß Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit haben von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Hessen 11 % keinen Berufsabschluss. Das sind 224 Tsd. Personen. Die meisten von ihnen sind zwischen 40 und 50 Jahre alt. In die Altersklasse 20 bis unter 60 Jahre fallen insgesamt rund 210 Tsd. Personen bzw. 85 %. Der Ausländeranteil liegt bei 23 %, der Frauenanteil bei 47 %. Mit 19 Tsd. Beschäftigten ohne Berufsausbildung weist der Einzelhandel die höchste absolute Zahl auf. Zu den Wirtschaftszweigen, in denen relativ viele An- und Ungelernte tätig sind, zählen die Bereiche Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen (28 % bzw. 2.800 Beschäftigte), Metallerzeugung und -bearbeitung (25 % bzw. 4.500 Beschäftigte), Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (24 % bzw. 7.300 Beschäftigte), die Gastronomie sowie die Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften (jeweils rund 22 % und 10 Tsd. Beschäftigte) und schließlich Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau (21 % bzw. 9.000 Beschäftigte). Regionen mit einem besonders hohen Beschäftigtenanteil ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind der Odenwaldkreis und der Landkreis Marburg-Biedenkopf, was auf die dort vorhandenen hohen Anteile der Wirtschaftszweige Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren bzw. Metallerzeugung und -bearbeitung zurückzuführen sein dürfte. Der Anteil An- und Ungelernter an der sozialversicherungspflichtigen Belegschaft steigt tendenziell mit zunehmender Unternehmensgröße.

Bei der Bundesagentur für Arbeit und den ARGEn sind rund 77 Tsd. Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung registriert. Hinzu kommen schätzungsweise 38 Tsd. Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die bei den zugelassenen kommunalen Trägern arbeitslos gemeldet, aber nicht in der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit erfasst sind. Insgesamt verfügen somit rund 115 Tsd. Arbeitslose in Hessen nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Davon sind knapp die Hälfte Frauen, etwa 40 % besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Ein erheblicher Teil der Arbeitslosen (35 %) ist langzeitarbeitslos, ca. 95 % (annähernd 110 Tsd. Personen) zwischen 20 bis unter 60 Jahre alt.


Angebot und Umsetzung von Nachqualifizierungen in Hessen

Im Rahmen der Studie wurden ca. 200 Weiterbildungsträger in Hessen befragt, bei denen nach Durchsicht der Weiterbildungsdatenbanken „Hessische Weiterbildungsdatenbank“, Kursnet der Bundesagentur für Arbeit und InfoWeb Weiterbildung (IWWB) davon ausgegangen werden konnte, dass sie Nachqualifizierungen durchführen bzw. in den vergangenen Jahren durchgeführt haben. Eine vollständige Übersicht über die Bildungseinrichtungen, die in Hessen Nachqualifizierungen anbieten, ist nicht verfügbar. Ziel der Befragung war, einen Überblick über das Bildungsangebot, den Teilnehmerkreis und den Teilnahmeerfolg zu gewinnen. Darüber hinaus wurden die Bildungseinrichtungen gebeten, Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung und zu Handlungsbedarfen zu äußern. Die Rücklaufquote lag bei rund 50 %. Dabei gaben insgesamt 50 Bildungsstätten an, Nachqualifizierungen anzubieten bzw. angeboten zu haben.

Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass abschlussorientierte Qualifizierungen derzeit in der Regel mittel- bis langfristig in Vollzeitform und für Arbeits- bzw. Erwerbslose angeboten werden. Stark verbreitet sind Lehrgänge in den kaufmännischen und Büroberufen, gefolgt von Verkehrs- und Lagerberufen, sonstigen Dienstleistungsberufen, Metall- und Elektroberufen sowie Hotel- und Gaststättenberufen. Abend- und Wochenendveranstaltungen, die für Erwerbstätige einfacher in Anspruch zu nehmen sind, haben wenig Verbreitung. Personen mit Migrationshintergrund bilden eine wichtige Zielgruppe: 40 % der Einrichtungen gehen davon aus, dass 30 % und mehr der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Migrationshintergrund aufweisen. Der Anteil aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die die betreffenden Lehrgänge abbrechen, liegt für zwei Drittel der befragten Bildungseinrichtungen in Hessen bei maximal 10 %. Etwa jede vierte Bildungseinrichtung verzeichnet allerdings auch höhere Abbruchquoten. Zu den Faktoren, die den erfolgreichen Abschluss einer Nachqualifizierung erschweren, gehören nach Erfahrung der befragten hessischen Bildungseinrichtungen insbesondere Finanzierungs- und Lernschwierigkeiten, die familiäre Situation, eine mangelnde schulische Vorbildung sowie gegebenenfalls ein mangelndes Sprachverständnis bzw. unzureichende Deutschkenntnisse der teilnehmenden Personen. Zwei Drittel der Einrichtungen geben an, dass alle ihre Nachqualifizierungsmaßnahmen nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung zertifiziert sind. Mit Blick auf die nächsten fünf Jahre erwartet knapp die Hälfte der Bildungseinrichtungen eine zunehmende Nachfrage nach Nachqualifizierungen, 38 % eine konstante Nachfrage und 16 % eine Nachfrageverringerung.

Im Jahr 2009 nahmen gemäß Prüfungsstatistik hessenweit 2.662 Personen an einer Externen- bzw. Umschulungsprüfung teil. Der Anteil dieser Prüfungen an allen Prüfungsteilnahmen lag bei rund 7 %. Durchgeführt wurden sie zu etwa 85 % im Bereich Industrie und Handel, in dem jährlich „nur“ ca. 60 % der Ausbildungsverträge geschlossen werden. Deutlich unterproportional ist vor diesem Hintergrund die Beteiligung des Handwerks, in dem ca. 25 % der Ausbildungsverträge abgeschlossen, aber nur ca. 7 % der Nachqualifizierungen durchgeführt wurden. Mit Abstand die meisten Prüfungen erfolgten im kaufmännischen Bereich, darunter vor allem in den Berufen Bürokaufmann/-frau sowie Kaufmann/-frau im Einzelhandel.

Vor dem Hintergrund des großen Kreises potenzieller Interessenten fällt die Zahl der Prüfungen bzw. erfolgten Nachqualifizierungen gering aus. Allerdings befindet sich die Entwicklung des Marktes für Nachqualifizierungen noch in den Anfängen. Nachqualifizierungen stehen insbesondere seit 2008 im Fokus zahlreicher Untersuchungen. Diese haben bereits zur Initiierung verschiedener Programme und Initiativen geführt. Da die Entwicklung von Nachqualifizierungsmaßnahmen Zeit in Anspruch nimmt und es dauert, bis die verschiedenen Maßnahmen ihre Wirkungen entfalten und sich Lerneffekte einstellen, können sich die Initiativen und Verbesserungen der Rahmenbedingungen in den zuvor dargestellten Zahlen noch nicht vollständig widerspiegeln. Zudem sind die im Rahmen der Studie identifizierten und im Folgenden entlang des Wegs hin zu einer Nachqualifizierung aufgezeigten wesentlichen Handlungsbedarfe vor einem sich stetig verändernden Hintergrund zu betrachten.


Hemmnisse bzw. Handlungsbedarfe im Bereich Nachqualifizierung

Sowohl die Erhebung bei den Weiterbildungseinrichtungen als auch die im Rahmen der Studie durchgeführten Expertengespräche zeigen Hemmnisse und Handlungsfelder des Instrumentes Nachqualifizierung auf. So ist häufig die Möglichkeit, einen Berufsabschluss nachträglich erwerben zu können, den An- und Ungelernten nach Meinung der Experten nicht bekannt. Insbesondere arbeitslose An- und Ungelernte zeigen teilweise kein Interesse an einer Nachqualifizierung, weil deren Nutzen für sie ungewiss ist. Auch die Erwartung, in absehbarer Zeit ein neues Beschäftigungsverhältnis aufnehmen zu können, kann bei ihnen das Interesse an einer längerfristigen Nachqualifizierung hemmen. Beschäftigten An- und Ungelernten wiederum ist nach Ansicht der Experten häufig nicht bewusst, dass ein fehlender Berufsabschluss die Arbeitsmarktposition zukünftig verschlechtern bzw. der Erwerb eines solchen die Arbeitsmarktposition zukünftig verbessern dürfte, wenn die Anforderungen auch im Bereich einfacher Tätigkeiten steigen.

Haben die An- und Ungelernten das Interesse an einer Nachqualifizierung entwickelt, verhindern häufig noch unzureichende Beratungsstrukturen die Teilnahme an einer Nachqualifizierung. Nach Ansicht der Experten fehlt eine zentrale Stelle bzw. ein – angesichts der Komplexität der Fragestellungen erforderliches – Netzwerk vor Ort, das für die Beratung aller An- und Ungelernten zuständig ist und das darüber aufklären kann, welcher Beruf aufgrund einer eventuell vorhandenen Berufserfahrung in Frage kommt bzw. welche Lücken wo und wie in welcher Zeit, mit welchen Kosten und welchen Finanzierungsmöglichkeiten geschlossen werden können. Die bestehenden Beratungseinrichtungen – z. B. die der Agenturen für Arbeit bzw. der Grundsicherungsstellen, die hessischen Qualifizierungsberatungsstellen oder die Kammern – sind für einige An- und Ungelernte nicht (primär) zuständig und für diese Aufgaben personell und finanziell unzureichend ausgestattet. Kompetenzfeststellungsverfahren werden häufig nur individuell und unsystematisch durchgeführt. Hinzu kommt, dass die beratenden Stellen teilweise nicht über eventuell nutzbare Bildungsangebote aufklären können, weil diese nur unzureichend in den verfügbaren Datenbanken ausgewiesen werden.

Nach einer erfolgreichen Kompetenzfeststellung und Beratung mangelt es häufig an einem passgenauen Bildungsangebot. Zum Teil fehlen entsprechende Nachqualifizierungsmaßnahmen ganz, weil die potenziellen Anbieter Nachqualifizierungen noch nicht als (zukunftsfähigen) Markt ansehen. Die Entwicklung und Durchführung der Qualifizierungen lohnt sich für sie nicht, weil die erwarteten Teilnehmerzahlen an den Kursen zu gering sind. Die Heterogenität des Personenkreises – diese erfordert eine Differenzierung des Angebots z. B. nach Beruf und Sprachvoraussetzungen – erschwert das Erreichen der benötigten Mindestteilnehmerzahlen. Nur in Ausnahmefällen finden bisher insbesondere kleine und mittlere Betriebe bzw. die dort Beschäftigten regional und berufsspezifisch zusammen, um eine Nachfrage zu organisieren und zu kommunizieren. Zugleich sind Kooperationen zwischen Bildungsträgern noch eher selten. Bereits bestehende Angebote der beruflichen Schulen, die vor allem theoretische Berufsinhalte vermitteln, und auch der überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks, die wiederum eher praxisorientiert sind, werden für Nachqualifizierungen nur in Ausnahmefällen genutzt. Hinderlich ist, dass eine geförderte Teilnahme an den Lehrgängen in diesen Einrichtungen – u. a. aufgrund häufig fehlender AZWV-Zertifizierung – problematisch ist. Zudem unterscheidet sich das typische Klientel dieser Einrichtungen z. B. hinsichtlich der Altersstruktur von dem für Nachqualifizierungen in Frage kommenden Personenkreis. Im Zuge des demografischen Wandels dürften allerdings sowohl in den Berufsschulen als auch überbetrieblichen Bildungsstätten in den kommenden Jahren Kapazitäten frei werden, die verstärkt für Nachqualifizierungen eingesetzt werden könnten.

Die für einige Berufe bereits entwickelten Nachqualifizierungsangebote sind derzeit noch selten in dem Sinne ideal modularisiert, dass die An- und Ungelernten an berufliche Erfahrungen sowie informell erworbene Kompetenzen anknüpfen, die Qualifizierungen unterbrechen und später fortführen sowie letztlich eine Nachqualifizierung flexibel in möglichst kurzer Zeit absolvieren können. Dies trifft sowohl auf die nach Landesrecht geregelten Ausbildungsberufe, aber auch auf die Mehrheit der nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) geregelten zu. Häufig sind die bisher verwendeten „Module“ eher als Ausbildungsabschnitte zu bezeichnen, da sie nacheinander zu absolvieren sind.

Ein Grund für das geringe Angebot an modularen Nachqualifizierungen bestand bisher auch in der mangelnden Akzeptanz der bereits entwickelten Konzeptionen seitens der in Hessen für die Prüfungen bzw. Prüfungszulassung zuständigen Stellen. Diese wird mit der fehlenden Rechtssicherheit und Flexibilität bei der Anwendung der Konzepte begründet. Für die Ausbildungsberufe ihres Zuständigkeitsbereichs haben sich die beiden großen hessischen Kammern IHK und HWK im Jahr 2010 darauf verständigt, bei Nachqualifizierungen hauptsächlich so genannte „betriebliche Qualifizierungsbausteine“ zu akzeptieren. Dieses von den Kammern eigens entwickelte Konzept sieht vor, dass je Qualifizierungsbaustein mindestens 60 % der Qualifizierungszeit auf Tätigkeiten entfallen sollen, die in geeigneten Betrieben der Wirtschaft oder vergleichbaren Einrichtungen vermittelt werden. Dies soll sicherstellen, dass die An- und Ungelernten eine zur dualen Ausbildung vergleichbare Qualifizierung durchlaufen bzw. vergleichbare berufliche Kompetenzen erwerben, auch um eine Entwertung der im Rahmen einer dualen Ausbildung erworbenen Abschlüsse zu verhindern. Die neuen Anforderungen an die Module erscheinen allerdings vor dem Hintergrund hoch, dass sich die Gewinnung von Unternehmen für Nachqualifizierungen insbesondere arbeitsloser und auch in fremden Betrieben beschäftigter An- und Ungelernter als problematisch erwiesen hat. Gleichzeitig setzen die Anforderungen der Kammern auch einer Nutzung von e-learning-Konzepten bei mittel- bis langfristigen Qualifizierungen Grenzen.

Die finanzielle Unterstützung mit öffentlichen Mitteln wird – sowohl im Vorfeld der eigentlichen Nachqualifizierung (z. B. bei der Kompetenzfeststellung oder Anerkennung bzw. Bewertung ausländischer Abschlüsse) als auch in ihrem Verlauf – von den befragten Experten und Weiterbildungsbildungsträgern als unverzichtbar angesehen, um vielen An- und Ungelernten sowie kleinen und mittleren Unternehmen mit begrenzten Kapazitäten die Teilnahme an einer Nachqualifizierung zu ermöglichen. An den gegenwärtigen Fördermöglichkeiten werden allerdings sowohl Höhe als auch Struktur kritisiert. Die Gewährung der Unterstützung – diese kann hauptsächlich auf Basis des Sozialgesetzbuches erfolgen – liegt regelmäßig im Ermessen der zuständigen Stellen, deren Ziel primär die möglichst schnelle Vermittlung in Arbeit darstellt. Zudem erfolgt die Förderung nur indirekt über die Finanzierung der Kurse, sie ist auf ausgewählte Personengruppen beschränkt und letztlich von der finanziellen Ausstattung der Programme abhängig. Die bei einigen An- und Ungelernten im Rahmen der Lehrgänge entstehenden Kosten werden durch die Programme zum Teil unzureichend gedeckt, um wirksame Anreize für Nachqualifizierungen zu setzen. Insbesondere Kosten für Lernbegleitung und sozialpädagogische Begleitung sowie z. B. für so genannte weiterbildungsbegleitende Hilfen, die für einige An- und Ungelernte, insbesondere die mit Migrationshintergrund, als unverzichtbar angesehen werden, sind in der Regel (noch) nicht Gegenstand der Förderung.

Die für eine Förderung über das SGB in der Regel erforderliche AZWV-Zertifizierung der Maßnahmen erweist sich ebenfalls teilweise als hinderlich. Sie nimmt aus betrieblicher Perspektive zu viel Zeit in Anspruch (mindestens ca. vier Monate). Zudem erhöhen die Zertifizierungskosten die erforderliche Mindestteilnehmerzahl, ab der sich die Entwicklung und Durchführung eines Kurses für Bildungsträger rechnet. Der Verknüpfung von Bundes- mit Landes- und ESF-Mitteln sind aufgrund der Anforderungen ebenfalls Grenzen gesetzt.

Darüber hinaus erschweren einige Vorschriften der Förderung bzw. der Programme – wie z. B. die, dass die Weiterbildung von Beschäftigten während betriebsüblicher Arbeitszeiten stattfinden soll – sowie die stetige Veränderung der Förderrichtlinien das Gewinnen von Beschäftigten und von Betrieben. Zwar können an förderfähigen FbW-Maßnahmen grundsätzlich sowohl Beschäftigte als auch Arbeitslose nach SGB II bzw. SGB III teilnehmen. Allerdings kann es am Übergang der Arbeitslosen von einem Rechtskreis in den anderen zu Finanzierungsproblemen kommen, die mittel- bis langfristige Qualifizierungen erschweren. Hier wird derzeit seitens der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Grundsicherungsstellen bereits an Lösungen gearbeitet.

Wenn eine Kompetenzfeststellung und die darauf aufbauende Nachqualifizierung im Vorfeld mit der zuständigen Kammer abgestimmt wurden, ist zu erwarten, dass ein Externer nach dem erfolgreichen Absolvieren der Lehrgänge zur Abschlussprüfung zugelassen wird. Anders gestaltet es sich, wenn ein Interessent bei der Zulassung erstmals mit der Kammer in Kontakt tritt und diese seine eventuell informell erworbenen Kompetenzen akzeptieren bzw. feststellen und bewerten muss. Die Experten sehen einen gewissen Ermessensspielraum der zuständigen Stellen, der es An- und Ungelernten erschweren kann, die Zulassung bzw. letztlich durch die Prüfung einen Abschluss zu erhalten. Zum Teil wird die Zulassung zu Externenprüfungen restriktiv gehandhabt, weil die zuständigen Stellen ein zu geringes Qualifikationsniveau bei den An- und Ungelernten erwarten. Als Reaktion wurde z. B. im Rahmen des Bundesprogramms Perspektive Berufsabschluss ein Begleitprojekt angestoßen, das die regionalen Vorhaben bei Fragen der Zulassung zur Externenprüfung unterstützen soll und das letztlich darauf abzielt, Standards im Bereich der Zulassung zur Externenprüfung zu entwickeln und zu transferieren.

Viele Ausländer mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss zählen deshalb zu den An- und Ungelernten, weil ihrem Abschluss in Deutschland die Anerkennung fehlt. Dieser Personenkreis bietet – mit der Maßgabe, dass die im Rahmen einer dualen Berufsausbildung erworbenen deutschen Berufsabschlüsse nicht entwertet werden dürfen – insofern ein hohes Potenzial für Nachqualifizierungen, weil eine Anerkennung des Abschlusses oder zumindest von Teilqualifikationen den kurz bzw. mittelfristigen Erwerb eines Abschlusses ermöglicht. Zwar führen die für einen Beruf jeweils zuständigen Stellen – in der Regel die Kammern – grundsätzlich so genannte „Anerkennungsverfahren“ durch, in denen die ausländischen Qualifikationen bewertet werden und die – in Ausnahmefällen – mit einer vollständigen Anerkennung ohne Auflagen abschließen können. Allerdings sind die Interessenten und auch die die Verfahren durchführenden Stellen mit vielfältigen Problemen konfrontiert: Die anerkennende Stelle stellt es vor große Herausforderungen, ausländische Bildungsgänge bzw. Zeugnisse vor dem Hintergrund eines „vergleichbaren“ deutschen Bildungsgangs zu bewerten. In einem Eckpunktepapier hat die Bundesregierung im Dezember 2009 zudem festgestellt, dass die bisherige Praxis durch eine große Unübersichtlichkeit hinsichtlich der Verfahren sowie der dafür zuständigen Stellen geprägt ist. Darüber hinaus haben nur ausgewählte Personengruppen Anspruch auf eine Anerkennung bzw. Bewertung ihrer Qualifikationen, für die zudem einheitliche Kriterien fehlen.


Handlungsansätze im Bereich Nachqualifizierung

Die dargestellten Hemmnisse für die Umsetzung von Nachqualifizierungen sind in der Regel nicht hessenspezifisch. Trotzdem bieten sich den in Hessen an Nachqualifizierungen beteiligten Institutionen und Personengruppen Handlungsoptionen, um zur Fachkräftesicherung aber auch vor dem Hintergrund sozialer Gesichtspunkte die Rahmenbedingungen für Nachqualifizierungen zu verbessern. Diese lassen sich zusammenfassend vor allem den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Kompetenzfeststellung, Bereitstellung von zielgruppenadäquaten Bildungsangeboten sowie finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten (einschließlich weiterbildungsbegleitender Hilfen) zuordnen. Ihre Umsetzung erfordert in der Regel die Kooperation der beteiligten Personengruppen bzw. Institutionen. Das Land Hessen ist vor allem als Impulsgeber und Moderator gefordert.

Um den in Frage kommenden Personenkreis für Nachqualifizierungen zu sensibilisieren, sind gezielte Ansprachen beispielsweise über Interessensverbände (z. B. Frauen- oder Migrantenorganisationen), Branchenverbände, Arbeitgeber, Gewerkschaften und Betriebsräte oder die für die Vermittlung in Arbeit bzw. die Grundsicherung zuständigen Stellen wünschenswert. Der Bekanntheitsgrad des Instruments Externenprüfung kann zudem durch eine von den verschiedenen am Nachqualifizierungsprozess beteiligten Institutionen, Verbänden, Gewerkschaften und Interessensvertretern mitgetragene öffentlichkeitswirksame Kampagne gesteigert werden.

Für alle An- und Ungelernten und auch für Betriebe sollten individuelle Beratungsmöglichkeiten zum Thema Nachqualifizierung gewährleistet sein. In die vorhandenen Lücken stoßen aktuell u. a. die insgesamt fünf hessischen Projekte im Rahmen des Bundesprogramms Perspektive Berufsabschluss, deren Arbeiten und Erfahrungen in der Netzwerkarbeit bei der Gestaltung zukünftiger Initiativen berücksichtigt werden können. Erforderlich ist die Sicherstellung ausreichender personeller Kapazitäten der beratenden Stellen, die Schulung der Berater/innen bzgl. des Themas Nachqualifizierung und im Umgang mit dem betreffenden Personenkreis, die Klärung von institutionellen Zuständigkeiten und deren Kommunikation sowie die Zusammenarbeit und Vernetzung der verschiedenen regionalen Akteure. Zur Identifikation des regionalen Bedarfs und des Potenzials für Nachqualifizierungen sind darüber hinaus eine Verbesserung der empirischen Informationsgrundlagen in der amtlichen Statistik und ein regionaler Austausch der Akteure wünschenswert. Um praxisorientierte Bildungsarbeit zu ermöglichen, können Betriebe gezielt angesprochen werden, aber auch (weitere) über- und außerbetriebliche Lösungen geprüft werden. Für einzelne Regionen stellt auch die Einrichtung einer zentralen Nachqualifizierungseinrichtung, in der die Beratungs- und Bildungsdienstleistungen gebündelt werden, und somit eine institutionelle Verankerung von Nachqualifizierung eine Option dar.

Um den Bildungsanbietern eine Planungsgrundlage für die Angebotsbereitstellung zu geben und An- und Ungelernte wie Betriebe für Nachqualifizierungsmaßnahmen zu gewinnen, wäre eine dauerhaft gesicherte, transparente Finanzierung der Teilnahme an Maßnahmen und eine Verstetigung der Förderung wünschenswert. Für An- und Ungelernte, die auf eine Nachqualifizierung flankierende Angebote wie z. B. weiterbildungsbegleitende Hilfen, Mentoring, sozialpädagogische Begleitung angewiesen sind, können die Fördermöglichkeiten diesbezüglich verbessert werden. Grundsätzlich sollte sich eine etwaige Förderung des Landes im Bereich Nachqualifizierung nach Ansicht verschiedener Expertinnen und Experten darauf konzentrieren, die verschiedenen Bundesprogramme zu ergänzen, und sich nicht als Alternative zu anderen Programmen verstehen.

Zur Unterstützung der An- und Ungelernten sowie der zuständigen Stellen hinsichtlich der Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse wurden bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen. Für 2011 plant die Bundesregierung die Verabschiedung eines „Anerkennungsgesetzes“. Der Gesetzesentwurf sieht derzeit vor, dass jede zugewanderte Person einen Rechtsanspruch auf die Prüfung eines Anerkennungsantrags innerhalb von drei Monaten und die Möglichkeit auf eine Teilanerkennung der Qualifikationen erhält. Darüber hinaus ist geplant, dass in den Verfahren zukünftig jeweils die wesentlichen Lücken und der (eventuelle) Anpassungsqualifizierungsbedarf ermittelt und dokumentiert werden. Wo sich eine Auslandsqualifikation als nicht gleichwertig erweist, sollen die Antragsteller über die verschiedenen Nachqualifizierungsmaßnahmen informiert und beraten werden. Das geplante Gesetz sieht somit zahlreiche Verpflichtungen für die anerkennenden Stellen vor, die – angesichts des hohen Ausländeranteils in Hessen – mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand einhergehen könnten. Zwar sind im Zuge der Verpflichtung der Kammern bereits weitere Unterstützungen auf Bundesebene vorgesehen. Eventuell zeigt sich aber nach der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes weiterer Handlungsbedarf, der kooperativ von Land und Kammern identifiziert und bewältigt werden kann.

Nachqualifizierungen können präventiv wirkende Ansätze zur Vermeidung von Ausbildungslosigkeit ergänzen und stellen damit ‚ein’ Instrument zur Fachkräftesicherung dar. Viele An- und Ungelernte müssen jedoch lange und kostenintensive Bildungswege absolvieren, um ihre Arbeitsmarktchancen verbessern und den Status einer „Fachkraft“ erlangen zu können. Für diese Qualifizierungen gelten häufig die gleichen schulischen Zugangsvoraussetzungen wie für eine konventionelle Ausbildung, was die Teilnahme angesichts des zum Teil niedrigen Bildungsniveaus vieler An- und Ungelernter zusätzlich erschwert. Hinzu kommt, dass einige An- und Ungelernte zum Erwerb der Zulassungsvoraussetzungen der Externenprüfung Praxiserfahrungen in gleich mehreren Betrieben sammeln müssten. Der Bereitschaft der Betriebe zur Unterstützung von Nachqualifizierungen arbeitsloser und betriebsfremder Personen dürften aber letztlich angesichts knapper Kapazitäten und zum Schutz von Betriebsinterna Grenzen gesetzt sein.

Nur bei Personen mit entsprechender Berufserfahrung und/oder Zugewanderten mit einem in Ausland erworbenen Berufsabschluss ist zu erwarten, dass diese über die Anerkennung erworbener Kompetenzen kurz- bis mittelfristig diesen Status erlangen können. Das Spektrum möglicher Berufsabschlüsse beschränkt sich dann auf Bereiche, in denen bereits Kompetenzen vorliegen. Ein Potenzial für kurz- bis mittelfristige Nachqualifizierungen gibt es daher in bestimmten Bereichen und für bestimmte Personengruppen. Zu den Bereichen mit besonderem Potenzial für Nachqualifizierungen zählen die Experten z. B. die Alten- und Krankenpflege sowie die Gastronomie.


Quelle: Nachqualifizierung An- und Ungelernter in Hessen, HA Hessen Agentur GmbH, Report Nr. 804, Wiesbaden 2011


Die vollständige Studie zur Nachqualifizierung An- und Ungelernter in Hessen können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.

Schlagworte zu diesem Beitrag: Ausbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 07.10.2011