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Anhörung zur Instrumentenreform im Bundestag

Qualifizierung und berufliche Weiterbildung sind Kerninstrumente der Arbeitsmarktpolitik

Qualifizierung und berufliche Weiterbildung gehörten zu den Kerninstrumenten der Arbeitsförderung. Nachdem Ende der 1990 Jahre und Anfang 2000 mehrere Studien die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) als wirkungslos oder gar nachteilig für die Beschäftigungschancen der Teilnehmenden eingeschätzt hätten, steuerte die Arbeitsmarktpolitik „mit der Reduzierung von FbW auf eine Ermessensleistung (1997), der Einführung von Bildungsgutscheinen (2004) und der Abschaffung des Unterhaltsgeldes
(2005) einen restriktiven Kurs.“ Neuere Untersuchungen hätten dagegen nachgewiesen, das längerfristige und „insbesondere auf berufliche Abschlüsse zielende Maßnahmen in mittelfristiger Betrachtung durchaus positive Effekte haben.“ In der Arbeitsmarktpolitik hätten die neuen Befunde jedoch keine Änderung der Politik bewirkt.

Der Trend zu kurzfristigen Maßnahmen setze sich weiter fort. Bei den geförderten Maßnahme im Bereich des SGB II nimmt die berufliche Weiterbildung mit 12,1 Prozent des Bestands an Teilnehmenden in 2009 nur einen mittleren Platz ein.

Seit 2003 ist der Zugang zu FbW-Maßnahmen durch Bildungsgutscheine geregelt. Die Menge der eingelösten Bildungsgutscheine scheint hier weniger ein Problem darzustellen. „Differenziertere Analysen decken jedoch signifikante Selektivitäten zum Nachteil derjenigen Gruppen auf, die am ehesten einen Nachholbedarf an beruflicher Qualifizierung haben.“ Die Selektion finde sowohl bei der Ausgabe als auch bei der Einlösung von Bildungsgutscheinen statt. „Die Zugehörigkeit zum Rechtskreis des SGB II hat einen eigenständigen negativen Effekt auf die Einlösewahrscheinlichkeit, unabhängig vom Qualifikationsniveau.“ Allerdings lasse die Datenlage keine gesicherte Aussage darüber zu, ob das Verfahren selbst die negative Selektion verstärkt.

„Angesichts des Fachkräftemangels ist es dringend erforderlich, die auf Abschlüsse bezogene berufliche Weiterbildung wieder auszubauen“, so Prof. Knuth. Dabei müssten besonders Angebote für bildungsferne Personengruppen entwickelt werden. Gerade bei Menschen mit Migrationshintergrund sollte überlegt werden, ob das „Verkürzungsgebots“ bei Umschulungen zumindest teilweise ausgesetzt werde sollte. Wenn z. b. jüngeren Zuwanderern durch eine abschlussbezogene Weiterbildung der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ermöglicht werden soll, ist das Erlernen der deutschen Sprache zwingend geboten. Ein beruflicher Abschluss sei dann in der Regel nicht in 2 Jahren zu erreichen.

Wichtig für den Erfolg von beruflicher Weiterbildung ist die Nähe zum betrieblichen Alltag. Die gegenwärtig bestehende Beschränkung von „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ au 4 Wochen soll offensichtlich Mitnahmeeffekte der Betriebe verhindern. „Hierzu gäbe es jedoch auch andere Möglichkeiten. In Flandern (Belgien) beispielsweise zahlen Betriebe während eines derartigen Betriebspraktikums von Arbeitslosen, deren Lohnersatzleistung weiter gezahlt wird, eine entsprechende Gebühr an die Arbeitsverwaltung, die sich an der Differenz zwischen Lohn und durchschnittlicher Lohnersatzleistung orientiert. So soll verhindert werden, dass Betriebe Praktika zur Senkung ihrer Arbeitskosten nutzen. Nachgewiesene Qualifizierungsaufwendungen können auf diese Gebühr angerechnet werden.“ Mit solchen Modellen wäre es möglich, ohne Gefahr von Mitnahmeeffekten solche erfolgreichen Maßnahmen auf bis zu drei Monate auszudehnen.

„Die derzeitige Trennung zwischen ‚Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung‘ mit ihrer Beschränkung der Vermittlung von beruflichen Kenntnissen auf acht Wochen einerseits und der Förderung der beruflichen Weiterbildung ist künstlich. Ein Gesetzentwurf, der angeblich auf die Stärkung der dezentralen Entscheidungskompetenz zielt, könnte derartige Festlegungen aufheben.“



Den vollständigen Materialband zur Anhörung können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.09.2011