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Auswirkungen der Kürzung der Eingliederungstitel nach SGB II in Bremen

Die Fraktion DIE LINKE hat die folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet:

Im Land Bremen wird seit vielen Jahren öffentlich geförderte Beschäftigung verstärkt in sozial benachteiligten Stadtteilen eingesetzt. Damit wurden mehr echte Arbeitsverhältnisse auf dem Zweiten Arbeitsmarkt geschaffen statt „Ein-Euro-Jobs“. So sollte Erwerbslosen nicht nur die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtert werden. Idee war auch, „in den Quartieren Produkte und Dienstleistungen anzubieten und die Lebenssituation der Menschen vor Ort zu verbessern. Arbeitsförderung wurde also direkt mit sozialer Stadtpolitik verknüpft.“ Auf diesem Wege wurden Projekte unterstützt, die den sozialen Zusammenhang verbessern sollten. „Dieser ;Bremer Weg‘ hat bislang Arbeitsmarkt-, Sozial- und Strukturpolitik geschickt miteinander verknüpft. Doch von diesem weg droht Bremen sich nun zu verabschieden“, heißt es in einer Stellungnahme der Arbeitnehmerkammer.

Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitsförderung Mit der sogenannten Instrumentenreform der Bundesregierung sollen bis zum Jahr 2014 169 Milliarden Euro in der Arbeitsmarktpolitik „eingespart“ werden – auf Kosten der Förderung zur Schaffung echter Arbeitsverhältnisse auf dem Zweiten Arbeitsmarkt. Durch dieses Kürzungspaket mit seiner drastischen Reduzierung der Eingliederungstitel werden auch in Bremen die Möglichkeiten für eine aktive Arbeitsmarktpolitik erheblich eingeschränkt. Wie aus dem soeben vorgestellten „Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2012“ des Jobcenters Bremen hervorgeht, werden die Mittelkürzungen der Bundesregierung derzeit mit -15 Prozent veranschlagt. So stehen dem Jobcenter für das Haushaltsjahr 2012 nur noch ca. 45 Mio. Euro an Ausgabemitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zur Verfügung (Vergleich 2011 mit 52,55 Mio.). Auf der anderen Seite schlägt das Verwaltungskostenbudget mit rund 43 Millionen zu Buche.


Vorbemerkungen:

Bei den Fragen wird davon ausgegangen, dass sie sich jeweils auf den Bereich Bremen-Stadt beziehen, da Zahlen jeweils aus dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Bremen genannt werden. Die Antworten beziehen sich daher – soweit nicht anders ausgewiesen - auf Bremen-Stadt. Die Antworten wurden mit der ZGF und dem Jobcenter Bremen abgestimmt.

Soweit sich die Fragen auf den Bereich der Maßnahmen in Form von Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (AGH-MAE bzw. In-Jobs) beziehen, wird darauf hingewiesen, dass in Bremen-Stadt bestehende AGH-MAE zunächst bis September 2012 (unter 25- jährige) bzw. Januar 2013 (über 25jährige) verlängert wurden.


Zu Frage 1 a.

Wie beurteilt der Senat die Auswirkungen der Senkung des Eingliederungstitels auf die Arbeitsmarktsituation im Bundesland Bremen und insbesondere hinsichtlich des ‚Bremer Wegs‘ in der Ausgestaltung der Arbeitsförderung?



Die Kürzungen des Eingliederungstitels entsprechen nicht dem Rückgang der erwerbsfähigen SGB II-Leistungsberechtigten, sondern sind deutlich höher. Dadurch wird der arbeitsfördernde Handlungsspielraum der Jobcenter deutlich herabgesetzt. Eine ausgewogene Strategie, die sowohl vorhandene Chancen auf Integration in Beschäftigung für arbeitsmarktnähere Zielgruppen nutzt als auch an der Förderung arbeitsmarktfernerer Zielgruppen mit dem Ziel von Integrationsfortschritten festhält, wird immer schwieriger zu realisieren. Bei deutlich verringertem Mitteleinsatz versuchen jedoch die Jobcenter in beiden Städten des Landes den unterschiedlichen arbeitsmarktpolitischen Anforderungen gerecht zu werden.


Zu Fragen 1 b. und 1 c:

Wird es weiterhin bei der Netzwerkstruktur bleiben, und wenn ja, in welcher Form?

Wie beurteilt der Senat die Folgen der Instrumentenreform für die sozialraumorientierte, sozial integrative Beschäftigungsförderung insgesamt?



Die bisher bestehenden regionalen Netzwerke für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Maßnahmen in Form von Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (AGH-MAE bzw. In-Jobs) sollen auch weiter erhalten bleiben. Koordinierende Aufgaben werden jedoch nach der Instrumentenreform nicht mehr durch die Jobcenter gefördert. Die durch die Bundeskürzungen im Eingliederungstitel erforderlichen deutlichen Reduzierungen von geförderten Plätzen in der Beschäftigungsförderung sollen vermieden werden. Daher werden regionale Netze für AGH-MAE hinsichtlich der Maßnahmenkostenpauschale ab April 2012 aus Mitteln des ESF gefördert und dadurch eine höhere Platzzahl und der Erhalt der Netzwerkstrukturen gewährleistet. Es ist geplant, diese Förderung auch für 2013 zu ermöglichen; die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen soll in ihrer Sitzung im Juni 2012 mit der Planung der Beschäftigungsförderung ab 2013 befasst werden.

Thematische Netzwerke1 für AGH-MAE werden bis Januar 2013 durch das Jobcenter gefördert. Bei einer Neubewilligung ab 2013 sind koordinierende Tätigkeiten nicht mehr durch das Jobcenter förderbar.

Die Instrumentenreform wird erhebliche Folgen für die Beschäftigungsförderung haben: Bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führt die künftige Absenkung der Förderung auf maximal 75% der Lohnkosten zu einer erheblichen finanziellen Belastung der arbeitsmarktpolitischen Dienstleister, die aus diesem Grunde vom Einsatz des Instrumentes in großem Umfang Abstand nehmen müssen. Für die AGH-MAE wird das künftige Auseinanderfallen von Beschäftigung einerseits und Aktivierung, Integrationsbegleitung und Qualifizierung andererseits zu erheblichen Problemen führen, zumal die Bedingungen für Aktivierungsmaßnahmen bislang noch nicht letztlich geklärt sind. Daher wird begrüßt, dass das Jobcenter Bremen sich zunächst zu einer – im ersten Quartal 2012 noch möglichen - Verlängerung von Maßnahmen (überwiegend bis zum 31.01.2013) entschieden hat, um für die künftigen Planungen Zeit zu gewinnen und die Planungen unter klaren Bedingungen umzusetzen. Während dieser Verlängerungsphase ist eine inhaltliche Änderung der Arbeit in den AGH-MAE noch nicht erforderlich.


Zu Fragen 2.1. a. bis d.

Aus der Aktuellen Planung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente geht weiter hervor, dass auch die „integrationsorientierten Förderungen“ um rund 2,2 Mio. auf 14 Mio. Euro gekürzt werden und nur noch mit (…) 7.360 Eintritten geplant wird. Schwerpunktmäßig sind von diesen Kürzungen Gruppenmaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung betroffen.

a. Welche Maßnahmen sind von diesen Kürzungen konkret betroffen? (Art der Maßnahme / des Projekts, Maßnahmeträger)

b. Wie viele Personen sind von diesen Kürzungen insgesamt betroffen?

c. Worin bestand/besteht der Nutzen der Maßnahmen für die TeilnehmerInnen?
Welcher Beitrag zur Qualifizierung wurde /wird jeweils geleistet?

d. Wie viele Langzeiterwerbslose konnten in diesem Bereich durch die jeweilige Maßnahme in den Ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden?



2011 wurden von den geplanten Eintritten insgesamt ca. 5.700 in Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen realisiert. Damit wurden ca. 2.160 Eintritte weniger realisiert als geplant. In 2012 erfolgt eine Anpassung der Überkapazitäten an den realen Bedarf. Folgende drei Bereiche sind betroffen:
  • Wesentlicher Grund für die Unterschreitung der Planungen in 2011 war die Nichtinanspruchnahme eines 2-3-stündigen Infotags (Starter-Maßnahme): Hier waren 2.500 Teilnahmen geplant, tatsächlich wurden ca. 600 Teilnahmen realisiert.
    Träger war das HAW Ausbildungszentrum für Handel und Wirtschaft GmbH, Hannover. Inhaltlich sollte ein Überblick über den aktuellen Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt gegeben werden, Möglichkeiten der Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzsuche erläutert werden, Informationen zu Bewerbungsmodalitäten und Informationen über Rechte und Pflichten im SGB vermittelt werden.

  • Geplant ist die Verringerung der Zuweisung in eine Maßnahme der Ganzheitlichen Integrationsleistung (GanzIl), bei der als zweitrangiges Ziel die Einmündung in einen Bürgerarbeitsplatz definiert ist. Hier wurden 2011 ca. 550 Zuweisungen vorgenommen, in 2012 sind ca. 240 Zuweisungen geplant, da neue Zuweisungen für einen Bürgerarbeitsplatz nur noch bis zum 30.04.2012 möglich sind.
    Träger ist Innova Privatakademie GmbH, Osnabrück.
    Inhaltlich soll vorrangig eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen, in zweiter Linie sollen Beschäftigungsaufnahmen im Rahmen von Bürgerarbeit erfolgen.

  • Für 2012 ist eine Verringerung der Eintritte in ein Bewerbercenter (ca. 60 geplante Eintritte weniger als 2011) geplant. Die Bewerbercenter Ost, Mitte und Süd sind nun in ein Center in Mitte zusammengefasst.
    Träger 2011: Euro-Schulen Oldenburg GmbH; IEB GmbH Nordhorn.
    Träger 2012: Tertia Berufsförderung GmbH & Co. KG Alfeter.
    Inhaltlich werden beim Bewerbercenter Informationen gegeben über Arbeitsmarktsituation, Möglichkeiten der Arbeitssuche, schriftliche Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsgespräche, Selbstvermarktungsstrategien.

In den Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen wurden in 2011 insgesamt 48 Langzeiterwerbslose in den Arbeitsmarkt eingegliedert.


Zu Fragen 2.2 a. bis d.:

a. Welche Maßnahmen (der Beschäftigungsförderung) sind von den Kürzungen (des Eingliederungstitels) konkret betroffen (Art der Maßnahme / des Projekts, Maßnahmeträger)
b. Wie viele Personen sind von diesen Kürzungen insgesamt betroffen?

c. Worin bestand/besteht der Nutzen der Maßnahmen für die TeilnehmerInnen?
Welcher Beitrag zur Qualifizierung wurde / wird jeweils geleistet?

d. Wie viele Langzeiterwerbslose konnten in diesem Bereich durch die jeweilige Maßnahme in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden?



Die Kürzungen des EGT haben insgesamt zu verschiedenen Maßnahmen geführt, die alle Anbieter von AGH-MAE – wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß - betreffen:
  • Die Verlängerungen der Maßnahmen durch das Jobcenter sehen vor, die in den Vormonaten tatsächlich besetzten Plätze fortzuführen. Grundsätzlich erfolgte eine Anpassung der Platzzahlen in den Maßnahmen anhand der aktuellen Auslastung. Die Platzzahl ab 26.03.12 wird 2.242 betragen; dies entspricht in etwa der zurzeit zugewiesenen Zahl der Teilnehmenden. Je geringer ein Projekt in der Vergangenheit ausgelastet war, desto geringer wird die Platzzahl in der Zukunft.

  • Für diese Plätze erfolgt – anders als bisher – die Erstattung der Maßnahmekostenpauschale in vollem Umfang. Die Höhe der Maßnahmekostenpauschale musste in einigen Fällen nach unten angepasst werden (siehe Fragen 6 und 7).

  • Für Projekte, die in den Vormonaten unter 60 % ausgelastet waren, erfolgt i.d.R. jedoch keine Verlängerung. Folgende Projekte werden nicht verlängert:




Bei AGH-MAE besteht die Zielsetzung darin, die Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Personen (wieder) herzustellen. Die Maßnahmen dienen als mittelfristige Brücke zum allgemeinen Arbeitsmarkt als Teilhabe am Arbeitsleben. Der Nutzen für TeilnehmerInnen besteht darin, Arbeitserfahrungen zu sammeln, sich produktiv zu betätigen, beraten zu werden und eine Qualifikation im Tätigkeitsbereich zu erwerben. Damit wird die Vermittlungsfähigkeit erhöht und einem Motivations- und Fähigkeitsabbau entgegen gewirkt.

Eine Auswertung der Vermittlung in den Arbeitsmarkt liegt auf Maßnahmeebene dem Jobcenter nicht vor. Insgesamt waren von den ausgetretenen Teilnehmenden aus einer AGH-MAE im Zeitraum März 2009 bis Februar 2011 ca. 57% aller Teilnehmenden nicht arbeitslos im Sinne des SGB II. 15% der Teilnehmenden waren nach Austritt sozialversicherungspflichtig beschäftigt.


Zu Fragen 2.3 a. bis e.:

a. Welche der Projekte des Programm(s) „Geförderte Beschäftigung und Soziale Stadtentwicklung“ werden in 2012 fortgeführt? Gibt es Projekte, die eingestellt worden sind?

b. Wie viele sozialversicherungspflichtige Stellen gibt es aktuell noch in dem Programm?

c. Wie viele Injobs sind noch in dem Programm?

d. Welche weiteren arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind in dem Programm?

e. Wie ist die Planung für das Programm für das Jahr 2013?



Die im Landes-Programm geförderten Projekte für AGH-MAE werden fortgeführt, teilweise mit verminderter Platzzahl, die der tatsächlichen Auslastung angepasst wurde (vgl. auch Frage 2.2.).

Projekte für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Teilnehmende wurden teilweise in AGH-MAE umgewandelt. Bei den sozialräumlichen Projekten in Vereinen werden die Projekte künftig als regionales Netzwerk aus Mitteln des ESF gefördert. Andere Projekte werden nicht mehr über den ESF gefördert, da die Maßnahmekostenpauschale nun aus dem EGT des Jobcenter übernommen wird.

Unverändert erfolgt eine Förderung aus ESF-Mitteln für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Teilnehmende, zur Verwaltungsvereinfachung werden Projekte z.T. zusammengefasst.

Ab April 2012 sind – vgl. auch Vorlage für die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen v. 07.03.2012 – für Bremen-Stadt geplant:

AGH-MAE in regionalen Netzen: 458
AGH-MAE sozialintegrativ: 149
Sozialversicherungspflichtig: 140 (Mittelwert 2012, im April 2012 höher)

Weitere Maßnahmen sind in Bremen-Stadt im Programm nicht enthalten.

Die Planung für 2013 wird der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen im Juni 2012 vorgelegt.


Zu Frage 3:

Im Posten VII der Planung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sind 2,2 Mio. Euro neu eingestellt, ohne dass näher auf die Verwendung eingegangen wird. Um welche Förderungsleistungen handelt es sich dabei im Einzelnen? (Art der geplanten Maßnahme / des Projektes, Maßnahmeträger)



Das Jobcenter Bremen plant für Personen, die durch die Fallmanager/innen betreut werden, spezielle Maßnahmen im Jahresverlauf 2012 zu entwickeln. Durch eine besondere Betreuungs- und Kooperationsstruktur sollen die Eingliederungsfortschritte der betreuten Personen erhöht werden. Ein Teil der Planungen bezieht sich auf die Umsetzung von ganzheitlichen Förderansätzen im Rahmen eines Förderzentrums (nach § 16 SGB II i.V. mit § 45 SGB III). Der Beginn ist für das zweite Halbjahr 2012 geplant, der Träger wird über ein Vergabeverfahren ermittelt und steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Die Planung ist im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm im Kapitel 6.3. – „Personen im Fallmanagement“ – aufgenommen.


Zu Frage 4:

Wie stellt das Jobcenter sicher, dass bei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung keine Substitution von regulären Arbeitsplätzen des Ersten Arbeitsmarktes erfolgt?



Als Arbeitsgelegenheit werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, in denen die Teilnehmenden zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten. Eine Überprüfung erfolgt bei Antragstellung und durch Vor-Ort-Kontrollen des Jobcenters.


Zu Fragen 5 a. bis c. :

In der Planung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wird bei den Eingliederungsleistung(en) insgesamt nur noch mit 16.050 „Eintritten“ geplant (2011 waren es noch 17.857).

a. Wie hoch schätzt die Verwaltung die „Folgekosten“ für das Land Bremen durch die geringeren Eingliederungsmöglichkeiten von Langzeitarbeitslosen in den Ersten Arbeitsmarkt ein? Wird von einer Steigerung bei den Kosten der Unterkunft ausgegangen?

b. Was bedeutet diese Planung für die Situation der Eingliederungsmöglichkeit für Langzeiterwerbslose in den ersten Arbeitsmarkt?

c. Wie wird in Zukunft nach Umsetzung der Instrumentenreform die Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen sichergestellt?



Eine Quantifizierung der Folgekosten ist nicht möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die reduzierten Eingliederungsmittel nicht unmittelbar zu höheren Kosten der Unterkunft führen, jedoch dazu führen werden, dass die Kosten der Unterkunft , wie alle anderen SGB II-Leistungen nicht in dem Maße sinken wie sie bei konstanten Mitteleinsatz hätten sinken können.

Die Eingliederungsmöglichkeiten für Langzeiterwerbslose werden geringer ausfallen als bei einem Einsatz von Fördermitteln in bisherigem Umfang. Das Jobcenter Bremen hat das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2012 unter Berücksichtigung der zur Verfügung gestellten Eingliederungsmittel geplant und erstellt. Aufgrund der Reduzierung der Eingliederungsmittel ist eine unveränderte Fortführung der Eintrittszahlen aus vergangenen Jahren nicht möglich. Die Eingliederungsmöglichkeiten von SGB II-KundInnen sind u.a. auch von der konjunkturellen Entwicklung und den potenziellen Arbeitsmöglichkeiten abhängig, so dass eine Prognose in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Eingliederungsleistungen nicht möglich ist.

Die Qualifizierung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II ist auch 2012 im Jobcenter Bremen ein Schwerpunktthema (siehe auch Kapitel 6.2. im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2012 des Jobcenter Bremen). Für das Jahr 2012 plant das Jobcenter 2.300 Eintritte in Förderungen der beruflichen Weiterbildung.


Zu Fragen 6 a. und b.

a. Welche der rund dreißig Maßnahmeträger sind durch ausbleibende bzw. verringerte Trägerpauschalen betroffen? (Name des Trägers, Art der bisherigen Maßnahmen und Projekte)

b. In welcher Weise ist das hauptamtliche Personal der Maßnahmeträger davon insgesamt betroffen?



Eine „Trägerpauschale“ ist nicht bekannt. Daher wird vermutet, dass sich diese Frage auf die Maßnahmekostenpauschale für AGH-MAE des Job-centers bezieht, ggf. auch die ESF-Pauschalen.

Zu den nicht mehr fortgeführten Maßnahmen vgl. Antwort auf Frage 2.2.

Im Landesprogramm werden aus Mitteln des ESF Pauschalen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (€ 320 bzw. € 200 pro besetztem Platz/ Monat) und sozialintegrative AGH-MAE (€ 100 pro besetztem Platz/ Monat) unverändert erstattet. Für regionale Netzwerke beträgt die Pauschale im ESF € 220 pro besetztem Platz und Monat. Das sind 57 € weniger als bei einer Förderung durch das Jobcenter.

In 2012 wurden die Maßnahmekostenpauschalen des Jobcenter Bremen einheitlich auf bis zu € 277 für über-25-jährige und € 450 für unter-25-jährige begrenzt. Abweichungen zum Vorjahr gibt es daraus bei folgenden Projekten:



Inwieweit sich bei den genannten Projekten Auswirkungen auf das hauptamtliche Personal hieraus ergeben, ist nicht bekannt.


Zu Frage 7:

Es wurde angekündigt, dass auch die Pauschalen der „Betreuungskosten der In- Jobber“ gekürzt werden sollen. Bisher betrug der Satz 277 Euro. Welche Betreuungskosten-pauschale (Maßnahmekostenpauschale) ist zukünftig im Bereich der Arbeitsgelegenheiten (AGH-MAE) geplant und durch wen wird sie gezahlt?



Vgl. auch Antwort auf Frage 6:

In 2012 erstattet das Jobcenter Maßnahmekostenpauschalen von € 277 für über-25-jährige und € 450 für unter-25-jährige. Plätze in regionalen Netzwerken werden ab 26.03.12 aus Mitteln des ESF gefördert. Hier beträgt die Maßnahmekostenpauschale für die Netzwerkknoten € 220.

Bei einer Neubewilligung von Maßnahmen nach dem 01.04.12 sind von den Anbietern von AGH-MAE kostendeckende Kalkulationen vorzulegen. Daher wird es keine einheitlichen Pauschalen mehr geben.


Zu Frage 8:

Nach welchen Prioritäten und nach welchen Kriterien will das Jobcenter angesichts der einschneidenden Mittelkürzungen die Vergabe von Eingliederungsmaßnahmen zukünftig vornehmen?



Eingliederungsmaßnahmen, die der Vergabe unterliegen (z.B. § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III (ab 01.04.12)), werden wie in der Vergangenheit auch über das regionale Einkaufszentrum der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag des Jobcenter Bremen ausgeschrieben. Die Vergabe richtet sich nach den Bestimmungen der BHO / VOL.


Zu Frage 9:

Das Wirtschaftsressort hat nach einer Meldung rund 1,6 Millionen Euro an EU-Mittel(n) in Aussicht gestellt, um die Finanzierungslücke zu schließen, die nach der Streichung der Mittel des Jobcenters entstanden sind.

Wie viel Mittel werden aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung gestellt, ist diese Größenordnung zutreffend?



In den Fonds 3.3. und 3.4. des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms (BAP) stehen für das Programm „geförderte Beschäftigung und Soziale Stadtentwicklung“ für den Zeitraum ab 01.04.12 bis zum Ende der ESF-Förderperiode in 2014 insgesamt noch 6,772 Mio. Euro für Bremen und Bremerhaven zur Verfügung. Bis Ende 2012 sollen hiervon 1,956 Mio. Euro eingesetzt werden, davon 1,473 Mio. € für Bremen-Stadt (vgl. auch Vorlage für die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen v. 07.03.2012). Die Planung und der geplante Mitteleinsatz über 2012 hinaus soll der Deputation im Juni 2012 vorgestellt werden.

In 2012 erfolgt eine Förderung der Maßnahmekostenpauschale für regionale Netze aus ESF-Mitteln (TEuro 921), um ein Absinken der Gesamtplätze der Beschäftigungsförderung zu verhindern. Gleichzeitig entfallen teilweise geplante Fördermittel des ESF zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Maßnahmen.


Quelle: Antwort des Bremer Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 18/347

Die vollständige Antwort des Bremer Senats auf die Kleine Anfrage können sie hier als pdf-Datei herunterladen.

Den „Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2012“ des Jobcenters Bremen können Sie hier ebenfalls als pdf-Datei herunterladen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Erwerbslose
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 29.07.2013