Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Bildungsgutscheine und Zertifizierung aus Sicht der Arbeitsverwaltung

Mit den Hartz-Gesetzen wurde die Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung massiv verändert. Die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme wurde an die Vergabe eines Bildungsgutscheins geknüpft. Die Teilnehmer mussten sich die passende Bildungsmaßnahme auf dem Weiterbildungsmarkt selber suchen.

Damit dieses Verfahren gelingt, muss ein entsprechendes quantitatives als auch qualitatives Angebot an Maßnahmen verfügbar sein. Inzwischen ist klar, dass das Verfahren bestimmte Gruppen sowohl bei der Vergabe wie auch bei der Einlösung von Bildungsgutscheinen benachteiligt. Gründe für diese Entwicklung könnten sowohl in den Ausgabekriterien der Agenturen als auch in einer fehlenden Transparenz des Weiterbildungsmarktes und in der Angebotsstruktur der Bildungsträger liegen.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat dazu Beschäftigte in der Arbeitsverwaltung befragt. Denn sowohl ihre Einstellung als auch ihre Kenntnisse zum neuen Verfahren spielen bei der Umsetzung eine wichtige Rolle. Das IAB hat die Ergebnisse der Befragung in einem Forschungsbericht jetzt veröffentlicht.



Ziel des Forschungsprojekts war, die Instrumente Bildungsgutschein und Zertifizierung der Bildungsträger aus Sicht der Arbeitsverwaltung zu untersuchen. Dabei wurde Beschäftigte im Bereich des SGB III und des SGB II befragt.

Die Mehrheit der Befragten bewertet das neue Verfahren eher positiv. Die Ausgabe von Bildungsgutscheinen wird eher positiv bewertet. Die Zulassungspraxis für Bildungsangebote über private Prüfstellen wird dagegen leicht negativ bewertet. Die Antworten der Beschäftigten in beiden Rechtskreisen weichen dabei deutlich voneinander ab. „Die Mitarbeiter der Agenturen bewerten die Umsetzung der unterschiedlichen Reforminstrumente in beide Wirkungsrichtungen extremer, d.h. das Bildungsgutscheinverfahren positiver und die Qualitätssicherung durch Fachkundige Stellen negativer, als ihre Kollegen in den Arbeitsgemeinschaften.“ Teamleiter bewerten die Instrumente des neuen Verfahrens deutlich positiver wie ihre untergeordneten Fallmanager.

Nur 30 % der Befragten sind der Meinung, dass eine ausreichende Transparenz über die Bildungsangebote auf dem Weiterbildungsmarkt existiert. Das neue Zertifizierungsverfahren bringe keine positiven Ergebnisse, bezogen auf die Schaffung von Transparenz auf dem Weiterbildungsmarkt und der Qualitätssicherung der Bildungsmaßnahmen. Außerdem wurde nur ein geringer Teil der Beschäftigten über das neue Vergabeverfahren geschult.

Dagegen wünschen sich fast die Hälfte der Beschäftigten im Bereich des SGB II mehr Einzelfallzulassungen von Bildungsmaßnahmen, die von der BA unabhängig von den Zertifizierungsstellen vorgenommen werden können. „21 % der befragten Mitarbeiter aus den Arbeitsagenturen und 35 % der Mitarbeiter aus den Arbeitsgemeinschaften befürworten eine Ausweitung der Maßnahmen im Bereich der geförderten Weiterbildung ohne Ausgabe eines Bildungsgutscheins.“ Nur mit Bildungsgutscheinen scheint die Förderung der beruflichen Weiterbildung nicht wirklich gut zu funktionieren.



Den vollständigen Forschungsbericht des IAB können sie hier als pdf-Datei herunterladen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 12.05.2012