Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Arbeitsbedingungen von Lehrkräften in Integrationskursen verbessern

Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion fordert zur Verbesserung der Situation der Dozenten und Dozentinnen in Integrationskursen:

1. Vergütung der Lehrkräfte

  • Es ist sicherzustellen, dass die Lehrkräfte ein angemessenes Honorar erhalten, das ihrer Qualifikation entspricht. Dass sie von ihrer Arbeit leben können. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass sie ihre Sozialversicherungsbeiträge leisten können und nicht auf ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II angewiesen sind.

  • Es ist sicherzustellen, dass die vom BAMF im Rahmen der Zulassung vorgegebene Vergütungsgrenze nicht unterschritten wird. Insbesondere ist die befristete Zulassung nicht zu verlängern, sofern der Träger die Vergütungsgrenze weiterhin unterschreitet.

  • Die vom BAMF nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 IntV bei der Befristung der Zulassung geforderte Vergütungsgrenze wird auf 26 Euro angehoben. Der Haushalt für 2013 wird dafür um 52 Millionen Euro erhöht. In den folgenden Haushaltsjahren soll die vom BAMF festgelegte Vergütungsgrenze schrittweise angehoben werden.

  • Dafür soll die an den Träger überwiesene Pauschale schrittweise angehoben werden. Hierfür muss der Haushaltstitel „Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung“ im Einzelplan 6 jeweils bedarfsgerecht und vor dem Hintergrund verfügbarer Haushaltsmittel angepasst werden.

2. Soziale Absicherung

  • Es wird ein Vorschlag für die gleiche und kontinuierliche soziale Absicherung der Solo-Selbstständigen, unter denen sich viele Lehrkräfte von Integrationskursen befinden, in den Sozialversicherungen (gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken und Pflegeversicherung) vorgelegt. Leitgedanke ist der Gleichheitsgrundsatz: Soziale Rechte sollen für alle unabhängig vom Arbeitnehmerstatus gewährt werden.

  • Das BAMF wird angehalten, die Zulassung der Träger jeweils mit folgender Auflage zu versehen: Der Träger muss unverzüglich nach Vertragsabschluss ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, um zu klären, ob eine selbständige oder abhängige Tätigkeit besteht und umso Rechtssicherheit für die Lehrkräfte zu erreichen.

3. Erhöhung der Quote festangestellter Lehrkräfte

  • Die Quote der festangestellten Lehrkräfte wird in der Integrationskursverordnung als weiteres, bei der Zulassung zu prüfendes Kriterium zur Leistungsfähigkeit des Trägers eingefügt.

  • Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, das aufzeigt, wie die Quote der festangestellten Lehrkräfte erhöht werden könnte, unter anderem durch weitere Anreizinstrumente für die Träger, und mit welchen Kosten das verbunden wäre.


Quelle: Antrag der SPD-Bundestagsfraktion an den deutschen Bundestag, Bundestagsdrucksache 17/10647

Sie können den vollständigen Antrag hier als pdf-Datei herunterladen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Honorar, Freiberufler/Selbstständige, Integrationskurse
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 24.09.2012