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DozentInnen in Integrationskursen fordern von der Politik feste Anstellungsverträge

Wer wir sind!

Wir sind Lehrkräfte, die beim Paritätischen Bildungswerk LV Bremen als Honorarkräfte in Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unterrichten.

Wir wenden uns mit diesem Offenen Brief an Politik und Öffentlichkeit, weil wir der Überzeugung sind, dass diese gesellschaftlich wichtige Arbeit anders und besser zu bewerten ist und damit auch anders und besser bezahlt, bzw. der Status als Honorarkraft zu arbeiten, abgeschafft werden muss.

Wir sind mit öffentlichem Auftrag tätig, die Lebens- und Teilhabechancen von MigrantInnen durch den Erwerb der deutschen Sprache im Rahmen des Integrations- und Orientierungskurses zu verbessern. Dies zielt u.a. auf eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration ab. Die Rahmenbedingungen der Integrationskurse sind demgegenüber nicht zufriedenstellend, denn es besteht eine Kluft zwischen unserer Qualifikation, dem öffentlichen Interesse und dem berechtigten Qualitätsanspruch des BAMF auf der einen und der prekären Beschäftigungsform und der niedrigen Vergütung auf der anderen Seite.

Die Lehrkräfte in Integrationskursen gelten formal als selbstständige Freiberufler mit allen finanziellen Konsequenzen: keine soziale Absicherung, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein bezahlter Urlaub, keine Arbeitslosenversicherung – aber die selbstverständliche Pflicht, die Renten- sowie die Krankenversicherung alleine zu zahlen, ohne dass ein Arbeitgeber seinen Anteil übernimmt (Krankenversicherung 15,5%, Pflegeversicherung 1,95% bzw. 2,2% bei Kinderlosen, Rentenversicherung 19,6% des Honorars).


Was bringen wir mit?

  • Ein abgeschlossenes Hochschulstudium;
  • Eine pädagogische Qualifikation durch ein DaZ-Studium oder eine Zusatzqualifizierung, die von QuereinsteigerInnen selbst finanziert werden muss.

Was erwartet das BAMF bzw. der Träger?

  • Professionelle Unterrichtsvorbereitung und -durchführung;
  • Selbstfinanzierte Weiterbildungen, wie z.B. Prüferlizenzen der telc;
  • Einsatz eines vorgegebenen Lehrbuchs;
  • Verzicht auf Honorar im Krankheitsfall;
  • Erfolgreiche Integration von MigrantInnen in Deutschland durch die Vermittlung von deutschen Sprachkenntnissen im Bereich Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen sowie die Orientierung in deutscher Geschichte, Politik und anderen gesellschaftlich wichtigen Bereichen wie Sozialversicherungen.

Die Situation der IntegrationskursleiterInnen ist prekär...

Integrationskurslehrkräfte arbeiten nach den vom BAMF festgelegten Richtlinien, die der Träger umsetzen muss: der Ort, die Unterrichtszeiten, die Honorarhöhe, das Lehrwerk etc. werden uns vorgegeben. Im PBW finden wir einen Träger, der nicht nur unsere Forderungen unterstützt, sondern auch einen Träger, der von Beginn der Integrationskurse im Januar 2005 versucht, die Situation der Lehrkräfte als Honorarkräfte abzufedern durch ein vergleichsweise hohes Unterrichtsstundenhonorar von bis zu 23,10 Euro und eine gute Ausstattung.

Im Durchschnitt erhält eine Lehrkraft in Integrationskursen ein Unterrichtsstundenhonorar von 18 Euro, wobei die Vor- und Nachbereitung nicht bezahlt werden. Die erzwungene Vorfinanzierung der ca. dreimonatigen unbezahlten Ferienzeit bedingt ferner eine extrem hohe Wochenarbeitszeit, wenn eine Dozentin ein existenzsicherndes Einkommen erzielen will.

Diese Rahmenbedingungen führen zu einem Stundenvolumen von oft weit über 30 Unterrichtsstunden, um ein existenzsicherndes Nettoeinkommen immer noch deutlich unter den Bezügen angestellter oder verbeamteter LehrerInnen zu erwirtschaften. Dabei unterrichten LehrerInnen an allgemeinbildenden Schulen „nur“ 27 UE / Woche und an Berufsschulen 25 UE / Woche. Eine Honorarkraft darf nicht krank werden, es muss sich nach Beendigung eines Integrationskurses lückenlos der nächste Kurs anschließen, was selten der Fall ist. Dozentinnen, die durch eine/n Partner/in finanziell abgesichert sind, leben ihren Teilnehmerinnen das antiquierte Rollenmodell der finanziell abhängigen dazuverdienenden Ehefrau vor.

Eine längere Krankheit – ein längerer Verdienstausfall - bedroht die Existenz. Die Konsequenz ist der freie Fall zum Jobcenter und Bezug von Arbeitslosengeld II, dem Existenzminimum. Das versetzt die Lehrkraft dann in die Lage, die diesbezüglichen Erfahrungen der TeilnehmerInnen zu teilen.

Das niedrige Einkommen der Integrationskurslehrkräfte führt zu einer entsprechend niedrigen Rente und direkt in die Altersarmut trotz Hochschulstudiums und langjähriger qualifizierter Berufstätigkeit. Eine bloße Honorarerhöhung würde diese Problematik nicht lösen. Die Träger müssen durch eine grundlegend verbesserte Finanzierung der Integrationskurse in die Lage versetzt werden, ihre hochqualifizierten MitarbeiterInnen in festen Arbeitsverhältnissen angemessen bezahlt beschäftigen zu können.


Was wir fordern!

Wir fordern deshalb die Politik zum Handeln auf. Wir fordern eine soziale Absicherung der etwa 17.000 in Integrationskursen tätigen DozentInnen, die nicht zu Lasten der Lehrkräfte auf das Brutto umgelegt werden darf.

Die KursleiterInnen in den Integrationskursen müssen sich durch diese Arbeit ernähren können und brauchen abgesicherte Verhältnisse. Dies schließt insbesondere die gerechte Entlohnung der DozentInnen entsprechend ihrer hohen Qualifikation, ihrer Zusatzausbildung und der Bedeutung ihrer Arbeit gemäß TV-L und vergleichbar mit Lehrkräften an öffentlichen Schulen, ein.

Wir fordern deshalb Angestelltenverträge bundesweit für alle IntegrationskursleiterInnen auf der Basis von TV-L.

Wir fordern für eine volle Stelle einen Unterrichtsstundenumfang von 26 Wochenstunden und bezahlte Vor- und Nachbereitungszeiten von 13 Stunden.

Wir, die DozentInnen des Paritätischen Bildungswerks Bremen e.V., fordern eine höhere Grundfinanzierung der Integrationskurse durch den Bund, die es den Trägern ermöglicht, die Integrationskurse entsprechend ihrer integrations-, bildungs-, arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitischen Bedeutung qualitativ und nachhaltig zu betreiben.


KursleiterInnen des PBW


Schlagworte zu diesem Beitrag: Freiberufler/Selbstständige, Honorar, Integrationskurse
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 27.09.2012

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024