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Organisation und Finanzierung von Qualifizierung und Weiterbildung im Lebensverlauf

Ungleicher Zugang zu Bildung

In der Bildungsdebatte hat sich der Ansatz der Humankapitaltheorie weit verbreitet. Dieser Ansatz geht davon aus, dass eine Entscheidung für eine Bildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme unter dem Aspekt der erwarteten späteren Erträge in Form höherer Einkommen gefällt werden. Bildung wird verkürzt als Investition in die Ausbildung der Ware Arbeitskraft betrachtet.

Dieser Ansatz unterschlägt zwei wichtige Aspekte, die die Entscheidung beeinflussen. Die soziale Herkunft beeinflusst bei Kindern die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme an der schulischen Ausbildung. In der Weiterbildungsbeteiligung verstärkt sich dieser selektive Prozess. Außerdem erzeugt Bildung „Erträge“, die nicht in monetären Größen gemessen werden könne.


Berufliche Weiterbildung in der Arbeitsmarktpolitik

Die Überführung des Arbeitsförderungsgesetzes (ab 1998) in das Sozialgesetzbuch führte zu wesentlichen Veränderungen im Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Arbeitsverwaltung. Das Bildungsgutscheinsystem machte die Erwerbslosen zu „Kunden“ eines Weiterbildungsmarktes, den sie kaum überschauen können. Die Weiterbildungsmaßnahen selbst haben sich hingegen kaum geändert. Kurzfristige Qualifizierungsmaßnahmen zielen ab auf eine schnelle Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Länger dauernde Maßnahmen dienen dem Erwerb eines Abschlusses in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

„Nach einem starken Rückgang der Eintritte in Weiterbildungsmaßnahmen bis einschließlich 2005 stiegen diese zunächst wieder auf ein hohes Niveau an, um in den letzten Jahren wieder deutlich zurückzugehen. Dabei blieben jedoch die Eintritte in Maßnahmen, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen, über den gesamten Zeitraum deutlich hinter den Förderzahlen im Jahr 2000 zurück.“


Recht auf Weiterbildung zur Stärkung der Lernkultur

Für Kruppe sind Bildung und Weiterbildung eine gesellschaftliche Aufgabe. Sie sollten daher steuerfinanziert werden. Eine Steuerfinanzierung hätte vor allem positive Umverteilungseffekte zur Folge. Insbesondere Personen mit geringer Qualifikation und niedrigem Einkommen würden von einem solchen System profitieren.

Ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung und die Erlernung eines zweiten Berufs sind ein wichtiger Schritt hin zu einer neuen Lernkultur. Dabei müssten auch Möglichkeiten geboten werden, in späteren Lebensphasen Schulabschlüsse, eine berufliche Erstausbildung oder ein Studium zu erreichen. Dabei spielt eine unabhängige und hochwertige Beratung eine wichtige Rolle. Die Beratung müsse „die Interessen, die Lebenssituation und die Lebensplanung des zu Beratenden im Fokus“ haben. Der Zugang zur Beratung und zur Weiterbildung müsse sehr niedrigschwellig sein, um insbesondere bildungsferne Personen zu erreichen.

„Dabei könnte ein Angebot von modularen Teilqualifikationen möglichst in allen Berufen als niedrigschwelliges Angebot besonders Personen erreichen, die eine Ausbildung nicht unmittelbar nach der Schule angefangen oder nicht bestanden haben. Bestünde für sie ein Rechtsanspruch darauf und zusätzliche Anreize zur Teilnahme an den weiteren Modulen, könnte dies letztendlich zu einem voll qualifizierten Berufsabschluss führen. Durch eine Modularisierung könnten auch Beschäftigte im späteren Erwerbsverlauf leichter auf einen zweiten Beruf umsteigen.“


Die Expertise kann als pdf-Datei bei der Friedrich-Ebert-Stiftung heruntergeladen werden.

Kurzfassung der Expertise

Langfassung der Expertise


Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 17.01.2013