Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

„2. Chance auf Berufsausbildung“ für junge Erwachsene ohne Berufsabschluss - Fachkräfte von morgen ausbilden

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

In Deutschland leben knapp 1,5 Millionen junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren, die keinen Berufsabschluss haben. Für diese Menschen brauchen wir ein Sofortprogramm „2.Chance auf Berufsausbildung“, das mit passenden Instrumenten auf die speziellen Lebenslagen eingeht und die jungen Erwachsenen zum Ausbildungsabschluss führt. Denn jede Investition in (Aus-) Bildung steht für eine vorsorgende Arbeitsmarkt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik.

Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist die zentrale arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Herausforderung unserer Zeit. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) schätzt den Rückgang der Menschen im erwerbsfähigen Alter bis zum Jahr 2025 auf 6,5 Millionen. Deutschland hat große Fachkräftepotenziale, doch diese müssen auch genutzt oder aktiviert werden. Die Ausbildung und Qualifizierung unserer Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist dabei eine zentrale Aufgabe.

Ein Ausbildungsabschluss wird immer stärker zur Mindestvoraussetzung für ein Normalarbeitsverhältnis. Die beruflichen Perspektiven sind für diejenigen, die trotz fehlender Berufsausbildung eine (prekäre) Arbeit gefunden haben, schlecht. Denn prekäre Arbeit bietet so gut wie keine Entwicklungs- oder Aufstiegsperspektiven. Vielmehr bergen prekäre Beschäftigungsverhältnisse das hohe Risiko, schnell wieder aus ihnen herauszufallen. Zugleich haben junge Erwachsene ohne Berufsabschluss erheblich schlechtere Wiedereingliederungschancen, wenn sie arbeitslos geworden sind. Für einen stabilen Erwerbsverlauf, der in der Regel noch 30 bis 40 Jahre umfassen soll, sind das denkbar ungünstige Startbedingungen.

Deshalb soll die Situation von jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss noch detaillierteren Eingang in die Bildungsberichterstattung und in den jährlich erscheinenden Berufsbildungsbericht des Berufsinstituts für Berufsbildung (BIBB) finden. Nur fundierte regelmäßige Datenanalysen und Berichterstattungen liefern die Grundlagen für das weitere politische Handeln.

Arbeit dient nicht nur der Existenzsicherung. Arbeit sichert gesellschaftliche Teilhabe und ist Teil der individuellen Selbstverwirklichung. Eine gute Qualifizierung und Ausbildung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist Grundlage für den Einstieg in den Aufstieg am Arbeitsmarkt. Nur so gewinnen wir die Fachkräfte von morgen und überwinden die Spaltungen am Arbeitsmarkt.

Wir wollen jungen Menschen einen reibungslosen Start in ihren Lebensweg ermöglichen. Von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden getragene branchenbezogene Qualifizierungs- und Ausbildungsfonds können das Angebot betrieblicher Ausbildungsplätze erhöhen. Mit der Berufsausbildungsgarantie werden wir jedem jungen Menschen eine klare und vollwertige Qualifizierungsperspektive geben und setzen dabei zuallererst auf eine Stärkung der betrieblichen Ausbildungsplätze. Wir werden ihnen mit der Bündelung und Intensivierung der zahlreichen Beratungsangebote und gemeinsam mit den Berufsschulen den Einstieg in Ausbildung erleichtern und den Übergang in die duale Berufsausbildung fördern.

Die Bundesregierung jedoch hat – und das erst nach langem Drängen - außer einer Werbekampagne zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit in diesem Frühjahr nichts für die Gruppe der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss getan. Informieren und werben sind wichtige Bestandteile einer Initiative oder eines Programms. Doch wenn die Initiative ohne konkrete inhaltliche Festlegungen und, noch schlimmer, ohne eine eigenständige Finanzierung ins Leben gerufen wird, ist klar, dass es sich um eine reine Publicitymaßnahme handelt.

Die Bundesregierung hat es auch versäumt, auf die Unternehmen, Kammern und Verbände zuzugehen und Initiativen mit der Wirtschaft zu ergreifen, die mehr betriebliche Ausbildungsplätze gezielt für die Gruppe der jungen Erwachsenen schaffen würden.


II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

ein Sofortprogramm „2. Chance auf Berufsausbildung“ für die rund 1,5 Mio. jungen Erwachsenen zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsabschluss aufzulegen. Ziel ist es, jedem/r jungen Erwachsenen eine Ausbildung anzubieten und dabei seine/ihre spezielle Lebenslage zu berücksichtigen.

Im Startjahr 2013 sollen mindestens 200 Millionen € für dieses steuerfinanzierte Sofortprogramm bereitgestellt werden. Prinzipiell müssen die Sondermittel über eine Zeitspanne von fünf Jahren angelegt sein.

Die Bundesregierung soll hierfür einen Gesetzesentwurf ausarbeiten, der die folgenden zehn sofortigen gesetzgeberischen Maßnahmen und Initiativen enthält:


10-Punkte-Programm für junge Erwachsene ohne Berufsausbildung:

(1) Recht auf Ausbildung

Jedem/r Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird das Recht auf eine qualifizierte Ausbildung garantiert. Zunächst ist es Aufgabe der Betriebe, genügend Ausbildungsplätze zu schaffen und die selbst übernommenen Verpflichtungen in diesem Zusammenhang zu erfüllen. Junge Menschen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, sollen einen öffentlich geförderten und mit der Praxis verzahnten Ausbildungsplatz bekommen. (Die im Antrag „Jugendliche haben ein Recht auf Ausbildung“ (Drucksache 17/10116) beschriebenen Maßnahmen sind zu berücksichtigen);

(2) Neuausrichtung des Ausbildungspakts als Kooperationsleistung von Bund und Ländern
  • Die Bundesregierung bündelt die derzeit 17 verschiedenen Bundesprogramme, die von drei unterschiedlichen Bundesministerien finanziert werden, zur Unterstützung von Jugendlichen im Übergang von Schule in Beruf. Neue Etikette für bereits vorhandene Instrumente, wie beispielsweise bei der „Einstiegsqualifizierung Plus (EQ Plus)“ geschehen, gibt es hierbei nicht.

  • Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch die Bundesländer - in enger Abstimmung mit den Regionaldirektionen für Arbeit - eine entsprechend Bündelung und Konsolidierung ihrer ca. 100 Programme vornehmen. Ziel ist es, gute und überschaubare Angebote für junge Menschen vorzuhalten. Die im Antrag „Jugendliche haben ein Recht auf Ausbildung“ (Drucksache 17/10116) unter Punkt 6 und 7 beschriebenen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.

  • Die Bundesregierung unterstützt die Länder darin, jegliche Anstrengung zu unternehmen, um die Zahl der Schulabbrechenden sowie der Absolventen ohne Abschluss auf Null zu reduzieren.

(3) Vorrang von „Vermittlung in Ausbildung“ vor „Vermittlung in Arbeit“

§ 3 Abs. 2 SGB II wird dahingehend geändert, dass die Verpflichtung, Menschen unverzüglich in Ausbildung zu vermitteln vom 25. Lebensjahr auf das 35. Lebensjahr ausgeweitet wird. § 3 Abs. 2 SGB II und § 35 SGB III werden um die Vorgabe ergänzt, dass die Vermittlung in Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 35 Jahren Vorrang vor der Vermittlung in Arbeit hat.

(4) Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bis 35 Jahre

Ziel ist es, gute und sinnvolle Maßnahmen, die bereits für Jugendliche existieren, auch für die Gruppe der älteren jungen Erwachsenen zu öffnen. Hierfür ist es nicht notwendig, neue Instrumente zu erfinden. Vielmehr geht es darum, die bereits vorhandene Infrastruktur zu nutzen und sie auf die Altersgruppe der 25 bis 35 jährigen entsprechend umzugestalten. Die Entscheidungen über die Auswahl der Instrumente müssen von den Vermittlungsfachkräften vor Ort getroffen werden.

Im Einzelnen:
  • Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III soll für berufsvorbereitende Schulen und junge Erwachsene bis zum Alter von 35 Jahren geöffnet werden;

  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach §§ 51ff. SGB III werden auf junge Erwachsene bis 35 Jahre erweitert;

  • Ausbildungsbegleitenden Hilfen (§75 SGB III) erhalten auch junge Erwachsene bis 35 Jahren. Ziel ist es, die Quote der Ausbildungsabbrüche zu senken. Die Förderung wird erweitert auf Auszubildende, denen ohne Förderung ein Abbruch ihrer zweiten Berufsausbildung drohen würde und für die diese Förderung für eine erfolgreiche und nachhaltige berufliche Integration erforderlich ist. Auch sollten bestehende Modellprojekte der sogenannten „assistierten Ausbildung“ für junge Erwachsene bis 35 Jahre geöffnet werden. Über das im Einzelfall anzuwendende Instrument entscheiden die Vermittlungsfachkräfte vor Ort.

(5) Dauer von Vollzeitmaßnahmen individueller regeln

Die Dauer einer Vollzeitmaßnahme, die zu einem Abschluss in einem allgemein anerkannten Ausbildungsberuf führt, muss künftig nicht mehr zwingend zu einer Ausbildungsverkürzung führen wie derzeit in § 180 Abs. 4 SGB III geregelt. Vielmehr sollten das individuelle Lernverhalten und Leistungsspektrum der Geförderten Berücksichtigung finden können. Über die Anwendung der Regelung soll im Einzelfall vor Ort entschieden werden.

(6) Finanzielle Anreize für junge Erwachsene, eine Ausbildung zu beginnen

Junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsabschluss werden durch einen finanziellen Anreiz zur Ausbildungsaufnahme motiviert, indem sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II 150 € pro Monat erhalten. Denn es gilt auch jene für eine Ausbildung zu motivieren, die bereits ein regelmäßiges Einkommen und/oder familiäre Verpflichtungen haben. Die Höhe von 150 € entspricht der Logik einer mit dem Ziel eines Bildungsabschlusses gerechtfertigten Mehraufwandsentschädigung.

Es ist darauf zu achten, dass eventuelle Übergänge von SGB II-Leistungen zu Berufsausbildungsbeihilfe und BaFöG-Leistungen abgesichert werden.

Zusätzlich zu dieser Pflichtleistung kann nach bestandener Zwischen- und/oder Abschlussprüfung eine Prämie als Ermessensleistung ausbezahlt werden. Über die Höhe der Prämie entscheiden die Vermittlungsfachkräfte vor Ort. Sie darf allerdings nicht höher sein als die Summe, die sich aus der Addition einer monatlichen Ausschüttung in Höhe von 50 € pro Ausbildungsmonat ergibt. Für eine bestandene Zwischenprüfung nach anderthalb Jahren Ausbildung könnte die Prämie also bis zu 900 € betragen.

Junge Erwachsene in Teilzeitausbildung erhalten die Geldleistungen anteilig zu ihrem zeitlichen Engagement in der Ausbildung (also 75 € monatliche Unterstützung bei einer Teilzeitausbildung über 50%). Verlängert sich die Ausbildungsdauer aufgrund der Teilzeitausbildung nicht, erhalten die Auszubildenden die vollen Leistungen.

(7) Mehr Teilzeitangebote für Junge Erwachsene

Die bestehenden Angebote von Teilzeitausbildungen (§ 8 BBiG/§ 27 HwO) werden gefördert und offensiv beworben. Die Bundesregierung wirkt auf die Betriebe ein, ihre Bereitschaft zur Bereitstellung von Teilzeit-Ausbildungsplätzen zu steigern. Alleinerziehenden jungen Erwachsenen muss beim Nachholen eines Schul- bzw. Berufsabschlusses – auch in Form einer Teilzeitausbildung – einen Rechtsanspruch auf einen sofortigen Kinderbetreuungsplatz garantiert werden.

(8) Informieren und motivieren

Es wird eine breit angelegte Informations- und Werbekampagne für die Ausbildung junger Erwachsener aufgelegt, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales initiiert und koordiniert wird und in enger Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit erfolgt. Bereits bestehende Förderinstrumente sollen bekannt gemacht und beworben werden. Es wird ein Informationspaket erstellt, das einen Überblick über alle bestehenden Förderleistungen und finanzielle Leistungen für ausbildungswillige junge Erwachsene und potenzielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt.

(9) IFlaS und WeGebAU noch besser nutzen

Die Sonderprogramme „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“ (IFlaS) und „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“ (WeGebAU) werden stärker auf junge Erwachsene bis 35 Jahre und den Erwerb anerkannter Berufsabschlüsse bzw. berufsanschlussfähiger Teilqualifikationen fokussiert. Bei positiven Evaluationsergebnissen sollten die Sonderprogramme in Regelinstrumente überführt werden.

(10) Neue Wege erproben: Jugendberufsagenturen testen

Es sollte geprüft werden, inwiefern „Jugendberufsagenturen“ nach dem Vorbild des „Hamburger Modells“ in allen Bundesländern zu fördern sind. Dann werden Angebote der Berufsorientierung, Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung im Sinne des regionalen Managements zusammen geführt. Das wird immer von den örtlichen Gegebenheiten und Zuständigkeiten abhängig sein. In einem ersten Schritt könnte zumindest in jedem Bundesland eine Jugendberufsagentur an den Start gehen.

Die Förderung „aus einer Hand“ für junge Erwachsene bis zum 35. Lebensjahr ohne Berufsabschluss ist jedoch unabdingbar. Auf die Erfahrungen der Arbeitsbündnisse „Jugend und Beruf“ sollte zurückgegriffen werden. Hierbei agieren die Jugendämter und Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter als kompetente und gleichberechtigte Partner.


Berlin, den 24. April 2013
Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion


Begründung

Der Anteil von jungen Erwachsenen ohne Berufsausbildung auf dem Arbeitsmarkt ist konstant hoch - auch wenn die Arbeitslosenzahlen in den letzten Jahren rückläufig waren und Deutschland im europäischen Vergleich mit 7,9 Prozent eine vergleichsweise geringe Jugendarbeitslosenquote aufweist. In Deutschland leben rund 1,5 Millionen junge Erwachsene im Alter zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsabschluss. Damit verfügen 15 Prozent der Menschen dieser Altersgruppe nicht über die notwendige Voraussetzung für eine hinreichende und zukunftssichernde Beteiligung am Erwerbsleben.

Junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die aus dem üblichen Ausbildungsalter „herausgewachsen“ sind, kämpfen mit großen Herausforderungen und hohen Hürden im Arbeitsleben. So groß die Probleme an den ersten beiden Übergangsschwellen (Schule/Ausbildung und Ausbildung/Beruf) auch sind - hier sollen nicht die unbestritten notwendige Reform des Übergangssystems zwischen Schule und Beruf im Mittelpunkt stehen, sondern die 1,5 Mio. jungen Erwachsenen zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsabschluss.

Die spezifischen Lebenslagen und unterschiedlichen schulischen Voraussetzungen von jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss müssen bei der Entwicklung von Lösungsvorschlägen berücksichtigt werden:

So ist ein Teil dieser Gruppe bereits (prekär) erwerbstätig. Damit kann der Anreiz zur Aufnahme einer Ausbildung eher gering sein, gerade wenn eine junge Familie ernährt werden muss und die Ausbildungsvergütung deutlich unter dem aktuellen Verdienst liegt. Betroffen sind auch Alleinerziehende, wenn die Ausbildung nicht mit den Kinderbetreuungsmöglichkeiten vereinbar ist. So leben bei jedem Fünften jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss eigene Kinder im Haushalt.

Die jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss sind eine sehr heterogene Gruppe: Ein Großteil der Ungelernten bringt die schulischen Voraussetzungen mit, um eine Ausbildung aufzunehmen. Mehr als drei Viertel haben einen allgemeinbildenden Schulabschluss. Nahezu zwei Drittel (62%) der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss sind Männer. Auffällig ist auch der hohe Anteil junger Erwachsenen mit Migrationshintergrund unter den Ungelernten (27%).

Neben den unterschiedlichen schulischen Voraussetzungen sind die jungen Erwachsenen auch ungleich stark in den Arbeitsmarkt integriert: Allgemein gilt, dass jüngere Menschen ohne berufsqualifizierenden Abschluss häufiger arbeitslos sind, seltener in Vollzeit beschäftigt und geringer entlohnt sind als Fachkräfte. So lag im Jahr 2009 die Arbeitslosenquote bei den Ungelernten mit 22% mehr als dreimal so hoch als bei Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (6,6%). Von den 1,5 Mio. jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss zwischen 25 und35 Jahren hat lediglich die Hälfte eine Arbeit. Das heißt im Umkehrschluss, dass nur gut jede zweite geringqualifizierte Person in dieser Altersgruppe erwerbstätig ist, gegenüber immerhin 80 Prozent bei den Gleichaltrigen mit Berufsabschluss. Gleichzeitig fällt der Teilzeitanteil bei jüngeren Beschäftigten ohne Berufsabschluss (27%) fast doppelt so hoch aus wie bei jüngeren Fachkräften (14%).

Jüngere Beschäftigte ohne Berufsabschluss verdienen deutlich weniger als jüngere Fachkräfte und sie sind doppelt so häufig im Niedriglohnsektor tätig wie gleichaltrige Fachkräfte. Rund 12 % aller Jüngeren ohne Berufsabschluss arbeiten im Verleihgewerbe. Da sich die Arbeitsverhältnisse im Niedriglohnsektor durch eine hohe Instabilität auszeichnen, ist die durchschnittliche Beschäftigungsdauer ungelernter Jüngerer im Schnitt nur etwa halb so groß wie die von jungen Fachkräften.

Nur wenn wir heute in die Bildungschancen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen investieren, verhindern wir eine spätere Unterstützung mit Sozialleistungen. Klar ist, dass die Jugendarbeitslosigkeit und Erwerbstätigenarmut von heute zur Altersarmut von morgen wird. Klar ist auch, dass ein niedriges berufliches Qualifikationsniveau einen frühen Renteneintritt nach sich zieht. Klar ist, dass arbeits- und erwerbslose junge Menschen von heute keine Chance haben, zu den Fachkräften von Morgen zu werden. Fachkräfte, die unser Land dringend braucht. Deutschland kann sich eine abgehängte Generation nicht leisten. Unser Ziel muss es sein, allen jungen Menschen eine nachhaltige, berufliche Perspektive zu eröffnen.


Quelle: Antrag der SPD-Bundestagsfraktion an den Deutschen Bundestag, Bundestagsdrucksache 17/13252


Schlagworte zu diesem Beitrag: Ausbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 03.05.2013