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Verwaltungskosten fressen weiter an der aktiven Arbeitsmarktpolitik – ehrlicher Haushalt nicht in Sicht

Auch 2014 wird der veranschlagte Verwaltungskostenetat in der Grundsicherung aller Voraussicht nach nicht ausreichen, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine grüne Anfrage hervor. Darin heißt es, dass „angenommen werden (kann), dass von der Möglichkeit der Deckungsfähigkeit von dem Titel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ Gebrauch gemacht werden muss.“ Das bedeutet im Klartext, dass in diesem Jahr erneut Mittel, die eigentlich für die Förderung von Arbeitsuchenden vorgesehen sind, für Personal- und Verwaltungskosten in den Jobcentern eingesetzt werden müssen.

Zuletzt – im Haushaltsjahr 2013 – floss mehr als jeder 9. Euro der der Eingliederungsmittel in die Verwaltung der Jobcenter statt wie geplant in die aktive Arbeitsmarktpolitik. 2014 droht nun ähnliches. Eine Änderung dieser Praxis ist nicht vorgesehen. Das Bundesarbeitsministerium plant weder 2015 noch in den Folgejahren bis 2018 den Haushaltansatz für die Verwaltungskosten bedarfsgerecht zu erhöhen.

Zwar preist sich Arbeitsministerin Nahles damit, in dieser Wahlperiode 1,4 Mrd. Euro mehr für die Jobcenter zur Verfügung zu stellen. Fakt ist aber, dass die 350 Mio. Euro, die Arbeitsministerin Nahles 2014 an die Jobcenter verteilt hat, nicht einmal ausreichen, um die Umschichtung aus dem Förder- in den Verwaltungstopf in Höhe von 445 Mio. Euro aus dem Jahr 2013 auszugleichen.

Arbeitsministerin Nahles vorgebliche Wohltaten sind nur für die Galerie. Tatsächlich nimmt sie billigend in Kauf, dass die aktive Arbeitsmarktpolitik finanziell weiter ausblutet. Der von ihr verantwortete Verwaltungsetat der Jobcenter ist nicht nur auf Kante genäht, sondern wird systematisch chronisch unterfinanziert. Mit einer ehrlichen Haushaltsführung hat das nichts zu tun.

Im Vergleich zu 2010 ist der Verwaltungskostenetat um 8 Prozent geschrumpft, der Förderetat sogar um 40 Prozent. Auch in Folge dessen stagniert der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit trotz Beschäftigungsaufbau seit Jahren. Ministerin Nahles macht sich einen schlanken Fuß, wenn sie auf die Verantwortung der Jobcenter für die Verwendung der Etats verweist. Längst ist bekannt, dass viele Langzeitarbeitslose nicht nur oft aufwändige Maßnahmen wie Qualifizierungen benötigen, sondern zugleich auch eine intensive Betreuung und Begleitung durch die Jobcenter. Das geht nur mit mehr Personal. Darüber hinaus sind auch die Jobcenter von Kostenentwicklungen z.B. durch Tariferhöhungen oder steigende Energiekosten betroffen. Diese Kosten mit einem geschrumpften und auf Dauer eingefrorenen Etat zu bewältigen, ist nicht möglich. Erforderlich ist mehr Geld für Qualifizierung, Verwaltung und Personal und dafür ist allein Arbeitsministerin Nahles verantwortlich.

Hintergrund

Der Etat der Jobcenter wird im Haushalt des Bundesarbeitsministeriums in zwei Titeln veranschlagt.1) Im Titel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ sind die vorgesehenen Mittel für Förderung und Qualifizierung von Arbeitsuchenden aufgeführt, im Titel „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ die Mittel zur Deckung der laufenden Verwaltungs- und Personalkosten. Die beiden Titel sind gegenseitig deckungsfähig, das heißt Überschreitungen in einem Titel können durch die Umschichtungen aus dem anderen Titel ausgeglichen werden. Seit 2006 ging der tatsächliche Mittelfluss einseitig von den Förderleistungen zu den Verwaltungskosten.

Die Entwicklung der Ansätze sowie der tatsächlichen Ausgaben für Verwaltungskosten und der deswegen erforderlichen Umschichtungen aus dem Eingliederungsetat seit 2006 können der folgenden Tabelle entnommen werden:2)



Die Mittel für Qualifizierung und Förderung von Arbeitsuchenden wurden seit 2010 um 40 Prozent gekürzt, das Verwaltungskostenbudget im selben Zeitraum um 8 Prozent. Der Anteil der Umschichtungen ins Verwaltungsbudget an allen veranschlagten Mittel zur Eingliederung in Arbeit hat sich wie folgt entwickelt:

2006: 1,7%
2007: 2,7%
2008: 2,8%
2009: 3,2%
2010: 0,2%
2011: 0,9%
2012: 3,6%
2013: 11,4%

Für das Haushaltjahr 2014 hat das BMAS beide Titel nahezu unverändert angesetzt. Vorgesehen sind 3.903 Mio. Euro für die aktive Arbeitsmarktpolitik sowie 4.046 Mio. Euro für die Verwaltungskosten.3) Auch in der mittelfristigen Finanzplanung werden die Titel auf diesem Niveau fortgeschrieben.

1) Die Mittel für das Arbeitslosengeld II sowie die Kosten der Unterkunft sind in weiteren Titeln veranschlagt.
2) Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales; vgl. Bundestagsdrucksache 18/640 vom 21.02.14 , S. 27
3) vgl. Bundestagsdrucksache 18/2000 Einzelplan 11, S. 11 und 12




Quelle: Brigitte Pothmer, MdB, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, September 2014


Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.09.2014