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Instrumentenreform 2012:

Arbeitsmarktpolitische Instrumente wirken weiter positiv

Die meisten Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung im Bereich der Arbeitslosenversicherung wirken sich für die Geförderten im Durchschnitt positiv aus. Dies zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, die die Arbeitsmarktintegration von Maßnahmeteilnehmern und nicht geförderten Arbeitslosen vergleicht. Dieser Befund bleibt auch nach Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Jahr 2012 bestehen.

„Bei den meisten Maßnahmen zeigen sich im Vergleich zu keiner oder einer späteren Förderung positive Effekte auf die Arbeitsmarktergebnisse von Geförderten. Jedoch gilt dies auch weiterhin nur dann, wenn sie für den richtigen Personenkreis eingesetzt werden“, so die Arbeitsmarktexperten.

„Für Personen, die an arbeitgebernah erbrachten Maßnahmen teilnehmen, sind schon in der kurzen Frist deutlich bessere Arbeitsmarktergebnisse als ohne Förderung zu verzeichnen“, ergänzen sie. Beispielsweise waren Personen, die im Jahr 2011 eine Maßnahme zur Aktivierung und Eingliederung bei einem Arbeitgeber aufnahmen, im Jahr darauf durchschnittlich 70 Tage mehr beschäftigt als vergleichbare ungeförderte Arbeitslose. Bei Maßnahmeteilnehmern des Jahres 2012 waren es 75 Tage. Im Bereich der betriebsnahen Instrumente, in dem Eingliederungseffekte am höchsten sind, sei aber auch das Risiko von Mitnahme und Substitution am größten, erläutern die Forscher.

Kürzere Weiterbildungsmaßnahmen zeigten bereits nach einem Jahr eine positive Wirkung auf die Tage der Geförderten in Beschäftigung: 41 zusätzliche Tage konnten hier für die Maßnahmezugänge der Jahre 2011 und 2012 verbucht werden.

Für längere Weiterbildungen mit einer Förderdauer von drei bis zu sechs Monaten zeigte sich eine zeitverzögerte Wirkung für die Maßnahmezugänge in 2011. Im ersten Jahr nach Förderbeginn waren die Geförderten durchschnittlich 21 Tage weniger beschäftigt. Dies sei auf den Einbindungseffekt zurückzuführen: Während einer Maßnahme könnten die Geförderten nicht ungefördert erwerbstätig werden und ständen daher dem Arbeitsmarkt erst später wieder zur Verfügung. Zwei Jahre nach Förderbeginn war der anfängliche Einbindungseffekt aber durch 19 zusätzliche Tage in Beschäftigung überkompensiert. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger wirkten sich hingegen weitgehend neutral auf die Beschäftigung aus.

„Insgesamt finden sich zwischen Geförderten in Ost- und Westdeutschland keine großen Unterschiede bei den Instrumentenwirkungen“, schreiben die Forscher. Ein Vergleich der Wirkung der Maßnahmen untereinander sei aufgrund unterschiedlicher Teilnehmerstrukturen nicht möglich.

Die Studie basiert auf Ergebnissen der internen Wirkungsanalyse der Bundesagentur für Arbeit TrEffeR (Treatment Effects and Prediction) und ist hier als pdf-Datei abrufbar.


Quelle: Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 7. April 2015


Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik, Erwerbslose
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 08.04.2015