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Ältere Schwerbehinderte haben kaum Chancen im Hartz-IV System

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wurden drastisch zurückgefahren

Rückläufige Förderung bei steigenden Arbeitslosenzahlen

Obwohl die Zahl der älteren, schwerbehinderten Arbeitslosen im Hartz-IV-System innerhalb der letzten fünf Jahre gestiegen ist, sind die Chancen auf aktive Unterstützung infolge der Mittelkürzungen für aktive Arbeitsmarkförderung gesunken.

In 2008 gab es ca. 42.000 schwerbehinderte Arbeitslose, die über 50 Jahre alt waren und dazu ca. 17.000, die sich in Maßnahmen befanden. In 2014 ist die Zahl dieser Arbeitslosen auf ca. 56.000 gestiegen, in Maßnahmen befanden sich nur noch ca. 13.400. Trotz des Anstiegs der Arbeitslosigkeit in der Zielgruppe wurden weniger ältere schwerbehinderte Arbeitslose gefördert.

Die Förderquote ist deutlich gesunken. In 2008 kam auf zwei schwerbehinderte Arbeitslose über 50 Jahren eine geförderte Person, in 2013 verschlechterte sich das Verhältnis auf vier zu eins.

Zugenommen hat innerhalb der Maßnahmen insbesondere die Förderung in kurzen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Abgenommen haben qualifizierende Maß-nahmen zur beruflichen Weiterbildung.

Als besonders erfolgreich bei der Zielgruppe haben sich längerfristige Eingliederungszuschüsse bewährt, doch die Zahl der Förderungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist insbesondere seit 2011 deutlich rückläufig. Die Förderung schwerbehinderter Menschen durch Eingliederungszuschüsse kann befristet über mehrere Jahre erfolgen. Der Arbeitgeber erhält bis zu 70 Prozent der Lohnkosten als Zuschuss.

In 2007 wurde als neues Instrument der Beschäftigungszuschuss eingeführt, mit dem auch eine unbefristete Förderung von Langzeitarbeitslosen mit mehreren Vermittlungshemmnissen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung möglich war. Dem Arbeitgeber wurden bis zu 75 Prozent der Lohnkosten erstattet. Dieses Instrument war für die Zielgruppe ältere, schwerbehinderte Menschen gut geeignet. Seit 2011 wurde das Instrument von ca. 1.400 auf 220 in 2014 heruntergefahren und gesetzlich stark eingeschränkt.


Mittelkürzungen haben schwerbehinderte Arbeitslose stark getroffen

Im Sommer 2010 beschloss die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung starke Kürzungen im Bereich der Arbeitsförderung in den Etats der Jobcenter. Begründet wurden die Kürzungen mit dem Rückgang der Arbeitslosenzahlen, allerdings gingen sie weit darüber hinaus. So ist die Zahl der Arbeitslosen in Hartz IV in 2014 im Vergleich zu 2010 um 9 Prozent gesunken. Die Ausgaben für aktive Arbeitsmarktmittel sind um 48 Prozent gesunken: von 6,0 Milliarden in 2010 auf 3,2 Milliarden in 2014.

Auch bei den schwerbehinderten Arbeitslosen in Hartz IV wurde stark gekürzt. Im Bereich der Förderung von Rehabilitanden sind die Ausgaben um 26 Prozent gesunken.1 Bei den Maßnah-men für Schwerbehinderte ist die Förderung um 27 Prozent gesunken, bei einem An-stieg der Arbeitslosen um 11 Prozent.

Die Mittelkürzungen haben zu einem Einbruch bei den Förderungen und zu einer Veränderung der Förderstruktur geführt. Eine Ursache für die zunehmende Förderung in kurzfristigen Maß-nahmen und den Rückgang der längerfristigen Förderung in Eingliederungszuschüssen dürfte neben den Mittelkürzungen auch in der Tatsache begründet liegen, dass die Jobcenter angesichts knapper Etats kaum längerfristige Förderverpflichtungen eingehen können. So dürfte die Förderentscheidung eher zugunsten einer Probebeschäftigung oder eines Praktikums ausfallen, als für einen längeren Lohnkostenzuschuss, da somit weniger Haushaltsmittel längerfristig gebunden sind. Dieser Fehlanreiz könnte sich durch ein bundesweites Budget für Rehabilitation und Förderung Schwerbehinderter, sogenannte Reha/SB Maßnahmen beheben lassen.



Quelle:
Ältere, schwerbehinderte Arbeitslose in Hartz IV –eine abgehängte Zielgruppe am Arbeitsmarkt, DGB, arbeitsmarktaktuell Nr. 05 / Mai 2015

Sie können die vollständige Broschüre hier als pdf-Datei herunterladen.



Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Ältere Beschäftigte, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 27.05.2015