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Stellenwert der beruflichen Weiterbildung in der Arbeitsförderung

Vorbemerkung der Fragesteller

In den zurückliegenden Jahren hat trotz der Debatte um zunehmende Fachkräfteengpässe die berufliche Weiterbildung der Arbeitsförderungen einen enormen Bedeutungsverlust erlitten. In der Anhörung des Deutschen Bundestages zum Thema „Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“ haben Sachverständige von der Arbeitsmarktpolitik einen stärkeren Beitrag zur Qualifizierung von Arbeitslosen eingefordert. Eine Studie zeigt, dass Weiterbildung bei Erwerbslosen zu einer besseren Integration und zugleich zu höheren Verdiensten führt (IAB-Kurzbericht 8/2015).


Vorbemerkung der Bundesregierung

Für die Bundesregierung sind Aus- und Weiterbildung zentrale Elemente der Arbeitsmarktpolitik und von großer Bedeutung für die aktuelle und künftige Fachkräftesicherung in Deutschland. Die Bundesregierung engagiert sich in vielfältiger Weise mit dem Ziel, die Fachkräftebasis u. a. durch eine verstärkte Aus- und Weiterbildung zu sichern. So hat die Bundesregierung im Juni 2011 ein Fachkräftekonzept mit insgesamt fünf Sicherungspfaden, u. a. mit dem Schwerpunkt Aus- und Weiterbildung, beschlossen. Das Ziel, eine Weiterbildungsbeteiligung von 50 Prozent bis zum Jahr 2015 zu erreichen, wurde bereits mit einer Quote von 51 Prozent im Jahr 2014 übertroffen. Sonderprogramme der Bundesagentur für Arbeit, die speziell auf das Nachholen von Berufsabschlüssen ausgerichtet sind, wurden verlängert und auch im Jahr 2015 fortgeführt. Sie bieten auch für Beschäftigte und Arbeitgeber Anreize, ihr Engagement in der Nachqualifizierung zu verstärken. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit haben vereinbart, durch die rechtsübergreifende Initiative „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht!“ in den Jahren 2013 bis 2015 verstärkt junge Menschen ab 25 bis unter 35 Jahren zum Nachholen eines Berufsabschlusses zu gewinnen. Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, wird diese Initiative engagiert fortgeführt. Im Koalitionsvertrag wurde auch vereinbart, dass die Bundesregierung den Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland gemeinsam mit den Sozialpartnern und den Ländern zu einer „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ weiterentwickeln und zusätzlich die Weiterbildung ausbauen will. In der am 12. Dezember 2014 von Bund, Bundesagentur für Arbeit, Wirtschaft, Gewerkschaften und Ländern unterzeichneten „Allianz“-Vereinbarung haben die Partner festgehalten, dass insbesondere die Nachqualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss verstärkt und die entsprechenden Fördermöglichkeiten stärker genutzt und fortentwickelt werden sollen.

Insgesamt gestiegene Teilnehmerzahlen und deutlich erhöhte Ausgabevolumen unterstreichen den hohen arbeitsmarktpolitischen Stellenwert der Weiterbildungsförderung. Der von den Fragestellern in Bezug genommene Kurzbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bestätigt, dass sich die meisten Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), insbesondere auch berufliche Weiterbildung, für die Geförderten positiv auswirken. Von einem Bedeutungsverlust der Weiterbildungsförderung kann daher nicht gesprochen werden.


Frage 1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der beruflichen Weiterbildung in der Arbeitsförderung bei?

Angesichts steigender und veränderter Qualifikationsanforderungen und Fachkräfteengpässen ist die Weiterbildungsförderung eine wichtige arbeitsmarktpolitische Förderleistung, insbesondere für arbeitslose und geringqualifizierte beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der qualifikationsspezifische Strukturwandel wird dazu führen, dass die Zahl der Erwerbstätigen ohne Berufsausbildung an der Gesamtbevölkerung weiter zurückgeht. Die Arbeitsmarktpolitik unterstützt mit der Weiterbildungsförderung insbesondere das Nachholen eines Berufsabschlusses und trägt damit maßgeblich zur Verbesserung von Beschäftigungschancen und Fachkräftesicherung bei.


Frage 2. Wie bewertet sie die Entwicklung der Weiterbildung in den zurückliegenden Jahren?

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die nachfolgenden Antworten wird verwiesen.


Frage 3. Plant die Bundesregierung Initiativen und gesetzgeberische Maßnahmen, um die berufliche Weiterbildung und insbesondere Maßnahmen mit dem Ziel des Erwerbs eines anerkannten Berufsabschlusses zu stärken?

Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?


Die Arbeitsmarktpolitik enthält ein flexibles Förderangebot, mit dem die Agenturen für Arbeit und Jobcenter bereits nach geltendem Recht bei festgestellten Weiterbildungsbedarfen passgenaue Qualifizierungen fördern können. Dies gilt insbesondere für die abschlussbezogene Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch über keinen Berufsabschluss verfügen. Die Fördermöglichkeiten schließen hierbei neben geringqualifizierten Arbeitslosen auch beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss mit ein. Die Bundesregierung überprüft gleichwohl fortlaufend, ob und gegebenenfalls in welcher Weise gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.


Frage 4. Wie haben sich in den Jahren von 2000 bis 2014 die Zahl und der Anteil der Arbeitslosen ohne Berufsabschluss entwickelt (bitte jährliche Daten insgesamt und ab dem Jahr 2005 nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – und SGB III sowie dem Merkmal der Langzeitarbeitslosigkeit nennen)?

Im Jahresdurchschnitt 2014 waren insgesamt rund 1,3 Millionen Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung bei den Agenturen für Arbeit und Jobcentern gemeldet. Ihr Anteil an allen Arbeitslosen belief sich auf 45 Prozent. Weitere Angaben können der Tabelle zu Frage 4 entnommen werden. Für die Jahre 2006 bis 2008 liegen Daten in der Differenzierung nach abgeschlossener Berufsausbildung nicht vor.


Frage 5. Wie haben sich in diesem Zeitraum die Zahl und der Anteil der Arbeitslosen ohne Berufsabschluss nach Altersgruppen entwickelt?

Die Angaben können der Tabelle zu Frage 5 entnommen werden.


Frage 6. Wie haben sich in den Jahren von 2000 bis 2014 die Zahl und der Anteil der Stellen entwickelt, die nur einfache Tätigkeiten bzw. keinen Berufsabschluss voraussetzen (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern und Ost bzw. West aufgliedern)?

Die den Agenturen für Arbeit und Jobcentern gemeldeten Arbeitsstellen können nach dem Anforderungsniveau der Stelle unterschieden werden. Danach waren im Jahr 2014 bundesweit rund 78 000 Stellen für Helfer oder Anlerntätigkeiten gemeldet, das waren 16 Prozent aller Stellen. Weitere Angaben können der Tabelle zu Frage 6 entnommen werden.


Frage 7. Wie hat sich in den Jahren von 2000 bis 2014 die Zahl der Weiterbildungsmaßnahmen (mit und ohne anerkannten Berufsabschluss) entwickelt (bitte jährliche Daten insgesamt und ab dem Jahr 2005 nach SGB II und SGB III sowie dem Merkmal der Langzeitarbeitslosigkeit nennen)?

Im Jahr 2014 begannen rund 316 000 Menschen eine von der Agentur für Arbeit oder Jobcenter geförderte berufliche Weiterbildung. Dies entspricht etwa dem Vorjahresniveau (hier betrug die Anzahl der Eintritte rund 318 000). Zum Vergleich: Die Eintritte in Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung insgesamt sind im Jahr 2014 gegenüber dem Jahr 2013 um 14,6 Prozent zurückgegangen. Bei den Eintritten in berufliche Weiterbildungsmaßnahmen haben sich im Jahr 2014 die Rechtskreise unterschiedlich entwickelt. Während die Eintritte nach dem SGB III im Vorjahresvergleich zurückgingen, stieg die Zahl der Zugänge in Maßnahmen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Insgesamt haben sich die Eintritte seit dem Jahr 2009 von einem krisenbedingt sehr hohen Förderniveau fast halbiert, liegen aber deutlich höher als im Jahr 2006. Der Rückgang der Teilnehmerzahlen trägt der deutlich verbesserten Arbeitsmarktlage, dem Auslaufen krisenbedingter Sonderregelungen und einer wirkungsorientierten Förderung Rechnung. Der hohe Stellenwert beruflicher Weiterbildungsförderung zeigt sich auch im Verhältnis der Förderungen zur Gesamtzahl der Arbeitslosen. Während es im Jahr 2006 bei einer Arbeitslosenzahl von rund 4,5 Millionen rund 264 000 Eintritte in geförderte berufliche Weiterbildung gab, sind es im Jahr 2014 rund 316 000 Eintritte bei einer Arbeitslosenzahl von rund 2,9 Millionen. Weitere Angaben können der Tabelle zu Frage 7 entnommen werden.


Frage 8. Wie haben sich in den Jahren von 2000 bis 2014 die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahmen (mit und ohne anerkannten Berufsabschluss) entwickelt (bitte jährliche Daten insgesamt und ab dem Jahr 2005 nach SGB II und SGB III sowie dem Merkmal der Langzeitarbeitslosigkeit nennen)?

Insgesamt sind die Ausgaben für die berufliche Weiterbildungsförderung im Bereich des SGB III und des SGB II seit dem Jahr 2005 gestiegen. Sie haben sich insgesamt (Weiterbildungskosten einschließlich Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung) von rund 2 Mrd. Euro im Jahr 2005 auf rund 3 Mrd. Euro im Jahr 2010 erhöht. Im Jahr 2011 lagen sie bei 2,4 Milliarden Euro, im Jahr 2012 bei rund 2,1 Mrd. Euro, im Jahr 2013 erneut bei rund 2,4 Mrd. Euro und im Jahr 2014 bei rund 2,6 Mrd. Euro. Im SGB-III- und SGB-II-Bereich sind im Rahmen der dezentralen Planungen für dieses Jahr Mittel für Weiterbildung in Höhe von rund 2,9 Mrd. Euro veranschlagt worden; dies ist mehr, als im vergangenen Jahr aufgewendet wurde.

Angaben zu den Ausgaben können auf Basis des Finanzsystems der Bundesagentur für Arbeit nicht nach abschlussorientierten Maßnahmen und langzeitarbeitslosen Personen differenziert werden. Im Finanzsystem wird bei den Ausgaben zur Förderung der beruflichen Weiterbildung nach Lehrgangskosten (§ 83 Absatz 1 Nummer 1 SGB III) und sonstigen Kosten gemäß Â§ 83 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 SGB III differenziert.

Daten der zugelassenen kommunalen Träger liegen nicht vor. Die Ergebnisse der Bundesagentur für Arbeit zu den Ausgaben für Weiterbildungsmaßnahmen (Lehrgangskosten und sonstige Kosten ohne Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung) können der Tabelle zu Frage 8 entnommen werden.


Frage 9. Wie stellt sich die Entwicklung der in den Fragen 7 und 8 abgefragten Sachverhalte für die Programme WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) und IFlaS (Initiative zur Flankierung des Strukturwandels) dar?

Statistische Daten zum Sonderprogramm WeGebAU liegen ab dem Berichtsjahr 2006 und zu IFLaS ab dem Berichtsjahr 2010 vor. Die Eintritte und der Bestand von Teilnehmenden können der Tabelle zu Frage 9, die Ausgaben können der Tabelle zu Frage 8 entnommen werden.


Frage 10. Wie hat sich in den Jahren von 2000 bis 2014 die Zahl der Weiterbildungsmaßnahmen zur Qualifikationserweiterung entwickelt (bitte jährliche Daten insgesamt und ab dem Jahr 2005 nach SGB II und SGB III sowie dem Merkmal der Langzeitarbeitslosigkeit nennen)?

In der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen unterschieden in Weiterbildungsmaßnahmen mit Abschluss (Umschulungen) und sonstige Weiterbildungsmaßnahmen. Während Weiterbildungsmaßnahmen mit Abschluss auf das Erreichen eines anerkannten Berufsabschlusses auf Fachkraftniveau ausgerichtet sind, dienen sonstige Weiterbildungsmaßnahmen dem Erhalt, der Erweiterung oder der Anpassung von bestehenden beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Im Jahr 2014 begannen rund 267 000 Personen eine sonstige Weiterbildungsmaßnahme. Der jahresdurchschnittliche Bestand von Teilnehmerinnen und Teilnehmern in diesen Maßnahmen belief sich auf rund 78 000. Die Entwicklung der Förderungen von Teilnahmen an sonstigen Weiterbildungsmaßnahmen ab dem Jahr 2000 kann der Tabelle zu Frage 7 entnommen werden.


Frage 11. Was sind Berufsfelder bzw. Berufshauptgruppen, in denen bundesweit derzeit stärkere Fachkräfteengpässe zu beobachten sind, und wie haben sich in diesen Bereichen die Weiterbildungsmaßnahmen mit anerkannten Berufsabschluss in den zurückliegenden zehn Jahren entwickelt (bitte die Berufe Erzieher und Pfleger gesondert ausweisen)?

Die Bundesagentur für Arbeit führt halbjährlich eine Fachkräfteengpassanalyse durch. In der Ende des Jahres 2014 durchgeführten Analyse wird für 27 Berufsgattungen (fünfstellige Gliederungsebene der Klassifikation der Berufe) ein Fachkräfteengpass auf dem Anforderungsniveau Fachkraft oder Spezialist festgestellt (vgl. hierzu Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeitsmarkt in Deutschland – Fachkräfteengpassanalyse – Dezember 2014, Nürnberg 2014). Die Berufsgattungen können der Tabelle a zu Frage 11 entnommen werden. Die 27 Berufsgattungen verteilen sich auf folgende sechs Berufshauptgruppen:
  • Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe (26)
  • Gebäude- und versorgungstechnische Berufe (34)
  • Verkehr und Logistikberufe (außer Fahrzeugführung) (51)
  • Führer von Fahrzeug- und Transportgeräten (52)
  • Medizinische Gesundheitsberufe (81)
  • Nichtmedizinische Gesundheits-, Körperpflege- und Wellnessberufe, Medizintechnik
    (82)

Der statistische Nachweis von geförderten Teilnahmen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung bietet grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Zahl der Teilnahmen nach dem Schulungsziel in der Systematik nach der Klassifizierung der Berufe (KldB) zu differenzieren. Aufgrund des Wechsels der Systematik von der KldB 1988 auf die KldB 2010 im Jahr 2011 können die in der Fachkräfteengpassanalyse genannten Berufshauptgruppen rückwirkend erst ab dem Berichtsjahr 2009 nach der KldB 2010 ausgewertet werden. Für die Jahre davor können die Ergebnisse nach der alten KldB 1988 nicht eindeutig den sechs angeführten Berufshauptgruppen zugeordnet werden.

Im Jahr 2014 begannen insgesamt rund 21 000 Personen eine berufliche Weiterbildung mit Abschluss in einem der sechs oben genannten Berufshauptgruppen und dem Schulungsziel Erzieherin bzw. Erzieher. Der Anteil dieser Berufe an allen Eintritten belief sich auf 40 Prozent. Die Entwicklung in den Förderzahlen kann der Tabelle zu den Fragen 11 und 12 entnommen werden.


Frage 12. Wie stellt sich der in der Frage 11 abgefragte Sachverhalt für die Programme
WeGebAU und IFlaS dar?

Wie strukturieren sich die Erwerbslosen mit und ohne Berufsausbildung?


Die Entwicklung der nach den Sonderprogrammen WeGebAU und IFLAS geförderten Teilnahmen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem der sechs oben genannten Berufshauptgruppen und dem Schulungsziel Erzieherin bzw. Erzieher kann der Tabelle zu den Fragen 11 und 12 entnommen werden.


Frage 13. nach Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund, und inwiefern sind diese Gruppen an den Weiterbildungsmaßnahmen beteiligt (bitte jeweils absolute und relative Werte nennen)?

Ausgewählte Eckzahlen zum Migrationshintergrund von Arbeitslosen und Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (ohne die Förderung nach dem Sonderprogramm WeGebAU) werden regelmäßig in einer Sonderauswertung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Nach den letzten verfügbaren Auswertungen für den Berichtsmonat Dezember 2014 liegt der Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Migrationshintergrund an Weiterbildungsmaßnahmen mit 34 Prozent etwas unter ihrem Anteil an den Arbeitslosen (37,1 Prozent). Angaben hierzu sind in der Tabelle a zu Frage 13 enthalten.

Für die weiteren Auswertungen wird statt des Migrationshintergrundes das Merkmal Staatsangehörigkeit (Deutsche, Ausländer) herangezogen. Die Ergebnisse können den Tabellen b und c zu Frage 13 entnommen werden.

Betrachtet man rechtskreisübergreifend die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen im Jahresdurchschnitt 2014 nach deren Berufsausbildung, so zeigt sich, dass der Anteil derjenigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit 39,2 Prozent um knapp 6 Prozentpunkte unter dem Anteil dieser Gruppe an allen Arbeitslosen liegt. Vergleicht man die Anteile nach Altersgruppen, lässt sich feststellen, dass der Anteil der Jüngeren (unter 25 Jahren) in Weiterbildung mit 7,1 Prozent nur leicht und der Anteil der Älteren (50 Jahre und älter) mit 10,5 Prozent deutlich unter dem jeweiligen Anteil an allen Arbeitslosen liegt (8,9 bzw. 33,1 Prozent der Arbeitslosen waren unter 25 bzw. über 50 Jahre). Der Schwerpunkt der Weiterbildungsförderung liegt mit über 82 Prozent auf der mittleren Altersgruppe der 25- bis unter 50-Jährigen, deren Anteil an allen Arbeitslosen 58 Prozent beträgt. Bei einer differenzierten Betrachtung nach Qualifikationen zeigt sich, dass der Anteil bei Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung (34 Prozent alle Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen waren zwischen 25 und 50 Jahre alt und ohne Abschluss) um 6 Prozentpunkte über dem Anteil an allen Arbeitslosen liegt. Bei Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung liegt der Anteil an Weiterbildungsmaßnahmen 18 Prozentpunkte über dem Anteil an allen Arbeitslosen.

Mit 51,7 Prozent sind Frauen bei den Teilnehmenden an Weiterbildungsmaßnahmen im Jahresdurchschnitt 2014 etwas stärker beteiligt als Männer. Ihr Anteil an allen Arbeitslosen liegt bei 46 Prozent und damit um knapp 6 Prozentpunkte niedriger. Der Anteil von Frauen mit Berufsabschluss an Weiterbildungsmaßnahmen liegt um 9 Prozentpunkte über und von Frauen ohne abgeschlossene Berufsausbildung um 3 Prozentpunkte unter ihrem Anteilswert in der Arbeitslosigkeit.

Der Anteil von Ausländern liegt mit 14,1 Prozent an allen Teilnehmenden an Weiterbildungsmaßnahmen mit gut vier Prozentpunkten unter dem Anteil der Ausländer an allen Arbeitslosen. Aus der weiteren Differenzierung nach der Berufsausbildung ist zu erkennen, dass allein Ausländern ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit 8,6 Prozent unter ihrem Anteilswert an allen Arbeitslosen liegen (13,7 Prozent). Der Anteil von Ausländern mit abgeschlossener Berufsausbildung an Weiterbildungsmaßnahmen erreicht dagegen mit 5,2 Prozent einen Wert, der über ihrem Anteil an allen Arbeitslosen liegt (4,1 Prozent).


Frage 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Weiterbildungsbereitschaft von Erwerbslosen?

Dem AES (Adult Education Survey) 2014 – Trendbericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung über das Weiterbildungsverhalten in Deutschland – ist zu entnehmen, dass Weiterbildungsaktivitäten überwiegend von Personen wahrgenommen werden, die erwerbstätig waren (84 Prozent). 9 Prozent der Aktivitäten wurden von „nicht Erwerbstätigen“ wahrgenommen, 4 Prozent von Arbeitslosen und 2 Prozent von Personen in einer Ausbildung. Gemäß den Ausführungen im AES 2012 nennen Arbeitslose sehr viel häufiger als andere Gruppen angebotsbezogene Aspekte als Weiterbildungsbarriere. Zudem äußern Arbeitslose häufiger Zweifel, die Anforderungen in einer Weiterbildung zu erfüllen. Auch gesundheitliche Einschränkungen und Altersgründe werden genannt. Die Gruppe der sonstigen Nicht-Erwerbstätigen nennt darüber hinaus vor allem familiäre Verpflichtungen und einen fehlenden beruflichen Weiterbildungsbedarf häufiger als die Gesamtbevölkerung.

Aktuelle Forschungsergebnisse zur Weiterbildungsbereitschaft von Arbeitslosen des IAB zeigen, dass bessere finanzielle Rahmenbedingungen während einer Maßnahme die Teilnahmebereitschaft und die Erfolgschancen erhöhen könnten. So nannten Befragte am häufigsten monetäre Aspekte als Grund, keine Weiterbildung aufzunehmen.

Fast 64 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, dass niemand ihnen die zukünftigen finanziellen Vorteile einer Weiterbildung garantieren könne. Solche Vorteile wären beispielsweise höhere Beschäftigungssicherheit oder ein besseres Einkommen im Anschluss an die Maßnahme. Darüber hinaus geben etwa 44 Prozent der Befragten an, sie könnten es sich nicht leisten, über den Zeitraum von einem Jahr (oder länger) auf alternative Erwerbseinkommen zu verzichten. Knapp 29 Prozent der Befragten konstatieren, sie seien das Lernen nicht mehr gewohnt, etwa 21 Prozent sagen, dass eine Weiterbildung zeitlich schwierig sei, weil Betreuungspflichten gegenüber Kindern und Angehörigen bestünden (Quelle: Dietz, Martin; Osiander, Christopher (2014): Weiterbildung bei Arbeitslosen: Finanzelle Aspekte sind nicht zu unterschätzen. IAB-Kurzbericht 14/ 2014, Nürnberg).


Frage 15. Wie haben sich in den Jahren von 2000 bis 2014 die Zahl und der Anteil der Abbrüche von Weiterbildungsmaßnahmen (mit und ohne anerkannten Berufsabschluss) entwickelt (bitte jährliche Daten insgesamt und ab dem Jahr 2005 nach SGB II und SGB III sowie dem Merkmal der Langzeitarbeitslosigkeit nennen)?

Gemessen an allen Austritten lag der Anteil der Austritte aus Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die die Teilnahme vorzeitig beendet haben, im Jahr 2014 bei 14 Prozent. In der Zeit von 2000 bis 2014 erreichte der Anteil im Jahr 2005 mit 6,4 Prozent seinen geringsten und im Jahr 2008 mit 15,1 Prozent seinen höchsten Wert. Weitere Angaben können der Tabelle zu Frage 15 entnommen werden.


Frage 16. Was sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung die zentralen Ursachen für die Abbrüche von Weiterbildungsmaßnahmen?

Nach den vorliegenden Erkenntnissen spielen finanzielle und motivationale Aspekte eine Rolle bei Abbrüchen, wobei rechtskreisspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Im Jahr 2014 war im Rechtskreis SGB III häufigster Abbruchgrund eine Arbeitsaufnahme. Im Rechtskreis SGB II wurden Weiterbildungen am häufigsten aus „sonstigen Gründen“ abgebrochen. Dies ist vielfach auf krankheitsbedingte Fehlzeiten zurückzuführen, die einen erfolgreichen Abschluss einer Weiterbildung verhindern.

Finanzielle Aspekte können dazu führen, dass Teilnehmende eine Weiterbildung vorzeitig zugunsten einer Arbeitsstelle beenden, um die Verdienstsituation zu verbessern.


Frage 17. Wie steht die Bundesregierung zu Vorschlägen, durch Weiterbildungsprämien, Zuschüsse, Aufwandsentschädigungen oder ähnliche Regelungen Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbslose besser zu ermöglichen, vor dem Hintergrund, dass Erwerbslose in einer Weiterbildung (vor allem im SGB II) kurzfristige, finanziell über dem Hartz IV liegende Arbeitsangebote, Hinzuverdienstmöglichkeiten oder Mehrverdienste im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante aus finanzieller Not ggf. vorziehen bzw. Maßnahmen abbrechen?

Will die Bundesregierung hier gesetzgeberisch tätig werden?


Die Forschungsergebnisse des IAB zeigen, dass monetäre Anreizsysteme für den Erwerb von beruflichen Qualifikationen hilfreich sein könnten. Erste Erfahrungen mit zusätzlichen Anreizsystemen wird das noch laufende Thüringer Projekt „Abschlussorientierte Qualifizierung mit Anreizsystem für bis 35-jährige“ liefern. In dem Projekt in Thüringen werden monatliche Mehraufwandspauschalen (nur im Rechtskreis SGB III) und Prämien für das Bestehen der Zwischen- oder Abschlussprüfung (in beiden Rechtskreisen) erprobt. Die Pauschalen und Prämien sollen die Teilnahmebereitschaft und das Durchhaltevermögen junger Menschen ohne Berufsabschluss bei der Aus- und Weiterbildung erhöhen.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 14 verwiesen.


Frage 18. Inwiefern untergräbt nach Auffassung der Bundesregierung bei Erwerbslosen ohne Berufsausbildung oder mit geringer oder veralteter Qualifikation der Vorrang von Vermittlung die Förderung abschlussbezogener Weiterbildungen, die nachgewiesen dauerhafte Beschäftigungschancen nachhaltig erhöhen?

Sieht die Bundesregierung hier politischen Handlungsbedarf, zu einer anderen Praxis zu kommen, und welche Maßnahmen wären dafür geeignet?


Nach Auffassung der Bundesregierung steht der Vermittlungsvorrang einer Förderung nicht entgegen, wenn die Leistung für eine dauerhafte berufliche Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Absatz 2 SGB III). Für eine dauerhafte Eingliederung kann insbesondere eine abschlussorientierte Weiterbildung notwendig sein. Auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit die Dauerhaftigkeit der Eingliederung zu berücksichtigen (§ 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 SGB II). Ein fehlender Bildungsabschluss stellt ein schwerwiegendes Vermittlungshemmnis dar. Letztlich kann daher die Förderung von Bildungsabschlüssen mittelfristig zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und von Hilfebedürftigkeit führen. Eine nachhaltige Integration und mittelfristige Vermeidung von Hilfebedürftigkeit tritt bei dieser Strategie vor die unmittelbare Verringerung bzw. Beseitigung von Hilfebedürftigkeit.


Frage 19. Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dafür und dagegen, für Erwerbslose Rechtsansprüche in der Weiterbildungsförderung zu verankern?

Grundlegende Förderphilosophie beider Rechtskreise ist es, für eine Integration in Arbeit das individuell und arbeitsmarktlich jeweils am besten passende Förderinstrument zu identifizieren. Ob die Voraussetzungen für die Förderung beruflicher Weiterbildung im Einzelfall vorliegen, prüfen und entscheiden die Agenturen für Arbeit und Jobcenter vor Ort unter Berücksichtigung der individuellen Fördervoraussetzungen und der regionalen Arbeitsmarktsituation im Rahmen ihrer dezentralen Entscheidungskompetenz. Ein pauschaler Rechtsanspruch würde dem widersprechen und die Suche nach alternativen Integrations- und Fördermöglichkeiten deutlich erschweren.


Frage 20. Welche Rechtsansprüche auf Qualifikationen hat es in der Geschichte der Arbeitsförderung seit dem Jahr 1969 gegeben?

Der Bundesregierung sind keine Rechtsansprüche auf Qualifikationen bekannt.


Frage 21. Ist der Bundesregierung das Problem bekannt, dass erwerbsfähigen Leistungsberechtigen ohne Berufsabschluss bei Aufnahme einer Ausbildung die Unterstützung gestrichen wird (vgl. www.ardmediathek.de/tv/Monitor/Langzeitarbeitslose-Wer-sich-engagiert-/Das-Erste/Video?documentId=26763616&bcastId=438224), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Die Bundesregierung plant entsprechend den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, die Schnittstellen der verschiedenen Sozialgesetzbücher zueinander sowie diejenigen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz systematisch aufzuarbeiten und besser miteinander zu verzahnen. Sicherungs- und Förderlücken sollen vermieden werden. Dies umfasst auch das Verhältnis zwischen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Ausbildungsförderung, insbesondere den Anspruchsausschluss für Auszubildende nach § 7 Absatz 5 SGB II.

Auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Rechtsvereinfachung im SGB II hat eine Weiterentwicklung dieser Schnittstelle empfohlen. Die Umsetzung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Rechtsvereinfachung durch ein Neuntes Gesetz zur Änderung des SGB II wird derzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft.

Bei den in der Monitorsendung vom 26. Februar 2015 dargestellten Fällen handelte es sich um eine dem Grunde nach mit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderfähige schulische Berufsausbildung, die zu einem Ausschluss nach § 7 Absatz 5 SGB II führt. Im Übrigen eröffnet die berufliche Weiterbildungsförderung auch die Möglichkeit, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Teilnahme an berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen zu fördern.


Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5537 –


Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Erwerbslose, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 22.07.2015