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Geschafft! Einigung über höhere Entgelte erzielt!

Die Entgeltverhandlungen zwischen ver.di/GBR und der Geschäftsführung der DAA haben ein Ergebnis. In einer Sondierung unterbreitete die Geschäftsführung ein Angebot, das der GBR am 16. Februar 2016 positiv bewertete.

Die Entgeltverhandlungen wurden von 24 Betriebsversammlungen, einer Unterschriftensammlung mit ca. 1.400 Unterschriften und einem „Besuch“ der Zentrale in Hamburg von DAA Beschäftigten der Stückenstraße im Rahmen einer Betriebsversammlung begleitet. Die Aktionen zeigten, dass die Beschäftigten der DAA die Forderungen unterstützen und auch zu weiteren Aktionen bereit wären. Unter diesem Eindruck wurde ein erweitertes Angebot unterbreitet.

1. Für Arbeitnehmer/innen der Gehaltstabelle 2

Vorziehen der Erhöhung des Mindestlohnes vom 1.1.2017 in Höhe von 123,75 Euro auf die bis zum 31.12.2015 geltende Gehaltsgruppe 8. Um diese 5,26 Prozent werden alle Gehaltsgruppen auf Grundlage der bis zum 31.12.2015 geltenden Tabelle 2 ab 1.1.2016 linear erhöht. Das bedeutet für Arbeitnehmer/innen in der
  • Entgeltgruppe 5 eine Erhöhung um 95 Euro auf 1.901,00 Euro
  • Entgeltgruppe 8 eine Erhöhung um 123.75 Euro auf 2.475,75 Euro.

Zusätzlich gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro zum 31. März 2017.

2. Für Arbeitnehmer/innen der Gehaltstabelle 1

Die Entgelte auf Grundlage der bis zum 31.12.2015 gegoltenen Tabelle 1 werden um 3,9 Prozent (das entspricht eine Erhöhung von 123,75 Euro in der Gehaltsgruppe 8 der Tabelle 1) ab dem 1.1.2016 linear erhöht. Das bedeutet für Arbeitnehmer/innen in der
  • Entgeltgruppe 5 eine Erhöhung um 94,85 Euro auf 2.526,85 Euro
  • Entgeltgruppe 8 eine Erhöhung um 123,75 Euro auf 3.301,75 Euro

Eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro wird zum 31. März 2017 gezahlt.

3. Auszubildende

Die Ausbildungsvergütungen steigen um 5,26 Prozent ab dem 1.1.2016. Das bedeutet für das
  • 1. Ausbildungsjahr 631,56 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr 704,19 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr 787,34 Euro

4. Laufzeit

Die Laufzeit dieser Regelungen umfasst 15 Monate bis zum 31. März 2017.

5. Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder

Die Regelung für ver.di-Mitglieder wird um 24 Monate verlängert und auf 30 Euro pro Monat erhöht. Die Zahlungen erfolgen wieder halbjährlich.

Die getroffenen Regelungen finden auch für die Beschäftigten der DAA JobPlus GmbH und der INT-GmbH Anwendung.

Der GBR hat dieses Angebot bewertet. Er empfiehlt den DAA-Beschäftigten Annahme.

In einer Beschäftigtenbefragung vom 23. Februar 2016 bis einschließlich 1. März 2016 sollen die Beschäftigten darüber abstimmen.


Quelle: Tarifinfo DAA Februar 2016 des Bereich Weiterbildung im ver.di Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 20.02.2016

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024