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Arbeitgeber sind aufgefordert, das Tauziehen zu beenden

ver.di fordert spürbare Steigerung des Mindestlohnes

Seit mehr als fünf Monaten verhandeln ver.di und GEW mit der Zweckgemeinschaft des BBB (Arbeitgeberverband) über den Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche. Trotz der sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung sind die Arbeitgeber bisher nicht zu einer spürbaren und angemessenen Erhöhung der Einkommen bereit. ver.di und GEW fordern, dass der Mindestlohn dynamisch weiter entwickelt wird. Mittelfristig muss es gelingen, die Lücke zum TVöD zu schließen.

ARBEITGEBERANGEBOT ABGELEHNT

Nach vier Verhandlungsrunden lehnten die Bundestarifkommissionen von ver.di und GEW am 31. Januar 2017 das Angebot der Zweckgemeinschaft, den derzeit geltenden Mindestlohn von 14,60 Euro zum 1. Januar 2018 um 6% auf 15,48 Euro bei einer Laufzeit von 21 Monaten zu erhöhen, ab. Die Tarifkommissionen haben die Arbeitgeber aufgefordert, ein verbessertes Angebot vorzulegen, das der derzeitigen, von Personalknappheit und sehr guter Auftragslage geprägten Entwicklung der Weiterbildungsbranche gerecht wird und die Verhandlungen fortzusetzen.

ARBEITGEBER KOMMEN MIT LEEREN HÄNDEN

Am 24. Februar 2017 hat der Vorstand der Zweckgemeinschaft uns mitgeteilt, dass er kein neues Angebot vorlegt. Diese Aussage kam überraschend, hatten doch beide Parteien in Gesprächen zuletzt stets betont, dass das Scheitern der Verhandlungen keine Option sei und ihren Einigungswillen bekräftigt. Es schien somit zu diesem Zeitpunkt durchaus realistisch, ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis zu erzielen.

ASCHERMITTWOCH WAR SCHLUSS MIT LUSTIG!

Am Mittwoch, den 1. März 2017, trafen sich die Tarifkommissionen erneut, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Es bleibt dabei: Das Angebot ist nicht akzeptabel! Wir erwarten von der Zweckgemeinschaft des BBB, dass sie mit einem deutlich verbesserten Angebot an den Verhandlungstisch zurückkehrt.

EIN „SPIEL“ AUF ZEIT

Die Arbeitgeber spielen offenbar auf Zeit. Ein perfides Spiel, das auf dem Rücken der Beschäftigten in der Branche ausgetragen wird. Bis Ende 2017 gilt für beide Seiten die Friedenspflicht. Soll heißen: Ein Ergebnis kann bis dahin ausschließlich am Verhandlungstisch erzielt werden. Arbeitskampfmaßnahmen sind in dieser Zeit ausgeschlossen. Auch wenn der 1. Januar 2018 noch in weiter Ferne zu sein scheint – die Verhandlungen treten seit gut fünf Monaten auf der Stelle. Ein Ende ist nach zwischenzeitlichen Annäherungen wieder in weite Ferne gerückt.

Mit dem Tarifabschluss ist es noch nicht getan. Um alle Träger, die überwiegend Maßnahmen nach SGB II und III durchführen, an den Tarifvertrag zu binden, muss er für allgemeinverbindlich erklärt werden. Auch aus diesem Grund gilt es, keine weitere Zeit zu verlieren. Noch kann ein nahtloser Anschluss der neuen an die alte Allgemeinverbindlichkeitsverordnung des Mindestlohnes im Januar 2018 gelingen – das Bundesministerium für Arbeit und Soziales spricht von einem Zeitfenster zur Antragsstellung bis Spätsommer 2017. Doch bis dahin ist es noch ein weiter und arbeitsintensiver Weg – daher muss jetzt eine Tarifeinigung her!

WAS IST ZU TUN?
  • Wir erwarten, dass die Arbeitgeber ihren Worten Taten folgen lassen und mit einem neuen Angebot Einigungswillen beweisen. Es ist an der Zeit, das Tauziehen zu beenden und die Verhandlungen mit einem für beide Seiten akzeptablen Ergebnis zu beenden.

  • Die Beschäftigten rufen wir auf: Unterstützt die Forderung nach einem angemessenen Mindestlohn und werdet Gewerkschaftsmitglied, wenn ihr es nicht schon seid! Nur mit einem starken Rückhalt in den Belegschaften können gute Tarifergebnisse erzielt werden.



Quelle: Mindestlohn Weiterbildung Extra 6, März 2017

Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Mindestlohn, Erwerbslose
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 08.03.2017