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Neues Angebot in der fünften Verhandlungsrunde

Wie geht es weiter mit dem Mindestlohn in der Weiterbildung?

Das in der vierten Verhandlungsrunde im Januar 2017 unterbreitete Arbeitgeberangebot hatte selbst in der Mitgliederversammlung der Zweckgemeinschaft keine Zustimmung gefunden. Auch die Tarifkommissionen von ver.di und GEW hatten das Angebot, den Mindestlohn zum 1. Januar 2018 um 6 Prozent bei einer Laufzeit von insgesamt 21 Monaten zu erhöhen, abgelehnt und die Arbeitgeberseite aufgefordert, mit einem verbesserten Angebot an den Verhandlungstisch zurück zu kehren.

Die Arbeitgeber kamen zunächst ohne ein konkretes Angebot in die fünfte Verhandlungsrunde.

Nach mehrstündigen Verhandlungen und zähem Ringen um einen tragbaren Kompromiss endete die Verhandlungsrunde mit einem neuen Angebot der Arbeitgeber, über das nun die Tarifkommissionen von ver.di und GEW sowie die Zweckgemeinschaft des BBB als Arbeitgeberverband Mitte Mai beschließen müssen:
  • Das Stundenentgelt wird um 4,5% auf 15,26 Euro zum 1. Januar 2018 erhöht,

  • die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 12 Monate und endet am 31. Dezember 2018. Für das nichtpädagogische Personal erfolgt eine schriftliche Verhandlungszusage für ihre Aufnahme in den Tarifvertrag für die nächste Tarifverhandlungsrunde, die zum 1. Januar 2019 umgesetzt wird.

Die Tarifkommissionen tagen erneut am 17. Mai in Hannover.


Quelle: Mindestlohn Weiterbildung extra 7, Mai 2017


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Arbeitnehmerentsendegesetz
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 04.05.2017

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024