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Einigung im Tarifstreit beim Mindestlohn in der SGB geförderten Weiterbildung

Mindestlohn steigt ab 2018 auf 15,26 Euro

Der branchenweite Mindestlohn in der beruflichen Weiterbildung wird ab Januar 2018 von derzeit 14,60 Euro um 4,5 Prozent auf dann 15,26 Euro steigen. Die Tarifkommissionen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sowie der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stimmten am 17. Mai 2017 dem Verhandlungsergebnis mit den Arbeitgebern (Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung) zu. Damit kann die Erhöhung des Branchenmindestlohns nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz bei der Politik beantragt werden. Die Lohnuntergrenze gilt für pädagogisches Personal, das Erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Menschen nach den Sozialgesetzbüchern II und III aus- und weiterbildet.

„Mit der Tarifeinigung machen ver.di und die GEW den Weg frei für eine spürbare Einkommenserhöhung für einen Großteil der rund 30.000 Beschäftigten in der Branche, die vom Mindestlohn leben müssen. Es ist ein hart errungener Kompromiss, der dazu dient, den ruinösen Wettbewerb um niedrige Entgelte in der Branche zu reduzieren“, sagte Ute Kittel, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands.

Der Branchenmindestlohn wurde erstmals 2012 vereinbart und wird seither in regelmäßigen Abständen neu ausgehandelt. Der Mindestlohntarifvertrag regelt dabei neben der Lohnhöhe auch einen Anspruch auf 29 Tage Jahresurlaub. Die Laufzeit des neu ausgehandelten Vertrags beträgt 12 Monate.


Quelle: Pressemitteilung ver.di vom 18. Mai 2017


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Mindestlohn
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 10.06.2017