Tarifinformationen

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Tarifverhandlungen über einen Entgelttarifvertrag beim Internationalen Bund (IB)

Nachdem am 8./9. März 2017 in den Tarifverhandlungen über einen konzernweiten Entgelttarifvertrag einschließlich der Tätigkeitsmerkmale die Struktur der Entgelttabellen weitgehend geeint wurde, haben wir am 15./16. Mai 2017 begonnen über die Systematik der Tätigkeitsmerkmale zu verhandeln.

Zu dieser Systematik und den aus unserer Sicht notwendigen Regelungsbedarf eines Tarifvertrages z.B. eine Jahressonderzahlung in Höhe eines Monatsentgeltes haben wir den Arbeitgebern einen Vor-schlag vorgelegt, den sie nun intern bewerten. Zur nächsten Verhandlungsrunde am 5./6. Juli 2017 werden wir hierzu Rückmeldung erhalten und die Arbeitgeber wollen uns einen Vorschlag vorlegen, der die Interessen beider Seiten berücksichtigt. Wir sind gespannt.

Weiterhin konnte Einigkeit über den Auszahlungszeitpunkt der Einmalzahlung in Höhe von 700,00 Euro erzielt werden, die an Beschäftigte im Bereich SGB II und III gezahlt wird, deren Gehalt über dem Mindestlohn in der Weiterbildung liegt (Geltungsbereich § 5 Tarifvertrag „Übergangsregelung“ vom 24. Juni 2015). Die Einmalzahlung wird im Juni 2017 ausgezahlt.

Bereits im März hatten wir von den Arbeitgebern einen finanziellen Ausgleich für Beschäftigte gefordert, bei denen der IB durch die Erhöhung der Mindestlöhne (Pflege, Weiterbildung, Allgemeiner Mindestlohn) die Entgelterhöhung vom 1. Januar 2016 im Januar 2017 angerechnet hat. Hinzu kam die Forderung nach einem finanziellen Ausgleich für Beschäftigte, bei denen aufgrund der Reduzierung der Arbeitszeit und dem Zusammentreffen der Erhöhung der Mindestlöhne eine Neuberechnung des Entgeltes stattgefunden hat. Diese Forderungen hat der IB wiederholt abgelehnt.

In den Mantelfragen konnte keine weitere Einigung erzielt werden. Nach wie vor offen ist die Bezahlung von Zeitzuschlägen im Bereitschaftsdienst. Die Arbeitgeber haben zusätzlich die Forderung eingebracht, dass zukünftig in stationären Einrichtungen die 24-Stunden-Dienste und 12-Stunden-Dienste an Wochenenden ohne Bereitschaftsdienst tarifvertraglich ermöglicht werden. Dazu werden wir uns mit unseren Mitgliedern rückkoppeln und eine Entscheidung in der Tarifkommissionssitzung im Juli treffen. Die Verhandlungskommission hat diese beiden Themen sehr kontrovers diskutiert, da der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer weiteren Ausweitung der Arbeitszeit stark gefährdet wird.


Quelle: Tarifinfo Internationaler Bund, Mai 2017


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 23.05.2017

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 29.03.2024