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Tarif-Info Internationaler Bund – konzernweit

Schritt für Schritt - Übergangsregelung zu Entgelten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den Tarifverhandlungen über eine Übergangsregelung zu den Entgelten beim IB geht es nicht immer leise zu. Dies hat zum einen mit der schwierigen Ausgangslage zu tun und zum anderen haben die Arbeitgeber nicht das Ziel, dass die Beschäftigten beim IB jetzt endlich mal von dem Erfolg des IB richtig profitieren können.

Die schwierige Ausgangslage besteht z.B.:
  • durch die unterschiedlichen regionalen Rahmenbedingungen,
  • durch die unterschiedlichen Refinanzierungsbedingungen oder
  • durch die geringe und unterschiedliche Lohnentwicklung beim IB, die in den letzten Jahrzehnten immer hinter der der allgemeinen Lohnentwicklung zurückgeblieben ist.

Das Lohngefälle beim IB hängt z.B. stark vom Zeitpunkt der Übergänge in die jeweiligen Gesellschaften ab oder von der Geschäftsverteilung (Verhältnis sozialer Arbeit zur Bildung) oder auch vom Fachkräftemangel). Hinzu kommt, dass es bei den Löhnen insgesamt ein starkes Nord-Süd-Gefälle in Deutschland gibt und nicht nur ein Ost-West-Gefälle.

Ende September 2017 haben wir es trotz der schwierigen Ausgangslage geschafft, eine Basistabelle zu vereinbaren. Diese stellt das unterste Niveau aller Gesellschaften dar. Dies liegt in weiten Teilen bei 95 % der Entgelttabelle der Länder. Wir haben die alten Tätigkeitsmerkmale des e.V. dieser neuen Tabelle zugeordnet. Auch das waren Herausforderungen die nicht immer schön waren, da wir eigentlich diese alten Merkmale sofort neu verhandeln müssten. Sie sind wenig praktikabel, bilden nicht die unterschiedlichen Wertebenen ab oder es fehlen einfach Merkmale. Diese Zuordnung gilt aber nur bis zum 31. Dezember 2018, nur unter dieser Bedingung haben wir uns für diesen Weg entschieden.

In allen Gesellschaften konnten wieder Jahressonderzahlungen eingeführt oder erhöht werden. Diese werden innerhalb von vier Jahren ein Niveau von mindestens 1.400 erreichen. Dafür gibt es für jede Gesellschaft einen gesonderten „Fahrplan“. Wir konnten bei der Jahressonderzahlung verhindern, dass der Bereich der Arbeitsmarktdienstleistungen abgehängt wird. Sie ist einheitlich für alle Geschäftsfelder.

Kompromisse ist die Verhandlungskommission auch eingegangen, insbesondere dort, wo wir in Konkurrenz zu anderen Branchentarifverträgen stehen. Diese sind der hauswirtschaftliche Bereich und die technischen Bereiche.

Auch im Bereich der Arbeitsmarktdienstleistungen konnte ein Kompromiss gefunden werden. Die Einstiegsgehälter für die Kolleginnen und Kollegen werden auch hier bei mindestens 95 % TVL liegen. Es wurden zudem Stufensteigerungen bis zu einer 4. Stufe innerhalb der Entgeltgruppe vereinbart. Damit wären viele Kolleg*innen, die bisher nur Mindestlohn erhalten haben, deutlich bessergestellt. Ebenfalls konnten wir eine eigenständige Lehrervergütung, wie sie im IB e.V. schon immer tarifiert war, auch für diesen Bereich beibehalten.

Nicht durchsetzen konnten wir unsere Forderung nach einer einheitlichen Entlohnung der Lehrkräfte an Privatschulen in der EG 13. Diese werden nun in die EG 11 eingruppiert, wenn sie ein 2. Staatsexamen vorweisen können. Alle anderen Lehrkräfte, inklusive der Technischer Lehrer*innen, werden der EG 10 zugeordnet. Für das kommende Jahr wird es notwendig sein, dass sich die Kolleginnen und Kollegen der Privatschulen mehrheitlich organisieren, wenn wir die EG 13 durchsetzen wollen.

Die Tarifverhandlungen werden am 19./20. Oktober 2017 fortgesetzt. Hier sollen alle weiteren Tabellen, mit Ausnahme der West gGmbH (eigener Termin), verhandelt werden.

Im November 2017 sollen dann die Überleitungsregeln verhandelt werden. Hier entscheidet sich letzt-endlich wie viel mehr Geld im Januar 2018 in euren Portemonnaies sein wird.

Die Tarifkommissionen von ver.di und GEW wird diese Verhandlungsergebnisse Ende November bewerten und entscheiden, ob der Einigungsstand angenommen werden kann.


Quelle: Tarif-Info Internationaler Bund – konzernweit vom 17. Oktober 2017

Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Mindestlohn
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 19.10.2017