Grundsätzliches zur Weiterbildung

Zurück zur Übersicht

Darum wollen ver.di, die IG Metall und die GEW ein Bundesgesetz für die Weiterbildung

Weiterbildung reformieren: Sechs Vorschläge die wirklich helfen

Auf einen Blick:
Wir brauchen ein Bundesgesetz zur Weiterbildung


Auf dem DGB-Bundeskongress 2014 hat es eine weitreichende Beschlussfassung zum Thema »Bildung« gegeben. Mit Blick auf den Weiterbildungsbereich wird dort u. a. verlangt:

»Um die Weiterbildung in Deutschland voranzubringen, muss die Bundesregierung klare Strukturen schaffen, die für mehr Verbindlichkeit und Planungssicherheit für alle Beteiligten sorgen. In einem Bundesgesetz muss deshalb der Rahmen für ein Recht auf Weiterbildung, für rechtlich garantierte Lernzeiten, für eine sichere Finanzierung, mehr Beratung und Transparenz, für bessere Qualitätssicherung und Zertifizierung gesetzt werden.«

Die drei Gewerkschaften GEW, IG Metall und ver.di konkretisieren mit dem folgenden Vorschlag die Inhalte des geforderten Bundesgesetzes. Wir schlagen vor, Regelungen zu sechs Bereichen der Weiterbildung mit einem Weiterbildungsgesetz ein gemeinsames Dach zu geben.

Die folgenden sechs Punkte sind Markenkerne des Gesetzes:

1. Die Finanzierung der betrieblichen Weiterbildung bedarf einer neuen Grundlage. Wir fordern einen zentralen Weiterbildungsfonds. Er speist sich aus einer Umlage von 1 % der Lohn- und Gehaltssumme, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam aufbringen. Zum anderen ist die Finanzierung der individuellen Weiterbildung auszubauen und zu harmonisieren. Die schon bestehenden staatlichen Regelungen des BAföG und des AFBG gehen in einer Neuregelung auf. Zudem halten wir es für ein Gebot sozialer Gerechtigkeit, das Nachholen eines ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses jeder Bürgerin und jedem Bürger kostenfrei zu ermöglichen. Die Weiterbildung für Erwerbslose ist durch eine investive Arbeitsmarktpolitik auszubauen.

2. Des Weiteren sind in diesem Gesetz die Lernzeitansprüche neu zu regeln. Dazu gehört ein bundeseinheitlicher Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zu Bildungszwecken nach österreichischem Vorbild: Bildungsteilzeit und Bildungskarenz. Für nicht erwerbstätige Personen mit Betreuungspflichten soll ein analoger Anspruch gelten.

3. Die lange Zeit in Deutschland vernachlässigte Weiterbildungsberatung ist durch besondere Anstrengungen auf internationales Niveau anzuheben. Aus Bundesmitteln ist ein flächendeckendes Netz von regionalen Weiterbildungsberatungsstellen zu schaffen, flankiert durch eine bundesweit agierende telefon- und internetbasierte Weiterbildungsberatung. Auf der betrieblichen Ebene fordern wir den Einsatz von Weiterbildungsbeauftragten der Beschäftigten, die sich insbesondere bildungsfernen und -benachteiligten Zielgruppen zuwenden.

4. Die Qualität der Weiterbildung ist über bundeseinheitliche Mindeststandards zu sichern. Im Besonderen sind Anforderungen an das Lehrpersonal zu definieren. Darüber hinaus ist der Teilnehmerschutz durch eine Vielzahl von Maßnahmen zu verstetigen und zu verbessern: Weiterbildungstests, Beschwerdestellen, Checklisten u. a.

5. Auch das in Zukunft noch wichtiger werdende Thema der Zertifizierung von Kompetenzen ist aufgegriffen. Wir fordern eine Erleichterung der Validierung und Zertifizierung, ggf. unter Einbeziehung der zu schaffenden Beratungsinfrastruktur. Dazu gehört auch, dass sie für die Nutzer kostenfrei gestellt werden.

6. Schließlich sind regionale und nationale Regelungsinstanzen in Form von Weiterbildungsräten vorgesehen. Die Weiterbildungsräte haben eine Reihe von Aufgaben und sollen die Kooperation und Koordination der vielfältigen Weiterbildungsakteure absichern. Sie sind gewissermaßen das Schmiermittel für das Funktionieren des Weiterbildungssystems.


Ein solches Weiterbildungs- bzw. Bildungsförderungsgesetz unterstreicht den Systemzusammenhang zwischen den unterschiedlichen Segmenten der Weiterbildung. Es konstituiert das Recht auf Weiterbildung und bindet die unterschiedlichen Weiterbildungsakteure systematisch ein. Es wäre gleichsam das Dach auf dem Weiterbildungshaus.

Natürlich sind auch »kleine Lösungen« denkbar. Die nur punktuelle und isolierte Einführung einzelner Instrumente birgt aber den Keim weiterer Unübersichtlichkeit und Widersprüchlichkeit in sich. Natürlich begrüßen wir jeden Schritt in die richtige Richtung. Im Zweifelsfall wäre das besser als nichts – im Interesse der Bürger.

Es ist nötig, der Weiterbildung mehr Beachtung zu schenken. Sie steht aktuell vor großen Aufgaben, die in Zukunft noch wachsen. Sie braucht einen organisatorischen und finanziellen Rahmen, der ihre Bedeutung angemessen aufnimmt. Sie ist Treiber des sozialen und technischen Wandels, sie fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt, schafft für viele Menschen erst die Möglichkeit zur sozialen, kulturellen und politischen Teilhabe, sie erhöht die Wettbewerbsfähigkeit, verhindert oder behebt Arbeitslosigkeit, ermöglicht berufliche Entwicklung und Aufstieg. Die Folgen einer schlecht aufgestellten Weiterbildung zahlen wir alle.


Quelle: Weiterbildung reformieren. Sechs Vorschläge, die wirklich helfen, ver.di, Ig Metall und GEW, September 2017


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Weiterbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 09.11.2017