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Tarif-Info Internationaler Bund – konzernweit

Noch kein Abschluss beim IB. Übergangsregelungen offen!

Tarifkommissionen ebnen den Weg für weitere Verhandlungen

Die gemeinsame Tarifkommission von ver.di und GEW hatte am 29. November 2017 keine leichte Aufgabe: Es galt, den erreichten Verhandlungsstand der konzernweiten Tarifverhandlungen zu bewerten und das weitere Vorgehen zu beschließen.

Tarifverhandlungen September 2017

Im September war es in schwierigen Tarifverhandlungen gelungen, eine Basistabelle zu vereinbaren, die das unterste Niveau aller Gesellschaften darstellt. Sie liegt in weiten Teilen bei 95 % des TV-L. Danach haben wir begonnen, für die jeweiligen Gesellschaften die Entgelttabellen zu verhandeln. Die neuen Entgelttabellen für die Berlin-Brandenburg gGmbH und die Mitte gGmbH konnten an diesem Termin geeint werden. Weiterhin bestand Einigkeit, dass zukünftig alle Beschäftigten des IB wieder ein Weihnachtsgeld – 2021 wird es konzernweit 1.400 Euro betragen - erhalten. Bis dahin gilt ein individueller „Fahrplan“ für jede Gesellschaft, um dieses Ziel zu erreichen. Die alten Tätigkeitsmerkmale des IB e.V. wurden den Entgeltgruppen der neuen Tabelle als Übergangsregelung zugeordnet. Dieser 1. Schritt war notwendig geworden, weil es nicht gelungen ist, mit den Arbeitsgebern neue Tätigkeitsmerkmale zu vereinbaren, die den verantwortungsvollen Tätigkeiten beim IB gerecht werden. Wichtig ist uns, dass alle Beschäftigten am 1. Januar 2018 mehr Geld nach einer neuen Entgelttabelle bekommen. Die Übergangsregelung zu den Tätigkeitsmerkmalen gilt bis zum 31. Dezember 2018. Die Aufgabe, neue, an der Verantwortung orientierte Tätigkeitsmerkmale für den IB-Konzern zu verhandeln, steht uns also noch bevor. Dies wird ein hartes Stück Arbeit und einige Zeit in Anspruch nehmen – wir haben in 2018 viel vor!

Tarifverhandlungen Oktober/ November 2017

Am 19. und 20. Oktober wurden für den e.V., die Südwest gGmbH und die GIS sowie am 16. November für die West gGmbH weitere Tarifverhandlungen zu den Entgelttabellen geführt. So sollte gewährleistet werden, dass im November die Überleitungsregelungen verhandelt werden. Während für den e.V., die Südwest gGmbH und die GIS eine Einigung erzielt wurde, gelang dies am 16. November - trotz Verhandlungen bis in die Nacht hinein - für die IB West gGmbH nicht.

Tarifverhandlungen 27.-28. November 2017

Am ersten Tag wurde weitestgehend über die Entgelttabelle für die IB West gGmbH verhandelt. Auch hier konnte endlich ein Ergebnis erzielt werden. Danach begannen die Verhandlungen zu den Überleitungsregelungen. Die schwierige Ausgangslage betrachtet; eine besondere Herausforderung. Für die Verhandlungskommission stand fest, dass zu folgenden Punkten eine Einigung mit dem IB für die Über-leitung der Beschäftigten in die neuen Tabellen herbeigeführt werden muss:
  • Überleitungsgewinn für alle Beschäftigten (jeder soll durch die Überleitung mehr Geld haben)

  • Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten sowie

  • Besitzstandswahrung.

Ein Einigungsstand konnte in den zwei Tagen trotz intensiver Verhandlungen mit dem IB nicht erreicht werden. Insbesondere in Hinblick auf die Anerkennung von Beschäftigungszeiten bei der Überleitung zeigte sich der IB wenig bewegungsbereit. Weder diese Anrechnung von Beschäftigungszeiten oder wenigstens schnellere Stufensprünge waren für den IB ein gangbarer Weg der Anerkennung langjährig Beschäftigter im IB. Da dies ein zentraler Bestandteil unserer Forderung für die Überleitung ist, hat die Verhandlungskommission die Verhandlung unterbrochen, um mit der Tarifkommission den Verhandlungsstand zu diskutieren und die Entscheidung zu treffen, ob die Tarifverhandlungen überhaupt fort-geführt werden sollen.

Tarifkommissionen entscheiden für Fortsetzung der Verhandlungen.

Die Tarifkommissionen von ver.di und GEW haben nach mehrstündiger und kontroverser Beratung entschieden, die Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite fortzusetzen. Klar ist jedoch, dass vom IB Bewegung in Hinblick auf die Anerkennung der Beschäftigungszeiten bei der Überleitung erwartet wird. Das gilt in besonderer Weise für die Beschäftigten in der beruflichen Bildung, die bereits bei der Gestaltung der Entgelttabellen Ausnahmeregelungen verkraften müssen. Die Tarifverhandlungen sollen am 20. Dezember 2017 in Frankfurt fortgesetzt werden. Die Tarifkommissionen werden im Januar 2018 erneut über den erzielten Verhandlungsstand beraten.

Öffnungsklausel zu 24-Stunden-Regelung

Neben der Frage der Fortsetzung der Tarifverhandlungen hatten die Tarifkommissionen zudem über die Aufnahme von Tarifverhandlungen zu einer Öffnungsklausel für 24-Stunden-Dienste im Manteltarifvertrag zu entscheiden. Beide Gewerkschaften hatten im Vorfeld der Tarifkommissionssitzung ihre Mitglieder zu diesem Thema befragt. Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Befragung hat die Tarifkommission nun ihre Entscheidung vom Juli bekräftigt: Eine Öffnungsklausel für 24-Stunden-Dienste wird weiterhin abgelehnt.


Quelle: Tarif-Info Internationaler Bund – konzernweit, 30. November 2017


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Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 03.12.2017