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Erwerbslose besser fördern

DGB fordert bei Arbeitslosigkeit: Recht auf Weiterbildung mit monatlichem Zuschuss bei Weiterbildungsteilnahme

Forderungen des DGB

Der grundlegende Wandel von Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft führt zu massiven Umstrukturierungen von Produktionsprozessen und Beschäftigung. Zentral ist es in diesem Prozess, allen Menschen die Teilhabe an guter Erwerbsarbeit und zur persönlichen Entwicklung zu eröffnen bzw. zu bewahren. Hierzu sind verschiedene Aktivitäten und die Beteiligung mehrerer Akteure nötig. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften sehen eine zukunftsorientierte Qualifizierungs- und Weiterbildungspolitik dabei als einen wichtigen Schlüssel zur Teilhabe an Guter Arbeit und setzen sich deshalb dafür ein, bessere Bildung und Unterstützungsleistungen zur Qualifizierung von Beschäftigten und Arbeitslosen zu gewährleisten, die mit neuen bzw. sich verändernden Kompetenzanforderungen Schritt halten müssen. Mit diesem Ziel hat der DGB ein 10-Punkte-Papier mit Forderungen in die Nationale Weiterbildungsstrategie eingebracht, siehe hier: www.dgb.de/-/CEW.

Um ein Recht auf Weiterbildung auch unmittelbar bei Eintritt in Arbeitslosigkeit zu sichern, fordert der DGB ein unmittelbares Qualifizierungsversprechen in beiden Rechtskreisen sowie ein Recht auf das Nachholen von Berufsabschlüssen. Denn nach wie vor ist ein fehlender Berufsabschluss der größte persönliche Risikofaktor sowohl für den Verlust des Arbeitsplatzes wie für eine spätere Bedürftigkeit. Zudem ist eine auf Beratung beruhende Qualifizierung der Vermittlung in beiden Rechtskreisen gleichzustellen.

Fokus in diesem Arbeitsmarktaktuell ist die bessere finanzielle Unterstützung bei Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit – ein Teilaspekt des 10-Punkte-Papiers. Insbesondere bei Umschulungen braucht es eine bessere finanzielle Unterstützung von Arbeitslosen. Es gibt keinen Grund, erst die Evaluierung des Bremer Modells abzuwarten. Schnelles politisches Handeln ist gefragt.

Deshalb fordert der DGB:
  • Die Weiterbildungsprämien, die derzeit für bestandene Prüfungen gezahlt werden und befristet sind, sollen entfristet und durch ein fortlaufendes Weiterbildungs-geld ergänzt werden. Ein solcher Zuschlag zur Arbeitslosenunterstützung muss auch die bestehende Fehlkonstruktion überwinden, dass ein sogenannter Ein-Euro-Job mit durchschnittlich 180 Euro Mehraufwandsentschädigung pro Monat finanziell attraktiver ist als die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme. In beiden Fällen entsteht ein Mehraufwand.

  • Der DGB fordert bei abschlussbezogener Weiterbildung einen Zuschlag in Höhe von mind. 200 Euro pro Monat vor bzw. eine Erhöhung von 15 Prozentpunkten des ALG I. Bei geringem ALG-I-Bezug soll auch in der Arbeitslosenversicherung der Mindestbetrag von 200 Euro gelten. Dabei dient die Prämie der Motivation, während das fortlaufende Weiterbildungsgeld die Funktion der Ermöglichung hat.

Quelle: arbeitsmarktaktuell Nr. 5 / Oktober 2019


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Erwerbslose, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 17.10.2019