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Qualifizierungschancengesetz:

Trotz verstärkter Förderung noch weiteres Potenzial für die Weiterbildung von Beschäftigten

Das Qualifizierungschancengesetz hat nach seiner Einführung 2019 insgesamt nicht zu einem deutlichen Sprung bei der Zahl der geförderten Weiterbildungen von Beschäftigten geführt. Dies geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Der Anstieg bei den Weiterbildungen mit Zuschüssen zu den Lehrgangskosten war 2019 in etwa so hoch wie der in den Vorjahren. Einen deutlichen Anstieg gab es 2019 aber bei den Förderungen mit einem Arbeitsentgeltzuschuss. Hier wurden doppelt so viele Weiterbildungen gefördert wie im Vorjahr.

Die Autorinnen und Autoren der IAB-Studie betonen, dass die deutliche Ausweitung der Fördermöglichkeiten einen stärkeren Anstieg der Zahl der Teilnehmenden an geförderten Weiterbildungen hätte erwarten lassen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz waren die Fördermöglichkeiten von Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte seit 2019 stark ausgedehnt worden. So können nun Beschäftigte unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße mit einem Beitrag zu den Lehrgangskosten und mit einem Arbeitsentgeltzuschuss gefördert werden, wenn sie vom Strukturwandel betroffen sind oder eine berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Allerdings wurden bereits vorher schwerpunktmäßig Berufe gefördert, in denen Fachkräfteengpässe vorherrschen. Am häufigsten werden Lehrgangskosten im Bereich Altenpflege bezuschusst, gefolgt von Lehrgangskosten im Bereich Fahrzeugführung. Dazu zählen zum Beispiel Berufskraftfahrerinnen und -fahrer sowie Straßenbahnfahrerinnen und -fahrer. Ein Arbeitsentgeltzuschuss wird besonders häufig bei Weiterbildungen in der Altenpflege und in der Gesundheits- und Krankenpflege gezahlt.

Die Struktur der Teilnehmenden hat sich seit Einführung des Qualifizierungschancengesetzes nur geringfügig verändert. Während in den Vorjahren noch deutlich mehr Frauen als Männer mit einem Arbeitsentgeltzuschuss gefördert wurden, so werden nun in etwa gleich viele Frauen wie Männer gefördert. Allerdings stieg gleichzeitig der Frauenanteil bei Förderungen mit Lehrgangskosten leicht an. Angestiegen ist der Anteil der Personen ohne Berufsausbildung sowie der Anteil ausländischer Beschäftigter, für deren Weiterbildungen die Lehrgangskosten übernommen wurden.

Die Forscherinnen und Forscher resümieren: „Der erleichterte Zugang zur Förderung von Weiterbildung trägt sicher dazu bei, diese zu stärken.“ Allerdings müssten weitere Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser ermöglichen, an Weiterbildungen teilzunehmen. Beispielsweise könnten einheitliche Mindestregelungen für Bildungszeiten von Beschäftigten geschaffen werden.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb2420.pdf.


Quelle: Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 15. Dezember 2020


Schlagworte zu diesem Beitrag: Ältere Beschäftigte, Öffentliche Beschäftigungspolitik, Betriebliche Weiterbildung, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 15.12.2020