Grundsätzliches zur Weiterbildung

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Gesellschaftliche Kosten eines zukunftsfähigen Bildungssystems

Zusammenfassung der Ergebnisse und Zwischenfazit

Der öffentliche Finanzierungsbedarf für den Bereich Weiterbildung umfasst 2,53 Mrd. Euro für die betriebliche Weiterbildung, die die öffentliche Hand in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber zu tragen hätte, wenn Weiterbildungsfonds eingerichtet werden. Für die Förderung der individuellen beruflichen Weiterbildung, vor allem der qualitativen Verbesserung des AFBG ist von 100 Mio. Euro jährlich auszugehen. Den größten Anteil macht aber die Verbesserung der Weiterbildungsmöglichkeiten von Erwerbslosen aus. Um hier das Niveau von 1999 wieder zu erreichen, müssten jährlich 6 Mrd. Euro aufgebracht werden. Dies ist auch bei einem sich derzeit entspannenden Arbeitsmarkt sinnvoll. Die beinahe täglich erscheinenden Meldungen über einen Fachkräftemangel lassen es ratsam erscheinen, intensiv in die Qualifikation der Erwerbslosen zu „investieren“. Für den Aufbau einer Beratungsstruktur werden jährliche Ausgaben in Höhe von 90 Mio. Euro sowie einmalige Ausgaben in Höhe von 11 Mio. Euro veranschlagt. Für eine substantielle Verbesserung des Bereiches Weiterbildung ergeben sich demnach zusätzliche jährliche öffentliche Ausgaben in Höhe von 8,72 Mrd. Euro.

Hinzuweisen ist schließlich für den Bereich der Weiterbildung, der ohnehin durch ein hohes finanzielles Engagement der Menschen gekennzeichnet ist, eine problemtische Tendenz zu einer noch stärkeren Individualisierung und damit verbundenen individuellen Weiterbildungsfinanzierung. Bestimmt wird diese Diskussion derzeit durch zwei vom BMBF in Auftrag gegebenen Gutachten, auf dessen Grundlage vom BMBF ein Eckpunktepapier vorgelegt wurde, das im Kern folgende Vorschläge zur Finanzierung enthält:
  • Eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 154 Euro für Einkommensgruppen mit bis zu 17.900 Euro (alleinstehend) bzw. 35.800 Euro (verheiratet) zu versteuerndem Jahreseinkommen.

  • Das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) wird um die Möglichkeit ergänzt, zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung aus dem Ansparguthaben vor Ende der Bindungsfrist Entnahmen vorzunehmen, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage entfällt. Der BMBF Vorschlag folgt damit dem Vorschlag von Dohmen/de Hesselle/Himpele, die aufgrund verschiedener Überlegungen zu dem Ergebnis kommen, dass ein spezifisches Bildungssparkonto wenig sinnvoll sei, vor allem, da der Kreis der voraussichtlichen Nutzer sehr begrenzt ist. Die öffentliche Förderung erfolgt entsprechend durch eine Arbeitnehmersparzulage für Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen 17.900 Euro. bei Alleinstehenden und 35.800 Euro. bei zusammen veranlagten Ehepaaren nicht übersteigt.

  • Ein Weiterbildungsdarlehen kann unabhängig von der Höhe und der Form des Einkommens in Anspruch genommen werden. Damit wird auch die Finanzierung längerer und damit teurerer Maßnahmen ermöglicht. Als Einrichtung dafür wird von Dohmen./de Hesselle/Himpele z.B. die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorgeschlagen. Die Zinsen sollten sich nach deren Auffassung, ähnlich wie beim BAföG oder dem AFBG am EURIBOR, derzeit 3,8 Prozent zuzüglich einem Verwaltungskostenaufschlag orientieren. Damit würde der Zinssatz bei 6 Prozent bis 7 Prozent liegen. Offen ist, wie mit Kreditausfällen umgegangen werden sollte, allerdings werden Argumente für eine öffentliche Kreditsicherung gebracht. Die Inanspruchnahme ist für alle Weiterbildungsaufwendungen vorgesehen, auch Lebenshaltungskosten.

  • Die Komponenten sind kumulativ anwendbar.

  • Durch die vorgesehene Beratung wird ein sinnvoller und zweckgemäßer Einsatz der öffentlichen und privaten Mittel ohne bürokratische Hürden ermöglicht.
Bei dem vorgeschlagenem Modell muss im Blick behalten werden, dass für die individuelle berufliche Weiterbildung grundsätzlich von einer individuellen Finanzierungsverantwortung ausgegangen wird. Die öffentliche Verantwortung beschränkt sich auf Anreize für Geringverdiener, die auch Hauptadressaten des Finanzierungsmodells sind.

Genau genommen ist der Begriff Bildungssparen irreführend, denn eigentlich wurde kein echtes Bildungssparmodell eingeführt. Eingeführt werden soll ja lediglich, das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) um die Möglichkeit zu ergänzen, für berufliche Weiterbildung Entnahmen aus dem Ansparguthaben vor Ende der Bindungsfrist zu tätigen, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage entfällt. Dies als Bildungssparen zu titulieren scheint eher eine Marketingstrategie zu sein und kein neues Instrument. Denn die weiteren Instrumente die eingeführt werden sollen, die Weiterbildungsprämie und das Weiterbildungsdarlehen, haben mit Bildungssparen prinzipiell nichts zu tun.

Bei der Abschätzung der Wirkungen muss berücksichtigt werden, dass die Verwendung des Vermögenssparens für Bildungszwecke in Konkurrenz zu anderen Verwendungsformen - insbesondere als Rentenmodell - steht. Beachtet werden muss, dass das Vermögenssparen schon in zahlreichen Tarif- und Betriebsvereinbarungen für die Rentenvorsorge vorgesehen ist. Zudem ist zweifelhaft, ob sich die Verwendung des Vermögens für ein immaterielles Gut „Bildung“ und der schwer abschätzbaren Erträge aus der Bildungsinvestition gegen materielle - unmittelbar nutzstiftende - Güter oder einem eindeutig zu ermittelnden Anstieg der Renten, gerade bei der Zielgruppe der einkommensschwachen und damit auch häufig bildungsfernen Gruppen, durchsetzen kann. Damit wird die Wirkung, Vermögenssparen für Bildungszwecke zu nutzen, voraussichtlich begrenzt sein.

Ebenso ist fraglich, ob eine Prämie in Höhe von 154 Euro. geeignet ist, die Weiterbildungsbeteiligung nennenswert zu erhöhen. Erreicht wird damit bestenfalls, dass die dominante, aber lange nicht immer effektive kurze Weiterbildungsmaßnahme ausgeweitet wird. Für die Bezieher höherer Einkommen ändert sich wenig, so können sie keine Weiterbildungsprämie in Anspruch nehmen, jedoch das vorgesehene Bildungsdarlehen.

Das größte Problem bei der Einführung eines Bildungssparens, der Prämie und des Darlehens besteht aber darin, dass sie keinen nennenswerten Beitrag dazu leisten, Weiterbildung als vierte Säule des Bildungssystems auszubauen. Die heterogene Weiterbildungslandschaft wird .bereichert. um einige nachfrageorientierte Instrumente. Eine Gesamtstrategie ist nicht erkennbar. So werden die vorgeschlagenen Instrumente nicht im Zusammenhang mit anderen Weiterbildungsformen und Förderinstrumenten diskutiert. Die betriebliche Weiterbildung wird ebenso wie die allgemeine und politische Weiterbildung ausgeklammert, und über die Zukunft des AFBG wird auch nichts gesagt.

Hinzuweisen ist auch darauf, dass ein Bereich der Weiterbildung hier gar nicht thematisiert wurde, der Bereich der allgemeinen Weiterbildung. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass zwar eine Reihe von Untersuchungen bestehen, die auf die defizitäre Struktur der allgemeinen Weiterbildung hinweisen, es fehlt derzeit jedoch an konkreten Alternativen, die es er-möglichen würden, einen quantifizierbaren Ressourcenbedarf zu ermitteln. Zwar besteht hier ein Vorschlag der Expertenkommission .Finanzierung Lebenslangen Lernens, nach dem sich die Länder und Kommunen auf einen bestimmten Prozentsatz ihrer Haushalte einigen, der jährlich für die Förderung der allgemeinen, politischen und kulturellen Weiterbildung zur Verfügung steht. Ziel des Vorschlages ist, dass die Länder und Kommunen weiterhin eine flächendeckende Grundversorgung in diesem Bereich gewährleisten. Dieser Vorschlag ist durchaus zu begrüßen, allerdings ist er nicht weiter quantifiziert, so dass er sich einer Berechnung entzieht.

Schließlich sei abschließend darauf hingewiesen, dass ein Aspekt der Finanzierung von Weiterbildung dringend thematisiert werden sollte, an dieser Stelle aber nur als Hinweis erfolgen kann. Die Qualität der Weiterbildung wird zu einem großen Teil durch die Lehrenden bestimmt. Wie ein Gutachten im Auftrag des BMBF zeigt, befindet sich ein großer Teil der Lehrenden in der Weiterbildung in einer prekären Situation. An dieser Situation etwas zu ändern, ist nicht nur im Interesse der Beschäftigten, sondern auch im gesellschaftlichen Interesse, denn eine gute Qualität hat auch ihren Preis.


Quelle: Roman Jaich, Gesellschaftliche Kosten eines zukunftsfähigen Bildungssystems, Gutachten im Auftrag der Hans Böckler Stiftung, April 2008

Sie können die vollständige Untersuchung auf der Homepage der Hans Böckler Stiftung als pdf-Datei herunterladen.



Schlagworte zu diesem Beitrag: Betriebliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009